Nur durch vehemente Proteste konnte die Abschiebung von Usman M. kürzlich verhindert werden. Vor wenigen Tagen befand er sich noch mit einigen Flüchtlingen im Hungerstreik in Eisenhüttenstadt. Seine erneute Abschiebung nach Ungarn wurde gestern vom Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder untersagt.
*Kommentar:*
Das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder hat gestern im angehängten
Beschluss die für heute vorgesehene Überstellung von Usman M. bis zu
einer endgültigen Entscheidung in der Hauptsache untersagt.
Damit ist Usman, der heute nach Ungarn abgeschoben werden sollte,
endlich auch aus fast dreimonatiger, rechtswidriger Abschiebehaft
entlassen worden und vorerst vor einer erneuten Abschiebung nach Ungarn
sicher.
Strafrechtliche Schritte gegen die Verantwortlichen werden geprüft. Eine
zweite Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den zuständigen Richter am
Amtsgericht Eisenhüttenstadt ist in Vorbereitung. Gegen den Usman im
Auftrag der Bundespolizei untersuchenden Arzt wird ebenfalls ein
Verfahren vor der Ärztekammer eingeleitet werden. Es wird eine
angemessene Haftentschädigung beantragt werden.
Der Fall von Usman M. zeigt die strukturellen und systemischen Mängel
und Rechtsschutzlücken im Asylverfahren auf. Weder hatte Usman M. das
Recht, überhaupt einen Asylantrag zu stellen, noch wurde seine
gesundheitliche Situation angemessen berücksichtigt. Nur durch
Zivilcourage eines Einzelnen wurde eine Abschiebung verhindert, die wie
das Verwaltungsgericht jetzt festgestellt hat, rechtswidrig gewesen wäre.
Mehr lesen in den „Potsdamer Neusten Nachrichten“ vom 26.07.2013