Letzte Aktualisierung am 09. Juni 2021

Rechtliche Hinweise

Pressemitteilungen mit Corona-Bezug

Mehrsprachige Informationen zu Corona und Corona-Schutzimpfung

Allgemeine Informationen zu Corona´

Informationen zu Corona-Schutzimpfung und Corona-Hotline

Newsticker Coronavirus von PRO ASYL

Newsticker Coronavirus von PRO ASYL für Schutzsuchende und Unterstützer*innen

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Wenn Personen Bescheide erhalten, sollten Sie schnell eine Beratungsstelle oder eine Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt kontaktieren. Betroffene können auch selbst gegen den negativen Asylbescheid Klage einreichen. Hier gibt es eine Vorlage. Die Klage muss schriftlich bei dem zuständigen Verwaltungsgericht bis zu dem Datum, der am Ende des Briefs steht eingereicht werden (Rechtsmittelfrist).

Situation in Brandenburg

Informationen zum Corona-Virus vom Brandenburger Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz. Aktuelle Zahlen zur Entwicklung in Brandenburg werden hier aufbereitet.
 
Informationen zu Schulen und Kitas gibt es beim Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS).
 

Arbeit

Antworten auf Fragen zu den Auswirkungen des Corona-Virus für Beschäftigte und Unternehmen gibt es vom Brandenburger Ministerium für Arbeit, Wirtschaft und Energie (leider nur auf deutsch).

Die bea-Brandenburg hat für Brandenburger Betriebe eine kostenfreie Hotline zur Sprachmittlung (arabisch und persisch) eingerichtet: 0331-74 00 32-14 (Mo-Fr von 10.30 bis 13 Uhr).

FAQ des Netzwerks Unternehmen Integrieren Flüchtlinge zur den Auswirkungen des Coronavirus.

Mehrsprachige Informationen zum Thema Arbeit

Das Berliner Beratungszentrum für Migration und gute Arbeit BEMA bietet mehrsprachige Infos zu arbeitsrechtlichen Aspekten (Deutsch, Französisch, Rumänisch, Polnisch, Bulgarisch, Russisch, Spanisch, Englisch und Farsi).

Ausführliches FAQ zu Corona-Auswirkungen auf Arbeitnehmer*innen vom handbook germany in arabisch, englisch, persisch, türkisch, französisch, pashtu und deutsch.

Ausländerbehörden und Sozialämter

Die Situation unterscheidet sich zwischen den Landkreisen. Kontaktdaten der jeweiligen Behörden finden sich weiter unten nach Landkreis sortiert. Einige Ämter sind nur noch nach telefonischer oder schriftlicher Anmeldung geöffnet, einige bieten nur in Notfällen Termine an.

Möglicherweise nicht mehr aktuelle Hinweise auf Schließzeiten von Behörden in der Zeit März bis Mai 2020 finden sich im Archiv der Corona-Informationssammlung

Verlängerung von Aufenthaltstiteln

Nach unseren Informationen handeln die Ausländerbehörden unterschiedlich. Wenn Ratsuchende sicher gehen wollen, können sie der Ausländerbehörde einen Brief schreiben, in dem um eine Verlängerung oder Bestätigung, dass die Papiere noch gültig sind, gebeten wird. Hier eine Vorlage zum herunterladen.

 

Sozialleistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz

Musteranträge zur Kostenübernahme für digitale Endgeräte für Homeschooling

Rundschreiben 03/2020 des Sozialministerium (MSGIV) vom 25. März 2020:
Viele Kürzungen der Sozialleistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz werden aufgehoben.

Denn: Wegen der Corona-Pandemie ist eine Ausreise oder Abschiebung für Viele unmöglich. Wenn aufenthaltsbeendende Maßnahmen aus tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden können, bzw. wenn Ausreisepflichtige keine tatsächtliche Möglichkeit haben (freiwillig) auszureisen – das ist aktuell wegen Corona-bedingter Reisebeschränkungen sehr häufig der Fall – dann ist die Kürzung der Sozialleistungen von Amts wegen aufzuheben. Das betrifft:

§ 1a Abs. 1 AsylbLG (Vollziehbar Ausreispflichtige)
§ 1a Abs. 3 AsylbLG
§ 1a Abs. 4 AsylbLG
§ 1a Abs. 7 AsylbLG (sog. Dublin-Fälle)

Falls Sie/ Ihr dennoch von Leistungskürzungen erfahrt, dann sollten die Betroffenen dagegen dringend Rechtsmittel (Widerspruch und Eilantrag beim Sozialgericht) einlegen oder im ersten Schritt mit uns Kontakt aufgenommen werden oder mit dem Sozialministerium.

Keine niedrigere Einstufung von Alleinstehenden in Sammelunterkünften während Pandemie: Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 19.05.2020 – S 90 AY 57/20 ER, https://www.asyl.net/rsdb/m28482/

Scheck-Auszahlungen durch die Heimleitung

Bei Personalausfällen in den kommunalen Ausgabestellen oder aus anderen Gründen kann die jeweiligen Einrichtungsleitungen zur Ausreichung der Schecks bevollmächtigt werden (Rundschreiben 03/2020 des Sozialministerium (MSGIV) vom 25. März 2020, Kapitel II Ziffer 2)

Beratungsstellen

In der Adressliste des Flüchtlingsrats sind Telefonnummern und E-Mail-Adressen der Beratungsstellen zu finden. Hier können Sie sich direkt informieren, ob es wegen der Corona-Pandemie aktuell zu Einschränkungen im Beratungsangebot kommt. Viele Beratungsstellen bieten keine offenen Sprechstunden mehr an, sondern arbeiten nur noch mit fester Terminvergabe, um Infektionsrisiken zu vermeiden.

In Beratungsstellen ist auf die Einhaltung des Mindestabstands von mindestens 1,5 Metern zu achten, in der Regel muss ein Mund-Nase-Schutz getragen werden.

Die Telefonische Sprechstunde des Flüchtlingsrats Brandenburg bleibt für euch und Sie da: 0331/ 71 64 99 I Dienstag, Donnerstag und Freitag 10-13 Uhr

Die Brandenburger Beratung für Betroffenen rechter Gewalt Opferperspektive und die Antidiskriminierungsberatung Brandenburg arbeiten weiter
Opferperspekive: 0331 8170000 | info@opferperspektive.de | Website
Antidiskriminierungsberatung Brandenburg: 0331 58 10 7676 | antidiskriminierung@opferperspektive.de

Albatros-Direkt bietet psychosoziale Beratung für Geflüchtete und Migrant*innen in Brandenburg. Sie bieten eine mehrsprachige Hotline in Arabisch, Farsi, Dari, Armenisch, Somali, Tigrinya und Russisch an: 030 403638638.

Mit großer Sorge beobachten wir, dass während des zweiten Lockdowns weiterhin ablehnende Asylbescheide durch das BAMF und fristgebundene rechtsmittelfähige Bescheide durch Sozial- und Ausländerbehörden zugestellt werden. Für Ratsuchende wird aufgrund kurzfristiger Fristsetzungen in asyl-, aufenthalts- und sozialrechtlichen Verfahren sowie durch eine pandemiebedingt veränderte Erreichbarkeit von Beratungsstellen die Einhaltung von Rechtsmittelfristen systematisch erschwert.

Erstaufnahme

Nach Angaben des Brandenburger Innenministeriums (MIK) gibt es innerhalb der Erstaufnahmeeinrichtung Unterbringungsmöglichkeiten, die auf eine Quarantäne ausgerichtet sind, eine dezentrale Umverteilung z.B. in Wohnungen scheint derzeit nicht in Planung zu sein. Bei neu Ankommenden werde Fieber gemessen, Verdachtsfälle werden auf das Coronavirus getestet, so das MIK weiter.

Es sind bisher nur einzelne Covid-19-Infektionen in Erstaufnahmeeinrichtungen bekannt geworden (Eisenhüttenstadt und Doberlug-Kirchhain, RBB 24, MAZ.), die Isolierung der Infizierten fand jeweils auf dem Gelände der Erstaufnahmeeinrichtungen statt. Eine Vollquarantäne für alle Bewohner*innen musste bisher nicht angeordnet werden, im Gegensatz zu zahlreichen kommunalen Gemeinschaftseinrichtungen (Stand 9. Oktober 2020)

Direkte Erfahrungsberichte aus der Erstaufnahme lassen zumindest Zweifel daran aufkommen, dass Bewohner*innen ausreichend und verständlich über die Pandemie-Situation informiert wurden (Stand 18.3.2020). In der Außenstelle der Erstaufnahme in Doberlug-Kirchhain war die Busverbindung monatelang eingestellt.

Zusätzlich verschärft hat sich die Lage in den Erstaufnahmeeinrichtungen, seit die Zentrale Ausländerbehörde im Zuge der Pandemie die Residenzpflicht der Bewohner*innen auf ein absolutes Minimum, nämlich den jeweiligen Landkreis begrenzt hat. Geflüchtete in der Erstaufnahme können nun nur nach Beantragung einer Genehmigung (§ 12 Abs. 5 AufenthG) ihren juristischen Beistand, Fachärzt*innen oder Beratungsstellen außerhalb des Landkreises aufsuchen. (Stand März 2021)

Gemeinschaftsunterkünfte

Hinweise des Flüchtlingsrats zum Umgang mit der Wohnsituation von Geflüchteten in Sammelunterkünften. Mit einem Musterantrag können Betroffene ihren Auszug und Einzelzimmerunterbringung beantragen.

Das Brandenburger Sozial- und Gesundheitsministerium macht folgende Angaben (Stand 18.03.2020/25.3.2020):

– Eine Abschottung gesamter Unterkünfte soll nach Möglichkeit vermieden werden (Rundschreiben 03/2020 MSGIV v. 25.03.2020, Kapitel III, Ziffer 3). Dennoch: „Ist eine Einzelquarantäne nicht sofort möglich, ist die gemeinsame Quarantäne/Isolation von Kontaktpersonen unter Berücksichtigung der Mindestbedingungen nach Anlage 3 der LAufnGDV möglich.“ Bei Verdachtsfällen auf eine Infektion werden Isolations- und Quarantäne-Maßnahmen vor Ort ergriffen; dabei wird empfohlen nicht genutzte Räumlichkeiten zu nutzen und nach Möglichkeit in Einzelzimmern oder Übergangswohnungen unterzubringen.
– Hygienische Maßnahmen in Unterkünften sollen durch Betreiber verstärkt werden.
– Mehrsprachige Informationen, Hygienehinweise und Aushänge wurden den Kommunen durch das Ministerium zur Verfügung gestellt.

Ist eine Person in Isolation/Quarantäne, so muss sichergestellt werden, dass die Person mit allem Notwendigen (insbesondere Lebensmittel und Körperhygiene) versorgt wird (Rundschreiben 03/2020 MSGIV v. 25.03.2020, Kapitel III Ziffer 2).

Unklar bleibt (Stand 26.3.2020), welche Maßnahmen zum Schutz von Menschen, die zu den Risikogruppen gehören und Kontakten in Gemeinschaftsunterkünften kaum aus dem Weg gehen können, ergriffen werden.

Auszugsanträge aus Gemeinschaftsunterkünften

KommMit e.V. hat Mustervorlagen erstellt für

– einen Antrag auf Auszug aus der Gemeinschaftsunterkunft
– einen Rechtsschutzantrag an das zuständige Verwaltungsgericht, wenn der o.g. Antrag nicht bearbeitet oder abschlägig beschieden wird
– ein Sammelanschreiben einer Organisation, mit der diese bei der Amtsleitung eines Landkreises die bevorzugte Lösung des Unterbringungsproblems von COVID-19-Risikopersonen erbittet.

Wissenschaftliche Veröffentlichungen zum Infektionsrisiko in Gemeinschaftsunterkünften:

Absonderungshaft für „Quarantäne-Verweigerer“

Befand sich zunächst im Ausreisegewahrsam Schönefeld (Pressenotiz vom 8. Mail 2020) und befindet sich inzwischen in der ehemaligen Abschiebehaftanstalt in Eisenhüttenstadt. Im Februar 2021 wurde im Innenausschuss des Brandenburger Landtages bekannt, dass in der ehemaligen Haftanstalt in Eisenhüttenstadt ausschließlich „Menschen nicht-deutscher Herkunft“ wegen Verstoßes gegen Quarantänemaßnahmen inhaftiert worden sind (die MAZ berichtete am 10.2.2021), siehe dazu unsere Pressenotiz: Haft statt Aufklärung? Corona-Absonderungshaft als Zwangsmaßnahme nur für nicht-Deutsche ist strukturell rassistisch vom 11. Februar 2021.

Sprachmittlung bei ärztlicher Versorgung

Sprachmittlung zur ärztlichen Versorgung ist nun bei allen Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG ohne Vorrangprüfung möglich (Rundschreiben 03/2020 des Sozialministeriums (MSGIV) vom 25. März 2020):
Gemeindedolmetschdienst Brandenburg
Telefonnummer 0331 9676 257
Email: vermittlungszentrale@fazit-brb.de
Kurzfristige telefonische Sprachmittlung außerhalb der ärztlichen Versorgung: https://telefonjoker.org/ für die Sprachen Arabisch und Persisch

 

 

In den Landkreisen

 

Barnim

Aktuelle Informationen zum Coronavirus auf der Website des Landkreis Barnim
Allgemeine Infos zum Thema COVID19: 03334 214 1900
Medizinischer Verdachtsfall COVID19: 03334 214 1601
 

Ausländerbehörde

Telefon: 03334 214 – 1431
E-Mail: auslaenderbehoerde@kvbarnim.de

 

 

Brandenburg an der Havel

Aktuelle Informationen zum Coronavirus auf der Website der Stadt Brandenburg

Hotline für Bürger/innen: 030 16816 1515 (Mo – Fr 9.00 bis 17.00 Uhr)

Ausländerbehörde

Telefon: (03381) 58-3321​​​​​​​
E-Mail: Auslaenderbehoerde(at)Stadt-Brandenburg.de​​​​​​​

Sozialamt

Telefon: (03381) 58-5028
sozialamt(at)stadt-brandenburg.de und asyl-sozialamt(at)stadt-brandenburg.de

 

Cottbus

Aktuelle Informationen zum Coronavirus auf der Website der​​​​​​​ Stadt Cottbus.

Hotline des Gesundheitsamtes: 0355 612-3200

Ausländerbehörde

Webiste der Ausländerbehörde

0355 612-3355 (Mo, Di, Do 9:00 – 11:00 Uhr, Di, Do 13:00 – 15:00 Uhr),  auslaenderbehoerde@cottbus.de

Sozialamt

Telefon: 0355 612-4800​​​​​​​
E-Mail: sozialamt@cottbus.de

 

Dahme-Spreewald

Aktuelle Informationen zum Coronavirus auf der Website​​​​​​​ des Landkreis Dahme-Spreewald

Hotline:03375 26-2146 (Mo.-So. 08:00 bis 18:00 Uhr)

Ausländerbehörde

E-Mail: abh@dahme-spreewald.de
Telefon: 03375/ 26 2611 oder 03375/ 26 2106.

 

Elbe-Elster

Aktuelle Informationen zum Corona-Virus auf der Website​​​​​​​ des​​​​​​​ Landkreis Elbe-Elster

Hotline des Gesundheitsamtes: 03535 46 4600

Ausländerbehörde

Telefon: 03535 46-4400
E-Mail: Ordnungsamt@lkee.de

Sozialamt

Telefon:  03535 46-3146​​​​​​​
E-Mail: sozialamt@lkee.de

 

Havelland

Aktuelle Informationen zum Coronavirus auf der Website​​​​​​​ des​​​​​​​​​​​​​​ Landkreis Havelland
Hotline:  03385/551 71 19

Ausländerbehörde

Märkisch-Oderland

Aktuelle Informationen zum Coronavirus auf der Website​​​​​​​ des Landkreis Märkisch-Oderland
Hotline: 03346 / 850 6790

​​​​​​​Ausländerbehörde

 

Oberhavel

Aktuelle Informationen zum Coronavirus auf der Website​​​​​​​ des Landkreis Oberhavel

Hotline: 03301 601-3900

Ausländerbehörde

Telefon: 03301 601-3000 ​​​​​​​

Sozialamt

Telefon: 03301 601-401​​​​​​​

Gemeinschaftsunterkünfte

April – Mail 2020: Gemeinschaftsunterkunft in Hennigsdorf/Stolpe-Süd in Vollquarantäne
– Zwischenzeitlich 416 Bewohner*innen in Vollquarantäne, bis zu 6 Wochen Kettenquarantänen.
– Pressespiegel (Auswahl): taz: Ohne WLAN in der Quarantäne (7.5.2020); neues deutschland: Blackbox Stolpe-Süd (4.5.2020); rbb radio eins: Eine ganze Flüchtlingsunterkunft unter Quarantäne (29.4.2020); MOZ: Zahl der Corona-Infizierten im Hennigsdorfer Heim steigt sprunghaft auf 55 (22.4.2020)

Gemeinschaftsunterkunft in Zehdenick: Vollquarantäne seit 12.5.2020, nachdem bei dem getötetem Bewohner bei der Obduktion eine Coronainfektion festgestellt wurde (Pressemitteilung des LK OHV 12.5.2020). Dort leben 76 Menschen (Tagesspiegel 6.5.2020)

Gemeinschaftsunterkunft in Oranienburg/Lehnitz: 2-wöchige Vollquarantäne für 103 Bewohner*innen (Haus 3) seit 11.5.2020 bis 20.5.2020, die neun Infizierten wurden getrennt untergebracht (Pressemitteilung des LK OHV vom 11.5.2020, MOZ 12.5.2020)

Weitere:  Kremmen (1 Person, Stand 23.4.)

Oberspreewald-Lausitz

Aktuelle Informationen zum Coronavirus auf der Website​​​​​​​ des​​​​​​​ Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Konkrekte Anfragen den Landkreis betreffend: 0800 870 1100 (9 bis 15 Uhr​​​​​​​)

Ausländerbehörde

Telefon: (03573) 870-4601

E-Mail: asyl-auslaenderamt@osl-online.de

 

Oder-Spree

Aktuelle Informationen zum Coronavirus auf der Website​​​​​​​ des​​​​​ Landkreis Oder-Spree

Hotline: 03366 35-2002 (montags-freitags von 8 bis 18 Uhr)

Ausländerbehörde 

Telefon: 03366 35-2301
E-Mail: integration@l-os.de

 

Ostprignitz-Ruppin

Aktuelle Informationen zum Coronavirus auf der Website​​​​​​​ des​​​​​​​​​​​​ Landkreis Ostprignitz-Ruppin​​​​​​​

Hotline: 03391 / 688 – 5376

Ausländerbehörde

Telefon:03391/688-3618 / 03391/688-3619
E-Mail: auslaenderbehoerde@opr.de

 

Potsdam-Mittelmark

Aktuelle Informationen zum Coronavirus auf der Website​​​​​​​ des​​​​​​​​​​​​​​​​​​​ Landkreis Potsdam Mittelmark sowie hier.

Servicecenter 033841 91-0
Jobcenter Potsdam-Mittelmark Tel. 033841 – 91800.
Die Corona-Hotline ist unter Tel. 033841-91 111

Ausländerbehörde

Website

Terminanfragen unter Termin-ABH@potsdam-mittelmark.de

Sozialamt

Website

Termine können entweder telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden:
Fachdienst Soziales und Wohnen (Sozialamt): sozialamt@potsdam-mittelmark.de
Telefon Bad Belzig: 033841/91 368
Telefon Teltow: 03328/318 107
Telefon Werder: 03327/739 382

Gemeinschaftsunterkünfte

Aus mehreren Gemeinschaftsunterkünften wird über Infektionsfälle berichtet, dazu PNN (18.4.2020 Kuhlowitz, Teltow, Stahnsdorf), MAZ (16.4.2020, Stahnsdorf, Bad Belzig, Teltow), MAZ (11.5.2020, Werder, Teltow)

Pressemitteilung des Flüchtlingsrats zur Vollquarantäne und Bewohnerprotesten in Stahnsdorf

 

Potsdam

Aktuelle Informationen zum Coronavirus auf der Website​​​​​​​ der Stadt Potsdam
 

Ausländerbehörde

 

Gemeinschaftsunterkünfte

Am 8. 5.2020 berichtet die MAZ: Vier Gemeinschaftsunterkünfte in der Stadt Potsdam stehen inzwischen unter Vollquarantäne.

April 2020: Gemeinschaftsunterkunft Zeppelinstraße Potsdam: Vollquarantäne für 116 Bewohner*innen, Nicht-Infizierte wurden in eine Hotel verlegt

Pressemitteilung Stadt Potsdam 8.4.2020: Umverteilung negativ Getesteter in Hotels und Pensionen angekünfigt
PNN 8.4.2020: Flüchtlingsrat fordert Umverteilung in Hotels, MAZ 8.4. (Paywall)
PNN 7.4.2020: Unterkunft in Quarantäne, erste Infizierte arbeitete im Klinikum
Stadt Potsdam Pressemitteilung 7.4.2020: Corona-Fälle in Gemeinschaftsunterkunft Zeppelinstraße

Berichte über Security in der Unterkunft: PNN 10.4.2020: Neonazi sollte Flüchtlingsunterkunft bewachen, RBB 12.4.2020, siehe auch: Recherche zur entsprechenden Security Firma erschienen bei InfoRiot

 
 
 

 

Prignitz

Aktuelle Informationen zum Coronavirus auf der Website​​​​​​​ des​​​​​​​​​​​​​​​ Landkreis Prignitz

Corona-Hotline:  03876 713 313

Ausländerbehörde

Tel: 03876 713-490, -491, – 424, – 473, – 470 / E-Mail: auslaenderbehoerde@lkprignitz.de

 

Spree-Neiße 

Aktuelle Informationen zum Coronavirus auf der Website​​​​​​​ des​​​​​​​​​​​​​ Landkreis Spree-Neisse

Website der Ausländerbehörde Cottbus

 

Teltow-Fläming

Website des Landkreis Teltow Fläming zum Coronavirus.
Bürgertelefon Corona: (03371) 608-6666 (Mo. bis Fr. 8 bis 16 Uhr)

Ausländerbehörde

Website zu Corona-Einschränkungen

Anträge:
Landkreis Teltow-Fläming, Ausländerbehörde, Am Nuthefließ 2, 14943 Luckenwalde
per Fax: 03371 608 9030 oder
per E-Mail auslaenderbehoerde@teltow-flaeming.de.

 

Uckermark

Website​​​​​​​ des Landkreises Uckermark
Bürgertelefon geschaltet: 03984 –70 2222
Gesundheitsamt: 03984 702253

Sozialamt

Telefon: 03984/701150
E-Mail: sozialamt@uckermark.de

Ausländerbehörde

Tel: 03984/70-1532, -1632, -1832, -1932, -2032, -2132 Fax: 03984/70-4032, E-Mail: ordnungsamt@uckermark.de