Zuletzt aktualisiert am 21.4.22
Hier sammeln wir aktuelle Informationen zu Einreise und Aufnahme von jetzt aus der Ukraine Fliehenden (mit und ohne ukrainischem Pass) sowie Koordinierungsstellen für Hilfsangebote. Wir bemühen uns, die Sammlung aktuell zu halten.
Einreise
Die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung ist seit 9.3.22 in Kraft und gilt rückwirkend zum 24.2.22.
Darin regelt das Bundesinnenministerium: „Ausländer, die sich am 24. Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten haben und die bis zum Außerkrafttreten dieser Verordnung in das Bundesgebiet eingereist sind, ohne den für einen langfristigen Aufenthalt im Bundesgebiet erforderlichen Aufenthaltstitel zu besitzen, sind vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit.„
Damit ist die Einreise und der Aufenthalt von Menschen, die aus der Ukraine nach Deutschland fliehen, legalisiert. Dies gilt rückwirkend zum 24.2.22. Aufenthaltstitel können dann im Bundesgebiet eingeholt werden. Die Verordnung gilt vorerst bis zum 23.5.2022. Sie umfasst alle nicht-deutschen Menschen, die sich zu Kriegsbeginn in der Ukraine aufgehalten haben, insbesondere auch jene ohne ukrainischen Pass.
Update: Die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung wurde verlängert. Damit ist der Aufenthalt bis 31.08. in jedem Fall legal, auch, wenn Sie visumsfrei in Deutschland sind, siehe Verlaengerung_ukraine_VO_31Aug2022
Achtung: Bis zum 31. August 2022 (Stand jetzt) muss jedoch ein Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt werden. Das ist bei den zuständigen Ausländerbehörden möglich.
Ankunft und Aufenthalt
* Uns erreichen vereinzelt Berichte dazu, dass Ausländerbehörden nicht-ukrainische Drittstaatsangehörige, die aus der Ukraine fliehen zum Stellen eines Asylantrags oder sogar zur Ausreise auffordern, obwohl ein Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis nach §24 vorliegt und die Personen sich visumsfrei in Brandenburg aufhalten (siehe oben „Einreise“) . Wir raten dringend dazu, keine übereilten Entscheidungen zu treffen, sondern sich zu den aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten gut zu informieren und beraten zu lassen. Weitere Informationen zu aus der Ukraine geflüchteten Menschen ohne ukrainischen Pass siehe unten*
Der EU-Ratsbeschluss zur Richtlinie ist am 4.3.2022 in Kraft getreten.
Personengruppen, die unter den Ratsbeschluss fallen, erhalten eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG für ein Jahr mit Verlängerungsmöglichkeit für insgesamt bis zu drei Jahre. Für sie entfällt damit ein womöglich langwieriges Asylverfahren. Update: Laut Hinweisen des BMI vom 14.03.2022 soll die Aufenthaltserlaubnis direkt für zwei Jahre ausgestellt werden.
Das Bundesinnenministerium (BMI) hat am 14.03.2022 erste Hinweise zur Umsetzung des Durchführungsbeschlusses des EU-Rats an die Bundesländer verschickt. Darin wird präzisiert, auf welche Personengruppen der vorübergehende Schutz in Deutschland angewendet wird. Nicht alle offenen Fragen werden in dem Schreiben beantwortet, mit weiteren Hinweisen ist zu rechnen.
Bei Pro Asyl können Sie konkret nachlesen, wer „vorübergehenden Schutz“ erhalten soll.
Eine Power-Point-Präsentation von Pro Asyl und GGUA zum »vorübergehenden Schutz« und weiteren aktuellen Rechtsfragen verlinken wir hier (Achtung, Stand: 11.03.2022).
Details sind auch dem FAQ des Bundesinnenministeriums zu entnehmen.
Geflüchtete aus der Ukraine, die unter die oben genannten Gruppen fallen, die in Brandenburg ankommen und hier bleiben wollen, sollten sich grundsätzlich in der nächsten Zeit bei der Ausländerbehörden im Landkreis oder in der Stadt ihres Wohnortes melden und dort eine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraph 24 Aufenthaltsgesetz beantragen. (Die nächstgelegene Ausländerbehörde kann über diesen Behörden-Finder gesucht werden.)
Nicht-ukrainische Drittstaatsangehörige
- Internationaler Schutz in der Ukraine: Nicht-ukrainische Drittstaatsangehörige oder Staatenlose, die vor dem 24. Februar 2022 internationalen Schutz oder einen vergleichbaren nationalen Schutzstatus in der Ukraine hatten sollen wie Ukrainer*innen eine Aufenthaltserlaubnis nach §24 AufenthG erhalten.
- Rückkehr ins Herkunftsland nicht sicher möglich: Der temporäre Schutz (nach §24 AufenthG) ist auch für nicht-ukrainische Drittstaatsangehörige oder Staatenlose vorgesehen, die einen gültigen Aufenthaltstitel für die Ukraine nachweisen können (das betrifft z.B. internationale Studierende) und nicht sicher und dauerhaft in ihr Heimatland zurückkehren können. Bisher ist nicht ganz klar, wie letzteres festgestellt werden soll und wie „sichere und dauerhafte“ Rückkehr definiert ist. Evtl. folgen hierzu weitere Hinweise des BMI in der Zukunft.
- Familienangehörige von Personen, die den vorübergehenden Schutz nach §24 AufenthG erhalten sollen. Hierbei wird ein weiter Familienbegriff angewandt, umfasst sind insbesondere auch unverheiratete Paare. Details nachzulesen bei PRO ASYL.
Personen, bei denen nicht klar ist, ob sie temporären Schutz erhalten, sollten sich jetzt zu ihren aufenthaltsrechtlichen Optionen auch jenseits von § 24 beraten lassen, falls ein weiterer Aufenthalt in Deutschland gewünscht ist. Für Viele können auch weitere aufenthaltsrechtliche Optionen in Frage kommen, beispielsweise über ein Studium oder eine Erwerbstätigkeit in Deutschland. Lassen Sie sich beraten!
Wir fordern, dass ohne Ausnahme alle Personen, die aus der Ukraine fliehen, hier Schutz und Ruhe erhalten sollten, um sich erholen und in Sicherheit über nächste Schritte nachdenken zu können.
Frauen und Kinder
Informationen des Dachverbands der Migrantenorganisationen (DaMigra) zur Unterstützung für Frauen und Kinder aus der Ukraine
auf Ukrainisch, Russisch, Deutsch
Informationen zum Studium in Deutschland / Information on studying in Germany
- English/Ukrainian/Russian/German: Informationen für Studierende auf der Flucht von Prof. Dr. Birgit Behrensen und Maryna Ponomarenko (BTU Cottbus–Senftenberg)
- Informationen zu Studienangeboten für Geflüchtete
- Informationen des Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) zum Studium in Brandenburg
brandenburg/ - Informationen des Deutschen Studentenwerk für internationale Studierende
- Unterstützungsangebote des DAAD für ukrainische Studierende und Wissenschaftler*innen
- Informationen der Europa-Universität Viadrina Frankfurt Oder
- Angebote für Geflüchtete an der Humboldt-Universität zu Berlin (HU)
- Studenten- und Studierendenwerke unterstützen Studierende aus der Ukraine
- Information in English by Malengo
- Informationen des Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) für Geflüchtete aus der Ukraine
- Scholars at risk Network
Informationen für Fachkräfte: make-it-in-germany.com/
Registrierung
Laut Bundesinnenministerium gliedert sich das Verfahren nach der Ankunft in vier Schritte: Erste Registrierung (-> Ankunftsnachweis), Verteilung an einen Wohnort (bei Sozialleistungsbezug), Anmeldung der Wohnanschrift am Zielort und Beantragung eines Aufenthaltstitels.
Wenn Sie nicht privat unterkommen können, aber Sozialleistungen in Anspruch nehmen möchten, werden Sie in der Regel also an einen bestimmten Ort verteilt (keine freie Wahl). Wenn Sie keine staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen möchten, ist eine Erstregistrierung zunächst nicht nötig.
Wenn Sie staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen möchten (Unterbringung, Sozialleistungen, Versorgung o.ä.) müssen Sie sich registrieren. In Brandenburg wenden Sie sich dafür an:
Zentralen Ausländerbehörde (ZABH) in Eisenhüttenstadt, Poststraße 72, 15890 Eisenhüttenstadt
Versorgung und Unterbringung in Brandenburg aktuell
Private Unterbringung:
Das Integrationsministerium Brandenburgs: „Wenn Ukrainerinnen und Ukrainer bei Verwandten oder Freunden wohnen können und aktuell noch keine finanzielle Unterstützung benötigen, müssen sie sich erst einmal nicht bei den Behörden melden.“ (MSGIV, Stand 18.3.22). Das MIK bittet jedoch um Vorstellung bei der jeweils zuständigen Ausländerbehörde im jeweiligen Landkreis.
Private Unterkunftsangebote können ans MSGIV geschickt werden: unterkunftsangebote.ukraine@msgiv.brandenburg.de. Die Angebote werden von dort an die jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte, die die Unterbringung vor Ort koordinieren, weitergeleitet.
Unterkunft Ukraine: Unterkünfte bei Privatpersonen für aus der Ukraine geflüchtete Menschen
Hilfsabfrage von Wohn- und Transferangeboten für Menschen mit Behinderungen:
„Organisationen der Behindertenhilfe werden gebeten, in den Rubriken „Transfer“ und „Wohnen“ ihre Hilfsangebote zu hinterlegen. Organisationen vor Ort in den Krisengebieten, in den Grenzregionen sowie in Deutschland können dann ein sogenanntes „matching“ zwischen den Geflüchteten und den Hilfsangeboten herstellen. Aktuell werden besonders barrierefreie Transfermöglichkeiten und Unterkünfte benötigt.“
Verteilung
Seit dem 16. März 2022 kommt bei der Verteilung auf die Länder der sog. Königssteiner Schlüssel bei Geflüchteten zur Anwendung, die nicht privat in Familien oder bei Bekannten untergebracht werden. Grundlage ist damit nicht mehr das Prinzip der Freiwilligkeit, sondern die EASY–Verteilung auf Grundlage des Königsteiner Schlüssels, der sowohl die Größe der Bevölkerung als auch die Wirtschaftskraft der Länder berücksichtigt.
Sozialleistungen *Achtung, dieser Abschnitt ist veraltet. Sozialleistungen können beim zuständigen Sozialamt beantragt werden, dafür braucht es den „Ankunftsnachweis“, den man bei der Registrierung erhält. Eine Registrierung ist nun Voraussetzung für den Bezug von Sozialleistungen*
Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 erhalten haben, haben Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Das Sozialministerium hat den Kommunen am 4. März in einem Rundschreiben konkrete Hinweise zu dem leistungsrechtlichen Umgang mit Geflüchteten aus der Ukraine gegeben. Darin heißt es:
„Die Leistungserbringung erfolgt ab Bekanntwerden der Bedürftigkeit, also grundsätzlich ab Vorsprache bei der Leistungsbehörde. Sollte eine Bedürftigkeit bereits für die Vergangenheit glaubhaft gemacht werden, kann der früheste Leistungsbeginn der 24. Februar 2022 (Datum der Kriegserklärung Russlands gegen die Ukraine) sein.“
Somit sollen auch Menschen, die aus der Ukraine geflohen sind, aber noch über keine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 verfügen, Leistungen nach dem sog. Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Um Leistungen zu erhalten, müssen Geflüchtete sich laut Brandenburger Sozialministerium vor Ort beim kommunalen Sozialamt melden. Dies ist unabhängig davon, ob bereits eine Registrierung erfolgt ist.
In einer Presseerklärung des MSGIV heißt es dazu:
„Eine Registrierung durch die Zentrale Ausländerbehörde (ZABH) ist keine zwingende Voraussetzung für einen Leistungsanspruch. […] Wenn Geflüchtete einen ukrainischen Pass oder ein Ausweisdokument vorlegen, erhalten sie vom Sozialamt einen Behandlungsschein. Dieser Behandlungsschein zeigt Arztpraxen und Krankenhäusern, dass die Behandlungskosten übernommen werden. Gleichzeitig werden Geflüchtete beim Sozialamt für die Ausstellung einer elektronischen Gesundheitskarte angemeldet. Wenn Geflüchtete aus der Ukraine aufgrund eines akuten Behandlungsbedarfs direkt in einer Arztpraxis oder in einem Krankenhaus vorstellig werden, werden sie behandelt.“
Keine private Unterbringung
Wer nicht privat unterkommen kann oder dringend Versorgung braucht, soll sich nach Angaben des Landes in der Erstaufnahmeeinrichtung der Zentralen Ausländerbehörde in Eisenhüttenstadt melden. Alternativ schlägt das FAQ des MIK vor, sich direkt an „örtliche Behörden Ihrer Stadt oder Kommune“ zu wenden.
Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg (ZABH)
Poststraße 72
15890 Eisenhüttenstadt
Tel.: 033644270
E-Mail: PoststelleZABH@zabh.brandenburg.de
Beratungsstellen
Adressen von Beratungsstellen in Brandenburg finden Sie im Wegweiser auf unserer Webseite. Eine neue Beratungsstelle der AWO in Potsdam richtet sich explizit an Geflüchtete aus der Ukraine.
Arbeit
Die Aufenthaltstitel nach §24 Aufenthaltsgesetz (siehe oben) sind laut der Hinweise des BMI mit dem Eintrag „Erwerbstätigkeit erlaubt“ auszustellen. Dies gilt auch schon für die „Fiktionsbescheinigung“, die die Ausländerbehörde in der Zwischenzeit vor Erteilung des Aufenthaltstitels ausstellt (Hinweise des BMI, S. 9)
„Erwerbstätigkeit erlaubt“ bedeutet, dass sowohl eine abhängige Beschäftigung als auch eine Selbstständigkeit erlaubt sind.
Aktuelles zur beruflicher Anerkennung, Beratung und Qualifizierung von Geflüchteten aus der Ukraine des Netzwerk IQ (Integration durch Qualifizierung).
Informationen zum Anerkennungsverfahren in Deutschland vom Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Integrationskurse
PRO ASYL: „Der Zugang zum Integrationskurs ist laut den BMI Hinweisen vom 14.03.2022 auf Antrag möglich. Dieser kann bei den zuständigen Regionalstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge gestellt werden (S. 12 der Hinweise). Um die Teilnahme am Integrationskurs frühestmöglich zu ermöglichen, soll in der Fiktionsbescheinigung ein Hinweis auf Titelerteilung nach § 24 AufenthG enthalten sein (S. 9 der Hinweise).“
Infosammlungen
Informationen auf Ukrainisch und Englisch
- Vom Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt
- Vom Flüchtlingsrat Bayern (Stand 05.3.22)
- Von den Neuen deutschen Medienmacher*innen auf handbookgermany.de (die Infos sind auch auf Russich und Deutsch verfügbar)
- Von nowar.help (Ukrainisch / український | Russisch / русский | English. Mit Infos speziell auch für BIPoCs, LGBTQ+-Menschen und Menschen mit Behinderungen.
- Vom Bundesinnenministerium
- Vom der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung (Deutsch | English | Ukranian), darin detaillierte Informationen auch zu Einreise und Grenzkontrollen
Informationen auf deutsch:
- Hinweise für Geflüchtete aus der Ukraine von Pro Asyl
- Informationen speziell für staatenlose Menschen und Kontakte zu Anlaufstellen für staatenlose Menschen in verschiedenen Ländern von Statefree.world.
- Detaillierte Informationen zu Aufenthaltsrecht und Sozialleistungen für Menschen aus der Ukraine finden Sie in diesem Text vom Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA).
- Infoblatt und Musterantrag/Formulierungshilfe zum Bezug von Sozialleistungen vom Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA)
- Informationen zu Einreise, Aufenthalt und sozialen Rechten von Menschen aus der Ukraine vom Paritätischen Gesamtverband.
- Sammlung von Informationen von verschiedenen Stellen zur Einreise aus der Ukraine und zum Aufenhthalt in Deutschland und der EU vom Informationsverbund Asyl und Migration e.V.
- Informationen zu Einreise, Asyl- und Aufenthaltsrecht in Deutschland und Hilfsangeboten vom Flüchtlingsrat Niedersachsen.
- Informationen des Flüchtlingsrats Mecklenburg-Vorpommern.
- Infos zu Grenzübertritt, u.a. zu Polen vom Netzwerk Berlin hilft.
Informationen staatlicher Stellen:
- Portal des Bundesinnenministeriums Germany4Ukraine (UKR/RUS/DEU)
- FAQ des Brandenburger Integrationsministeriums.
- FAQ des Brandenburger Innenministeriums (deutsch, englisch, ukrainisch).
- Portal der Landesregierung Brandenburg
- FAQ zur Einreise aus der Ukraine des Bundesinnenministeriums.
- FAQ der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung (Deutsch | English | Ukranian).
- Aktuelle Informationen des Auswärtigen Amts zur Lage und Ausreise aus der Ukraine.
Helfen & unterstützen
- Geflüchtete aufnehmen bzw. Wohnraum anbieten:
PRO ASYL hat eine Informationssammlung zum Thema private Wohnraumangebote veröffentlicht (15.3.22). Private Unterkunftsangebote können an das Sozialministerum (MSGIV) geschickt werden: unterkunftsangebote.ukraine@msgiv.brandenburg.de, oder alternativ direkt an die jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte. Private Organisationen und Netzwerke, die Wohnraumangebote sammeln und koordinieren, sind: - Auf der Seite brandenburg-hilft.de sind zahlreiche Initiativen und Anlaufstellen in Brandenburg aufgeführt sowie eine Plattform zur Vermittlung von Sachspenden, Unterkünften, Spendenaktionen und ehrenamtlichem Engagement angeboten.
- Lokale Unterstützungsmöglichkeiten in Brandenburg sammelt auch die MOZ.
- Auch auf rbb24.de findet sich eine Sammlung diverser Unterstützungsmöglichkeiten in Brandenburg und Berlin (Unterkünfte und Schlafplätze, Sachspenden, Medikamente und Krankenhäuser, direkte Hilfe an den Bahnhöfen, Mitfahrgelegenheiten, Übersetzungshilfen, Geldspenden).
- Die Landeshauptstadt Potsdam hat eine Koordinierungsstelle gegründet und koordiniert Hilfsangebote unter: Ukraine-helfen@rathaus.potsdam.de
- Im Landkreis Oberhavel werden privaten Unterstützungsangebote gesammelt unter: ukrainehilfe@oberhavel.de | 03301 601-4800
- Wer im Landkreis Barnim eine Wohnmöglichkeit zur Miete anbieten kann, kann sich unter ukraine-hilfe@kvbarnim.de direkt an den Landkreis wenden. (Dieser tritt auch als Mieter auf. Es sind sowohl befristete als auch unbefristete Mietverträge möglich.)
- In Wandlitz kann ebenfalls vielfältig unterstützt werden (Wohungsangebote, dolmetschen, Autotransporte, Begleitung, Geld- und Sachspenden). Kontakt über den Runden Tisch Willkommen der Flüchtlingshilfe in Wandlitz.
- In Brandenburg an der Havel hat sich die BRB – Koordinationsgruppe Ukraine gebildet und organisiert Untestützung.
- Wer weitere konkrete Angebote bei sich vor Ort sucht, die er oder sie unterstützen möchte, kann sich immer auch an die oder den jew. kommunale*n Integrationsbeauftragte*n wenden.
- Hinweise auf Unterstützungsmöglichkeiten an der ukrainischen Grenze gibt es beim Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt.
- Weitere Spendenmöglichkeiten sind auch auf der Webseite des Flüchtlingsrates Niedersachsen aufgelistet.
- Hilfe beim Übersetzen (Ukrainisch, Russisch): Registrierung beim Gemeindedolmetschdienst Brandenburg von ISA e.V.
Berlin
- Infos zum Sozial- und Aufenthaltsrecht, Unterkunft, med. Versorgung, Spenden und Unterstützungsmöglichkeiten in Berlin vom Flüchtlingsrat Berlin.
- Weitere Infos zu Unterkunft und Versorgung in Berlin von Berlin-hilft.
Weitere bundesländerspezifische Infoseiten
- Praktische Infos zum Ankommen in Sachsen vom sächsischen Flüchtlingsrat.
