TOGETHER WE STAY!
Projektlaufzeit: Sommer 2021 – Sommer 2024, verlängert bis Sommer 2026
Together We Stay geht in die nächste Runde!
Viele (junge) Menschen leben in Brandenburg mit dem unsicheren Aufenthalt einer Duldung, obwohl sie seit Jahren in Brandenburg ihren Lebensmittelpunkt haben. Durch das Projektes wird der Zugang zu bestehenden Bleiberechtsmöglichkeiten insbesondere für junge Geduldete verbessert.
Im Projekt werden junge Menschen im Besitz einer Duldung mittels Informations- und Wissensvermittlung und bei Bedarf durch Einzelfallberatung auf ihrem Weg in eine sichere Perspektive unterstützt, damit sie in Sicherheit und mit gleichberechtigtem Zugang zu Bildung, Arbeit und sozialer Teilhabe leben können. Dabei wird auf Methoden des Empowerments und der Peer-to-Peer-Wissensvermittlung besonderen Wert gelegt, sodass junge Geflüchtete zu Subjekten ihres eigenen Handelns werden.
Daneben werden Haupt- und Ehrenamtliche zu aufenthaltsrechtlichen Perspektiven außerhalb des Asylverfahrens informiert, geschult und beraten. Im Vordergrund stehen Bleiberechtsregelungen und der Ablauf des Härtefallverfahrens. Mitarbeiter*innen von Jugendhilfeträgern, Fachberatungsstellen sowie ehrenamtlich engagierte Personen sollen durch fachliche Expertise und Rat in ihrer Arbeit und ihrem Engagement für junge Geflüchtete begleitet und qualifiziert werden.
Der Flüchtlingsrat steht im Rahmen des Projektes als fachkundiger Ansprechpartner zur Seite. Erfahrungen und Expertise zum Thema Härtefallverfahren (§23a AufenthG), Bleiberechtsregelungen (§§25a, b AufenthG) und anderen Möglichkeiten der Aufenthaltssicherung (wie das Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104c), der Ausbildungsduldung (60c AufenthG), §25 Abs. 5 oder §60d AufenthG) werden gebündelt und in verschiedenen Formaten weitergegeben.
Darüber hinaus soll durch gezielte Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit über Möglichkeiten der Aufenthaltssicherung abseits des Asylverfahrens informiert und im Rahmen von Advocay-Arbeit auf Schwierigkeiten bei der Titelerteilung und Ermessensspielräume hingewiesen und für eine Verbesserung der Weisungs- und Gesetzeslage geworben werden.
Telefonische Beratung:
Die telefonische Beratung erfolgt im Rahmen den regulären Telefonsprechstunden:
Montag, Dienstag & Donnerstag 10–13 Uhr
Telefon: 03 31 / 71 64 99
Sie richtet sich an alle Fachberatungsdienste des Landes, insbesondere an Fachkräfte der Jungendhilfeträger und Jugendmigrationsdienste, sowie an junge Geflüchtete und ehrenamtliche Unterstützer*innen.
E-Mail-Kontakt
neumann[at]fluechtlingsrat-brandenburg.de
hussien[at]fluechtlingsrat-brandenburg.de
Informationen zum Bleiberecht:
- Factsheets des Flüchtlingsrats Niedersachsen zu:
- Diese Factsheets wurden im Rahmen des Projektes Together We Stay übersetzt in Arabisch, Englisch, Farsi, Französisch und Russisch. Die übersetzten Factsheets finden Sie hier.
- Beratungshilfen unter dem Punkt „Aufenthaltssicherung“
- neu: Checkliste: Wege in ein Bleiberecht, herausgegeben von Bridge und BumF e.V. im Dezember 2022
- Checkliste für die Beratungspraxis zu § 104c AufenthG. Hg. Diakonie Deutschland. Januar 2023.
- Checkliste für die Beratungspraxis zu §25a AufenthG. Hg. Diakonie Deutschland. Januar 2023.
- Checkliste für die Beratungspraxis zu §25b AufenthG. Hg. Diakonie Deutschland. Januar 2023.
- Informationen über neue Bleiberechtsregelungen der Kampagne
BLEIBERECHT FÜR ALLE – statt Chancenfalle! auf Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Farsi und Arabisch
- Unterseite Härtefallkommission
- Blogeintrag zum Chancen-Aufenthaltsrecht
- Kampagne BLEIBERECHT FÜR ALLE – statt Chancenfalle!
Das Projekt wird mit einer Laufzeit von drei plus zwei Jahren von Aktion Mensch finanziert und wurde im ersten Projektjahr durch einen Zuschuss aus dem Flüchtlingsfonds der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, EKBO sowie aus Eigenmitteln, im zweiten und dritten Projektjahr durch die die UNO Flüchtlingshilfe und aus Eigenmitteln kofinanziert.
In der Verlängerung wird das Projekt im Jahr 2024 von der Ursula-Wandres-Stiftung unterstützt.