*Anmerkung der Redaktion: Aufgrund einer ungeklärten Rechtslage, wurden in dieser Veröffentlichung Textteile geschwärzt.*
Zu unserer großen Verwunderung hat das Amtsgericht Potsdam gestern zwei Mitglieder des Flüchtlingsrats Brandenburg wegen übler Nachrede zu Geldstrafen verurteilt. Sie hatten im März 2010 den jährlich vom Flüchtlingsrat verliehenen Negativpreis „Denkzettel für strukturellen und systemimmanenten Rassismus“ an das ▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓ verliehen und dabei eine Beamtin des Rechtsamts namentlich benannt. Deren Vorgehen gegen den afrikanischen Flüchtling C. war selbst vom Verwaltungsgericht Potsdam 2010 gerügt worden. Sie hatte dem Flüchtling unterstellt seine Gehörlosigkeit nur vorzutäuschen und dabei u.a. fachärztliche Bescheinigungen ignoriert.
Obwohl die Kritik des Flüchtlingsrats am Vorgehen des Rechtsamts berechtigt sei, so die Auffassung des Gerichts, hätten wir den Namen der Beamtin nicht öffentlich nennen dürfen. „Das geht ein bisschen zu weit“, so der Richter.
Zur ausgesprochen interessanten juristischen Begründung des Urteils (Achtung jetzt kommt JuristInnendeutsch): Es sei den Angeklagten und deren Verteidigung nicht gelungen, den Wahrheitsbeweis für die Behauptung zu führen, die Mitarbeiterin des Rechtsamtes habe „absichtlich und bewusst vorliegende Fakten ignoriert, um Gründe für eine Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis vorbringen zu können“. Die Beamtin hatte sich vor Gericht folgendermaßen geäußert: Sie hätte für ihre Stellungnahme nicht die gesamte Akte zur Verfügung gehabt und habe die Einschätzung der Kollegen der Ausländerbehörde und der Bundespolizeidirektion übernommen, weil sie davon ausgegangen sei, dass „die Kollegen das schon richtig und objektiv“ gemacht hätten. Das Gericht wertete das als Nachweis, dass hier keine Absicht unterstellt werden könne, obwohl selbst in den Teilen der Akte, die der Mitarbeiterin vorlagen, zahlreiche Hinweise darauf zu finden waren, dass Herr C. tatsächlich gehörlos ist.
Genauso funktioniert unserer Erfahrung nach struktureller Rassismus: Wenn Flüchtlingen in Behörden mit einem grundlegenden Misstrauen begegnet und vorab unterstellt wird, sie würden lügen. Wenn auf Basis dieser Voreingenommenheit vermeintliche Indizien für vermutete Falschbehauptungen gesammelt und – sobald sie Bestandteil der Akte sind – unhinterfragt als Fakten kolportiert werden, während andere Informationen und Belege, die die Angaben der Flüchtlinge bestätigen, ignoriert werden. Wenn schließlich auf solchen Grundlagen Entscheidungen getroffen werden, die für Flüchtlinge von existenzieller Bedeutung sind – wie hier die Verweigerung des Aufenthaltsrechtes und damit die Möglichkeit, ein normales Leben zu führen.
Dass dies „übliches Verwaltungshandeln“ ist, wurde mit diesem Urteil bestätigt. Der Richter stellt damit BehördenmitarbeiterInnen einen Freibrief aus, rechtliche Stellungnahmen abzugeben, ohne umfassende Prüfung des Sachverhalts und ohne dafür persönlich Verantwortung zu übernehmen.
Beide Angeklagten legten sofort Rechtsmittel ein. Wir sind gespannt auf die nächste Instanz.
Die Presse teilt ganz überwiegend unsere Sicht der Dinge:
Potsdamer Neueste Nachrichten
Märkische Allgemeine
Der Tagesspiegel
TAZ
siehe auch Bericht auf der webseite von PRO ASYL