Das Landgericht Potsdam hat gestern Bisso G. wegen eines Verstoßes gegen die ‘Residenzpflicht’ im Jahre 2009 verurteilt.
Alle Anträge zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der ‘Residenzpflicht’ wurden abgelehnt. Die Verteidigung prüft, ob Revisionsgründe vorliegen.
Entgegen ihrer Ankündigung, am 5. März das Urteil zu sprechen, machte die Vorsitzende Richterin Eibisch kurzen Prozess:
Der 35-jährigen Kameruner wurde zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen à 2 Euro verurteilt. Das Amtsgericht Rathenow hatte gegen ihn im Mai 2011 eine Strafe von 150 Euro verhängt.
Abgelehnt wurden alle Anträge der Verteidigung, u.a. zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der ‘Residenzpflicht’. Dies war das erklärte Ziel von Bisso G. und seines Verteidigers, des Rechtsanwalts Volker Gerloff, gewesen.
Das Urteil und die pauschale Ablehnung aller Anträge erschütterten Bisso G., der jedoch ankündigte, weiter gegen das Unrecht der ‘Residenzpflicht’ kämpfen zu wollen. Dazu werde derzeit geprüft, ob Revisionsgründe vorliegen. Würde das Oberlandesgericht diesen stattgeben, würde das Verfahren erneut ans Landgericht Potsdam verwiesen, dieses Mal aber an eine andere Kammer, die für die Fragen der Verfassungsmäßigkeit offener ist, so die Hoffnung von Bisso G.
Weitere Informationen: www.residenzpflicht.info
Mehr Information zur Residenzpflicht auch in unserm nächsten Jour Fixe am 20.2.2013