*Unnötige Beschränkung des freien Zugangs zum Asylverfahren*
Immer wieder werden Asylsuchende, die sich auf dem Weg in die Zentrale Aufnahmestelle in Eisenhüttenstadt befinden, angehalten und letztlich in die dortige Abschiebungshafteinrichtung verbracht. Jesuiten Flüchtlingsdienst, Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg und Flüchtlingsrat Brandenburg fordern UNHCR-Vertretung für Deutschland und Österreich, Herrn Dr. Michael Lindenbauer auf den Zugang zur Zentralen Aufnahmestelle in Eisenhüttenstadt für neu ankommende Flüchtlinge zu überprüfen.

Anfang Februar 2010 haben sich Vertreterinnen und Vertreter des Diakonischen Werks Berlin-Brandenburg, des Jesuiten Flüchtlingsdienst und des Flüchtlingsrats Brandenburg über die Situation der Erstaufnahme und der Abschiebungshaft in der Zentralen Aufnahmestelle (ZAST) in Eisenhüttenstadt informiert. In diesem
Zusammenhang haben wir uns auch mit der Frage des freien Zugangs von neu einreisenden Asylsuchenden, die ihren Asylantrag bei der Außenstelle des BAMF in Eisenhüttenstadt stellen wollen, beschäftigt.
Aus unserer Sicht stellt sich die Situation insoweit wie folgt dar: Flüchtlinge, die in im Land Brandenburg einen Asylantrag stellen wollen, reisen oftmals per Bahn aus Berlin nach Eisenhüttenstadt. Bereits während der Bahnfahrt ist die Gefahr groß einer Personalkontrolle unterzogen zu werden, da die entsprechende Bahnlinie
regelmäßig durch Beamte der Bundespolizei bestreift wird. Da sich die Stadt Eisenhüttenstadt im sog. Grenzgebiet befindet, werden sowohl das Stadtgebiet als auch der dortige Bahnhof durch die Bundespolizei überwacht. Nach unseren eigenen Erfahrungen müssen ausländisch aussehende Personen jederzeit damit rechnen, im Zug, auf dem Bahnhof oder im Stadtgebiet von Eisenhüttenstadt kontrolliert und in Gewahrsam genommen zu werden, falls sie nicht die entsprechenden Personaldokumente vorweisen können. Immer wieder werden Asylsuchende, die sich auf dem Weg in die Zentrale Aufnahmestelle befinden, angehalten und letztlich in die dortige Abschiebungshafteinrichtung verbracht. Zwar ist insofern eine Verbesserung der Situation eingetreten, als die Bundespolizei ihre bisherige Praxis, dass unmittelbare Umfeld der ZAST zu überwachen und Asylsuchende noch kurz vor dem Betreten des Geländes anzuhalten, aufgegeben hat, jedoch verbleibt es bei der Überwachung des übrigen Stadtgebietes.
Aus Sicht der unterzeichnenden Organisationen stellt diese Praxis eine (zumindest) unnötige Beschränkung des freien Zugangs zum Asylverfahren da, die für die Betroffenen oft mit einem mehrwöchigen Freiheitsentzug verbunden ist und damit ihre Möglichkeiten zu einer sachgerechten Verfolgung ihres Asylbegehrens wesentlich einschränkt.