Wie der Flüchtlingsrat aus den Medien erfahren hat, werden die Flüchtlinge aus Prenzlau, Uckermark, bei der Auszahlung der Sozialhilfe am 07. Mai 2008 die Annahme der Wertgutscheine verweigern werden. Sie protestieren damit gegen die diskriminierende Praxis der Ausgabe von Wertgutscheinen an Asylsuchende.
Der Flüchtlingsrat Brandenburg unterstützt die Forderung nach der Abschaffung der Wertgutscheinausgabe. „Gründe für die Abschaffung der Gutscheine gibt es viele: Wertgutscheine diskriminieren Flüchtlinge. Die Ausgabe der Gutscheine ist ein unnötiger Verwaltungsaufwand und verursacht zusätzliche Kosten für den jeweiligen Landkreis und selbst das Bezahlen mit Wetgutscheinen an den Kassen der Lebensmittelläden führte bereits des Öfteren zu Diskriminierungen gegenüber Betroffenen.“, so Vera Everhartz vom Flüchtlingsrat Brandenburg.
Die Flüchtlinge erhalten über Jahre hinweg einen Sozialhilfesatz (je Alter gestaffelt höchstens 224,97 EUR), der weit unter dem für Deutsche geltenden Satz (347,00 EUR) liegt, zudem wird der Großteil dieser Sozialhilfe (158,00 EUR) in der Uckermark in Wertgutscheinen und nur 41,20 EUR werden als Barbetrag ausgezahlt. Die Wertgutscheine können nur in wenigen Lebensmittelläden eingelöst und dürfen nicht angespart werden. Die Höhe der Grundleistungen ist seit 1993 unverändert, obwohl deren jährliche Anpassung an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten gesetzlich vorgeschrieben ist. Während in Brandenburg mittlerweile die Hälfte der Landkreise entschieden hat, die Leistungen für Flüchtlinge nur in Form von Bargeld auszuzahlen, konnte sich die Uckermark bis heute nicht für eine Bargeldauszahlung entscheiden.
Vera Everhartz
für den Flüchtlingsrat Brandenburg e.V.