h6. Bleiberecht erreicht zu wenige, Cap Anamur – EU-Abschottungsfarce nimmt ihren Lauf
Am 10. Dezember wird der Tag der Menschenrechte begangen – ein Gedenktag zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die am 10.12.1948 durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde. Doch wie steht es tatsächlich um Menschenrechte und Flüchtlingsschutz? Flüchtlingspolitik auf dem Prüfstand – zwei Beispiele:
h6. Die hohen Hürden des Bleiberechts
Familie I., seit 15 Jahren in Deutschland, Aufenthaltsgestattung. Die Familie lebt in einer eigenen Wohnung, alle drei Kinder sind in Deutschland geboren und sie sprechen besser Deutsch als ihre angebliche Muttersprache. Sie leben weiter in Ungewissheit.
Endlich hat sich die Innenministerkonferenz zu einer Bleiberechtsregelung entschlossen – doch leider wird diese aufgrund der hohen Hürden und der besonderen Situation in Brandenburg nur sehr wenige Flüchtlinge erreichen. Es ist immer noch nicht klar, ob Flüchtlinge wie die Familie I. auch unter die neue Regelung fallen werden, denn sie befinden sich immer noch im Asylverfahren. Der IMK-Beschluss hat hier keine klaren Regelungen geschaffen. Der Flüchtlingsrat Brandenburg fordert vom Ministerium des Innern in Brandenburg die Einbeziehung von Flüchtlingen im Asyl- und im Widerrufsverfahren und Ausländern, die eine unsichere Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen haben!
Eine weitere große Hürde wird die vollständige Sicherung des Lebensunterhaltes für die meisten Flüchtlinge sein, Arbeitsplätze sind rar gesät in Brandenburg. Es muss ein Zeichen gesetzt werden, dass diese Regelung auch wirklich gewollt ist: Die Residenzpflicht muss zur Arbeitsuche und Arbeitsaufnahme abgeschafft werden!
Dies sind nur einige der hohen Hürden, die die neue Bleibrechtsregelung kennzeichnen. Es bedarf endlich einer großzügigen, gesetzlich verankerten Bleiberechtsreglung, die nicht 80-90 % der Geduldeten und sich langjährig im Asylverfahren befindlichen von vorne herein ausschließt! Wir fordern, die Ausstellung von Grenzübertrittsbescheinigungen und Abschiebungen von potentiell Bleiberechtigten endlich einzustellen!
h6. Retter aus Seenot werden zu Schleusern
Die Blüte der europäischen Abschottungspolitik kann man derzeit mit dem Prozess um die Cap Anamur verfolgen. Im Juni 2004 rettet das deutsche Hilfsschiff Cap Anamur 37 Menschen aus Seenot. Kapitän Stefan Schmidt und seine Crew taten das, was ihre Pflicht ist: Sie bargen die Schiffbrüchigen und wollten sie in einen sicheren Hafen bringen. Doch für diese Rettung stehen der Kapitän, der Erste Offizier und der damalige Leiter des Komitees Cap Anamur nun seit dem 27.11.2006 in Italien vor Gericht: angeklagt wegen bandenmäßig betriebener Beihilfe zur illegalen Einreise in besonders schwerem Fall. Der Verkauf von Fernsehbildern soll der Bereicherung des Komitees gedient haben, nur dazu habe man die Flüchtlinge an Bord genommen! Hier wird die humanitäre Hilfe auf die Anklagebank gesetzt! Die wirklich Schuldigen jedoch bleiben unbehelligt in Brüssel, Rom und Berlin: Die Unterstützer einer verfehlten europäischen Asyl- und Migrationspolitik, die der Meinung sind, Fluchtbewegungen mit der größtmöglichen Abschottung zu stoppen zu können. Folgen: immer mehr Menschen, die keine andere Möglichkeit als die Flucht haben werden im Meer sterben. Potentielle Retter werden ihnen dabei zusehen müssen, denn der Fall Cap Anamur zeigt, was denen blüht, die humanitär handeln. Der Flüchtlingsrat Brandenburg fordert die sofortige Einstellung des Prozesses um die Cap Anamur!
Die Realität zeigt immer wieder, dass es am„Tag der Menschenrechte“ leider wenig zu feiern gibt!
Potsdam, 09.10.2006
gez. Judith Gleitze
für den Flüchtlingsrat Brandenburg