Anlässlich der 219. Sitzung der Konferenz der Innenminister:innen und -senator:innen der Länder vom 14. bis 16.06.2023 rufen SudanUprising Germany, Jugendliche ohne Grenzen und der Flüchtlingsrat Brandenburg gemeinsam zu einem Abschiebestopp in den Sudan auf. Am Freitag, den 16.06.2023, veranstalten die Jugendlichen ohne Grenzen (JoG) anlässlich der Innenminister*innen-Konferenz einen Gala-Abend für die Rechte von geflüchteten Kindern und Jugendlichen. Bei dem Gala-Abend wird außerdem der*die Abschiebeminister*in 2023 gewählt und u.a. auch dieser Brief übergeben:
An die ständige Konferenz der Innenminister:innen und -senator:innen der Länder (IMK)
Sehr geehrte Innenminister:innen und sehr geehrte Innensenator:innen,
die Lage im Sudan ist desaströs. Trotz der Verlängerung des Waffenstillstands gehen die Kämpfe vereinzelt weiter, eine kurzfristige Lösung des Konflikts ist nicht in Sicht.
Nach Angaben der WHO sind bei den Gefechten bereits über 700 Menschen getötet und über 5.000 Menschen verletzt worden. Etwa 200.000 Menschen sind laut UNHCR in Nachbarländer geflüchtet.
Die humanitäre Situation ist katastrophal, die Vereinten Nationen warnen vor einem zunehmenden Nahrungsmittelnotstand. Im Sudan droht die Hungersnot.
Der UNHCR hat die Regierungen aufgerufen, fliehende Zivilist:innen aus dem Sudan einreisen zu lassen – auch ohne Pass oder sudanesische Staatsbürgerschaft. Sie verweisen auf Berichte von schweren Menschenrechtsverletzungen, einschließlich Angriffen auf Zivilist:innen, sexuelle Gewalt und Plünderungen.
Außerdem haben der UNHCR und Pro Asyl einen Abschiebestopp in den Sudan gefordert. Berlin, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben bereits einen landesweiten Abschiebestopp erlassen, der allerdings vorerst nur für drei Monate gilt. Anlässlich der 219. Sitzung der Konferenz der Innenminister:innen und -senator:innen der Länder vom 14. bis 16.06.2023 rufen auch SudanUprising Germany, Jugendliche ohne Grenzen und der Flüchtlingsrat Brandenburg gemeinsam dazu auf, folgende Forderungen umzusetzen:
1. Wir fordern einen bundesweiten Abschiebestopp in den Sudan, um Sudanes:innen, die bereits in Deutschland sind, vor Abschiebungen ins Kriegsgebiet zu schützen.
Viele der hier lebenden Sudanes:innen leben mit einer Duldung und brauchen jetzt Sicherheit vor Abschiebung, auch um für ihre Familienangehörigen im Kriegsgebiet emotionale Unterstützung leisten zu können.
2. Die negative Bescheidung von anhängigen Asylanträgen von Sudanes:innen sollen ausgesetzt werden, bis ein aktueller Lagebericht des Auswärtigen Amtes vorliegt. Das Auswärtige Amt sollte bei seiner Berichterstattung unbedingt Erkenntnisse ziviler Organisationen wie der Preliminary Committee of Sudan Doctors‘ Trade Union berücksichtigen, die vor Ort tätig sind und die Lage der Menschen im Sudan beurteilen können.
3. Setzen Sie sich für ein Bleiberecht für Geflüchtete aus dem Sudan ein.
Die EU hat sich am 4. März auf eine schnelle und unbürokratische Aufnahme von Schutzsuchenden Menschen aus der Ukraine unter Anwendung der EU-Richtlinie 2001/55/EG geeinigt und Aufenthaltserlaubnisse nach §24 Aufenthaltsgesetz erteilt. Dieser Umgang mit Geflüchteten aus der Ukraine hat sich bewährt und die Aufnahmestrukturen enorm entlastet. Eine Übertragung dessen bzw. die Entwicklung vergleichbarer Lösungen für Sudanes:innen und nicht-sudanesische Drittstaatsangehörige, die aus dem Kriegsgebiet fliehen müssen, ist denkbar und unbedingt erforderlich.
4. Eine vereinfachte Einreise von Familienangehörigen hier lebender Sudanes:innen soll erfolgen. Dafür braucht es zügige und unbürokratische Lösungen, insbesondere für die 600 bekannt gewordenen anhängigen Familiennachzugsanträge, die auf ein Visum von der deutschen Botschaft in Khartum warten.
Die Botschaftsmitarbeiter:innen haben den Sudan verlassen. Etliche Pässe sind in den Botschaften verblieben, sodass die Ausreise der betreffenden Sudanes:innen verunmöglicht wurde. Es braucht Einreisemöglichkeiten für diese Personen.
als PDF: Abschiebestopp Sudan IMK 14.06.2023