Uns haben mehrfach Problemanzeigen bei der privaten Unterbringung von Geflüchteten erreicht. Teilweise wurde die Aufnahme von den Landkreisen abgelehnt und stattdessen eine Verteilung der Personen im Bundesgebiet veranlasst.
Hintergrund dessen ist, dass das Land Brandenburg im Verteilsystem des Bundes ( im sog. FREE-System)  derzeit im Plus, d.h. ist grundsätzlich berechtigt die ankommenden Geflüchteten in die weiteren Bundesländer weiterzuleiten.

Kann eine aus der Ukraine geflüchtete Person aufgrund fehlender Kapazitäten oder hinreichender privater Unterbringungsmöglichkeiten nicht im Landkreis/kreisfreien Stadt bzw. Land verbleiben , kann die kommunale Ausländerbehörde die geflüchtete Person  an die ZABH in Eisenhüttenstadt verweisen, damit die ZABH deren Weiterleitung in ein anderes Bundesland veranlassen kann.

Bei der Entscheidung über die Weiterleitung sind aber persönliche Gründe der Betroffenen für eine Bindung an den aktuellen Aufenthaltsort (insbesondere familiäre Bindungen, aber auch medizinische Gründe, Arbeitsplatz oder dergleichen) zu berücksichtigen. Wird beispielsweise festgestellt ,dass die geflüchtete Person familiäre Bindungen in einem Landkreis in Brandenburg hat, sollte sie trotz des überfüllten Aufnahmesolls in Abstimmung mit der  kommunalen Ausländerbehörde dem jeweiligen  Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt zugewiesen werden.

Tipp: Sollten Sie dennoch erleben, dass eine solche Unterbringung abgelehnt wird, raten wir Betroffenen mit dem Umverteilungsbescheid zur Rechtsantragstelle des jeweils zuständigen Verwaltungsgerichts zu gehen, um eine Klage und einen Eilantrag dagegen einzureichen. Sie sollten dann alle Nachweise über „Bindungen“ (also Familie, Arbeit, medizinische Versorgung etc.) mitnehmen und vorsichtshalber auch Prozesskostenhilfe beantragen.

Möglicherweise kann es auch hilfreich sein, sich gemeinsam an zuständige Landrät*innen zu wenden, die die Aufnahme veranlassen können.

 

Dieser Eintrag entstand im Rahmen des Projekts „Flucht aus der Ukraine: Aufnahme und Versorgung in Brandenburg sicherstellen“ und wird gefördert durch