*Die Proteste haben Wirkung gezeigt: Die Familie soll nun nach zweimonatiger Trennung wieder zusammengeführt werden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stimmte nun endlich einer Rückkehr des Vaters und der vier Kinder zu der erkrankten Mutter zu.*
Die tschetschenische Familie war im November 2012 aus Tschetschenien über Polen nach Deutschland geflohen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stellte daraufhin eine Zuständigkeit Polens für das Asylverfahren fest und ordnete die Abschiebung an. Vor der angeordneten Überstellung musste die Mutter im Krankenhaus aufgenommen werden. Noch während sie sich in stationärer Behandlung befand, schob die Ausländerbehörde des Landkreis Barnim am 15. Juli 2013 den Vater und die vier Kinder nach Polen ab. Damit missachtete die Ausländerbehörde den grundgesetzlich garantierten Schutz der Familie und ebenso einen laufenden Petitionsantrag beim Deutschen Bundestag, der zu diesem Zeitpunkt noch anhängig war.

Daraufhin verschlechterte sich der Gesundheitszustand der erkrankten Mutter weiter. Am 27. August 2013 versuchte dieselbe Ausländerbehörde, die Mutter aus dem Krankenhaus nach Polen abzuschieben, obwohl ersichtlich war, dass sie, da noch in Krankenbehandlung, nicht reisefähig ist. Nur unter engagiertem Einsatz des medizinischen Personals konnte eine Abschiebung aus dem Krankenhaus verhindert werden.
Hier zeigen sich die Auswirkungen europäischer Asylpolitik, die missachtet, dass Flüchtlinge nicht in allen europäischen Ländern die gleiche Chance auf Schutz und einheitliche Aufnahmebedingungen haben. Die Staaten im Inneren der EU erklären sich für nicht zuständig, schutzsuchende Flüchtlinge werden in die Grenzstaaten der Europäischen Union abgeschoben. So wird derzeit jeder vierte Asylantrag von deutschen Behörden inhaltlich nicht mehr geprüft. Stattdessen wird lediglich festgestellt, dass ein anderer EU-Staat zuständig ist und folglich eine sogenannte „Überstellung“ erfolgen kann. Danach sucht man, jede Verantwortung für die schutzsuchenden Menschen, seien sie krank oder sonstig besonders schutzbedürftig, von sich zu weisen.
*Wir fordern die Politik im Land Brandenburg auf, eine Weisungslage zu schaffen, nach der die Behörden verpflichtet werden, den Schutz der Familie auch bei Flüchtlingen zu respektieren, Abschiebungen aus dem Krankenhaus in jedem Fall zu unterlassen und ab sofort das Petitionsrecht zu beachten!*
Siehe auch: Tagesspiegel 06.09.2013