Die bevorstehende Verabschiedung des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes wäre mit weitreichenden Einschränkungen bei Beratungs- und Prozesskostenhilfe
für finanziell benachteiligte Rechtssuchende verbunden. *Auch asyl- und aufenthaltsrechtliche Verfahren wären davon betroffen.*
Eine aktuelle Petition an den Deutschen Bundestag fordert daher, dass die Beratungs- und Prozesskostenhilfe nicht eingeschränkt werden soll. *Die Petition
kann noch bis zum 18.02.2013 auf der Website des Deutschen Bundestags unterzeichnet werden.*
Deutscher Bundestag: Petition 38829