Der Flüchtlingsrat Brandenburg übt Kritik an der Entscheidung des Kreises, das Flüchtlingsheim Althüttendorf weitere fünf Jahre zu betreiben. Lage und baulicher Zustand widersprechen einer menschenwürdigen Unterbringung. In einem Offenen Brief an den Landrat Bodo Ihrke und die Abgeordneten des Kreistags wird gefordert zu gewährleisten, dass die Bewohner/innen spätestens nach einem Jahr in Wohnungen umziehen können.
Nach Berichten ehemaliger Heimbewohner/innen kamen die Teilnehmer/innen der öffentlichen Flüchtlingsratssitzung am 26. Mai in Eberswalde zur Überzeugung, dass sich die Unterkunft in einem „beklagenswerten Zustand“ befindet und es zweifelhaft ist, ob der Betreiber „mit den zur Verfügung stehenden Mitteln eine hinreichende Sanierung“ vornehmen kann. Die Lage der Unterkunft wird von den Bewohner/innen als „sehr bedrückend“ erlebt, sie haben den Eindruck, „von der Gesellschaft ferngehalten“ zu werden.
Des weiteren wird das Ausschreibungsverfahren kritisiert, bei dem die Lage des Heims keine Rolle spielte. Die Entscheidung für eine weitere Heimunterbringung statt einer dezentralen Unterbringung in Wohnung wurde „auf der Grundlage von Fehleinschätzungen“ getroffen.
Zum Ausgleich der schlimmsten Belastungen fordert der Flüchtlingsrat,
* „die Anlage in Althüttendorf ausschließlich als Übergangswohnheim zu nutzen, das heißt zu gewährleisten, dass Bewohner/innen spätestens nach einem Jahr in Wohnungen umziehen können.“
* „allen Bewohner/innen Leistungen in Bargeld auszuzahlen, um eine ausreichende Mobilität zu ermöglichen.“