*Ab heute gilt eine neue „Beschäftigungsverordnung“, in der auch der Arbeitsmarktzugang für Asylsuchende und Geduldete geregelt ist. Trotz einiger Verbesserungen bleibt vieles diskriminierend.*
Heute, am 1. Juli 2013, ist die neue Beschäftigungsverordnung in Kraft getreten. Sie regelt umfassend, wann ausländische Staatsangehörige in Deutschland arbeiten dürfen. Dabei geht es z.B. um das Anwerben von hochqualifizierten Fachkräften aus dem Ausland oder aber Saisonarbeitnehmern. Ebenso wird jedoch auch die Möglichkeit, zu arbeiten, für bereits hier lebende Asylsuchende oder Geduldete geregelt. Auch wenn einige Erleichterungen für diese Gruppen beschlossen wurden, steht eine echte Liberalisierung des Arbeitsmarktzugangs noch aus. Weiterlesen