*Einladung zur Gebets- und Mahnwache vor dem neuen Gefängnis auf dem Flughafen Schönefeld
am Samstag 8. Dezember 2012 um 15 Uhr
Zur zweiten Mahnwache vor dem Asylgefängnis am Flughafen Schönefeld laden die Ordensleute gegen Ausgrenzung ein: „Wir wollen an diesem Ort die Verhärtung unserer Herzen spüren und uns wieder lebendige Herzen schenken lassen.*

Welch ein Willkommen: Flüchtlinge, die auf dem Flughafen Berlin-Schönefeld ankommen, werden dort inhaftiert. Sie durchlaufen ein Asylschnellverfahren, das ihre Rechte drastisch einschränkt und das mit einem hohen Fehlerrisiko behaftet ist. Auch Kinder und Jugendliche sollen inhaftiert werden. Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Anwaltsvereine und Flüchtlingsinitiativen lehnen das Flughafenasylverfahren als rechtsstaatswidrig ab.
Eine Bundesratsinitiative der Länder Brandenburg und Rheinland-Pfalz zur Abschaffung des Flughafenasylverfahrens wurde von der Mehrheit des Bundesrats am 21.9.2012 abgelehnt.

*Die große und bunte Mahnwache am 3.10.12 konnte nicht direkt vor dem Asylgefängnis stattfinden. Das Verwaltungsgericht Cottbus hatte uns bestätigt: Das Versammlungsrecht lässt eine Mahnwache auf dem Flughafengelände zu. Gleichzeitig wurde sie von einer Erlaubnis der privaten Betreibergesellschaft abhängig gemacht. Die Flughafengesellschaft, die zu 100 % den Bundesländern Brandenburg und Berlin sowie dem Bund gehört, erteilte aber keine Erlaubnis. Die Gruppe Ordensleute gegen Ausgrenzung und der Ökumenische Vorbereitungsausschuss für die Interkulturelle Woche – also die Einladenden für die letzte Mahnwache – suchen eine gerichtliche Klärung in diesem juristischen Neuland. Andernfalls werden durch die Verlegung umstrittener staatlicher Einrichtungen in „demokratiefreie Zonen“ Grundrechte ausgehebelt. Über den weiteren Verlauf der Auseinandersetzung wollen wir auf dem Blog http://flughafenverfahren.wordpress.com/ informieren.
*Wegbeschreibung: Vom S-Bahnhof Schönefeld auf der vierspurigen Straße ca. 200 Meter Richtung Schönefeld gehen, dann links abbiegen und auf der Straße „Flughafen“ der Beschilderung „Luftfracht“ folgen. Falls wir keinen Einlass auf dem Industriegelände mit der Haftanstalt bekommen, wird die Mahnwache wie am 3. Oktober noch auf der öffentlichen Straße stattfinden.*

Seit vielen Monaten kämpft PRO ASYL gegen die neue EU-Aufnahmerichtlinie für Asylsuchende, bei der es sich in Wahrheit um ein europaweites Programm zur massenhaften Inhaftierung von Flüchtlingen handelt. Am 14. Januar 2013 soll das EU-Parlament darüber entscheiden, ob diese Richtlinie in Kraft tritt. Bitte schalten Sie sich jetzt ein. Senden Sie eine E-Mail an die EU-Abgeordneten und fordern Sie sie dazu auf, gegen diese Richtlinie zu stimmen.
Die geplanten Inhaftierungsregelungen der neuen EU-Aufnahmerichtlinie greifen lückenlos. Menschen- und Flüchtlingsrechte werden systematisch verletzt. So gut wie alle Asylsuchenden können zu jedem Zeitpunkt an jedem Ort in Europa eingesperrt werden. Sechs neue Haftgründe geben den Behörden weitreichende Befugnisse gegenüber den Schutzsuchenden – angefangen vom Inhaftierungsgrund der „Identitätsfeststellung“ über die „Beweissicherung“, die “Prüfung des Einreiserechts“ bis hin zur „Gefahr des Untertauchens“. Weitere Informationen zu den Haftgründen finden Sie hier.