Bislang ist bekannt, dass ein 31-jähriger Kurde Anfang September 2009 nach seiner Abschiebung aus Frankfurt am Main vom Geheimdienst einbestellt wurde und anschließend mehrere Wochen verschwunden war. Dem Inhaftierten wird in der Anklage die Verbreitung „falscher Informationen“ über Syrien im Ausland (§ 287 syrisches StGB) vorgeworfen.
Im August war eine schwangere Frau aus Niedersachsen abgeschoben, noch am Flughafen verhaftet und später freigelassen worden. Anwälte berichten über weitere Fälle, in denen Inhaftierte nur durch die Zahlung erheblicher Geldsummen „freigekauft“ werden konnten.
PRO ASYL fordert die neue Bundesregierung deshalb auf, das im Juli 2008 Rückübernahmeabkommen auszusetzen und einen Abschiebestopp nach Syrien zu verhängen. Die Schicksale der bislang Abgeschobenen müssen aufgeklärt werden.
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat am 7. Oktober 2009 in einem Eilverfahren die Abschiebung eines Syrers untersagt. Im Beschluss heißt es: „Der Antragsteller hat unter Bezugnahme auf die Schicksale der syrischen Kurden S.H. und A. und unter Beweisantritt konkret dargelegt, dass kurdischen Rückkehrern nach Syrien seit Inkrafttreten des syrisch-deutschen Rückführungsübereinkommens zu Beginn dieses Jahres nicht nur die im Lagebericht des Auswärtigen Amtes vom 9. Juli 2009 (Seite 24) beschriebene mehrstündige Befragung durch den syrischen Geheimdienst oder eine selten länger als zwei Wochen dauernde Identitätsprüfung durch die Einreisebehörde drohen kann, sondern auch eine mehrmonatige Inhaftierung, körperliche Misshandlung und während der Befragung bzw. Inhaftierung durch Angehörige des syrischen Geheimdienstes und menschenunwürdige, erniedrigende Haftbedingungen für die Rückgeführten, der bzw. denen sich die Rückgeführten nur durch Zahlung eines Lösegeldes seitens der Familienangehörigen entziehen konnten.“
Dem Auswärtigen Amt liegen laut aktuellem Lagebericht bisher noch keine Erfahrungswerte zur Umsetzung des Rückführungsübereinkommens vor, das auch die Abschiebungen von Staatenlosen ermöglicht. Es ist aber ohnehin kaum denkbar, dass das syrische Folterregime deutschem Botschaftspersonal den ungehinderten Zutritt zu seinen Haftanstalten gewährt. Die Gefahr für die Abgeschobenen droht im übrigen keineswegs nur auf dem Flughafen, sondern auch später.
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