Die Auszahlung von Bargeld an Asylbewerberinnen und Asylbewerber ist mit dem Asylbewerberleistungsgesetz vereinbar. Das geht eindeutig aus dem gestern im Amtsblatt veröffentlichten neuen Runderlass des Sozialministeriums hervor.
Lang erwartete Verwaltungsvorschrift zur Bargeldzahlung ist ab sofort gültig
17. November 2011 | Asylbewerberleistungsgesetz, Gutscheine