h2. Gegen die Zusammenarbeit Deutschlands mit dem syrischen Folterregime!
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Bis zu 7.000 syrischen Flüchtlingen droht die Abschiebung. Die meisten von ihnen sind KurdInnen. Der Grund: Am 14. Juli 2008 haben der deutsche Innenminister Dr. Wolfgang Schäuble und der syrische Innenminister Bassam Abdelmajid ein bilaterales Rückübernahmeabkommen unterzeichnet. Dessen erklärtes Ziel ist es, die Abschiebung der „Ausreisepflichtigen“ möglich zu machen. Diese Zusammenarbeit Deutschlands mit dem Folterstaat Syrien ist skandalös. Die Unterzeichnerorganisationen fordern deshalb: Keine Abschiebungen von KurdInnen nach Syrien! Keine Nutzung des Rücknahmeabkommens für diesen Zweck!
Die „Rückführung“ syrischer Flüchtlinge ist unverantwortlich. Syrien ist ein Folterstaat, in dem elementare Menschenrechte nicht zählen und jede politische Opposition brutal unterdrückt wird. Berichte zahlreicher namhafter Menschenrechtsorganisationen zur Lage der Menschenrechte in Syrien sprechen eine deutliche Sprache: Drohungen, Belästigungen, Vorladungen zum Verhör, Berufsverbote, Ausreiseverbote, willkürliche Inhaftierung, unfaire Prozesse, aber auch körperliche Gewalt, sind Mittel der Regierung, Druck auf KritikerInnen auszuüben. Zu den systematisch unterdrückten und verfolgten Gruppen gehören v.a. demokratisch orientierte Oppositionelle, MenschenrechtsaktivistInnen und politisch aktive KurdInnen.
Die Menschenrechtssituation hat sich seit 2006 erneut verschlechtert. Mit Verhaftungswellen reagierte das Regime auf Erklärungen der Opposition, die einen demokratischen und nationalen Wandel forderte. Nicht nur unzählige Verhaftungen waren die Folge, auch Familienangehörige und Verwandte von Inhaftierten wurden von den Sicherheitsdiensten belästigt und eingeschüchtert. Die Liste der Personen mit Ausreiseverbot wurde maßgeblich erweitert. Allenthalben herrscht große Willkür, immer wieder kommt es zu Verhaftungen aus nichtigem Anlass. Wer nach Syrien abgeschoben wird, muss angesichts dieser Sachlage mit Gefängnis und Folter rechnen, unter Umständen auch um sein Leben fürchten. Ohne Kontakt zur Außenwelt werden Menschen nach willkürlicher Verhaftung durch die Geheimdienste lange Zeit ohne Anklageerhebung inhaftiert. Nach Schätzungen sitzen 2.500 bis 3.000 politische Gefangene ohne Verfahren in Haft. Folter durch die Geheimdienste ist an der Tagesordnung.
Wer Folter duldet, foltert mit! Wer Folterstaaten zu Vertragspartnern der erleichterten Abschiebung macht, der wertet ein menschenrechtsverletzendes Regime auf.
Besonders problematisch ist der Artikel 2 des Rücknahmeabkommens, der auch die Rückführung „Staatenloser“ ermöglicht. Hiervon ist insbesondere die kurdische Bevölkerung betroffen, die in Syrien seit Jahrzehnten extremer staatlicher Repression ausgesetzt ist. In Folge einer Sondervolkszählung im Jahre 1962 wurde 150.000 Kurdinnen und Kurden die Staatsbürgerschaft entzogen. Diese Gruppe, welcher staatsbürgerliche und politische Rechte (wie beispielsweise das Wahlrecht, das Recht auf Erwerb von Land und Immobilien oder das Recht auf staatliche Anstellung) vorenthalten werden, umfasst nach Schätzungen von Menschenrechtsgruppen heute etwa 300.000 Personen. In Deutschland leben ca. 28.350 syrische Staatsangehörige. Ca. 7000 Personen gelten als ausreisepflichtig. Die überwiegende Mehrheit dieser Menschen sind Angehörige der kurdischen Minderheit. Das Abkommen ermöglicht außerdem auch die Abschiebung anderer ausreisepflichtiger Flüchtlinge, wenn sie nachweislich über Syrien nach Deutschland eingereist sind.
Die kurdische Bevölkerung in Syrien wird seit mehr als einem halben Jahrhundert unterdrückt und diskriminiert. Der Präsidialerlass 49 vom 10. September 2008 stellt den vorläufig letzten Akt der Diskriminierung dar. Dieser Erlass untersagt den BewohnerInnen der syrischen Grenzregionen, Grundbesitz zu kaufen, zu verkaufen oder an gesetzliche Erben zu übertragen. Da es sich hierbei zum größten Teil um kurdische Gebiete handelt, leidet die kurdische Bevölkerung am meisten unter den Folgen. Der Erlass erhöht nicht nur die Arbeitslosigkeit in der Region, die zur Zeit bei ca. 70 % liegt, er sorgt auch für eine Verschlechterung der Situation der kurdischen Bevölkerung in Syrien. Dies könnte zur Folge haben, dass noch mehr Kurdinnen und Kurden versuchen werden, nach Europa zu flüchten. Der Präsidialerlass macht deutlich, was abgeschobene KurdInnen in Syrien zu erwarten hätten, selbst wenn sie Haft und Folter entgehen sollten: Entrechtung, Ausgrenzung, Chancenlosigkeit.
h2. UnterstützerInnen:
* Gemeinsames Arbeitskomitee der syrischen Kurden in Deutschland
* Khabat — Kurdisches Komitee zur Beobachtung des deutsch-syrischen Rücknahmeabkommens
* YASA e.V. — Kurdisches Zentrum für Juristische Studien und Beratungen
* Gemeinde der Kurden aus Syrien in Berlin / Brandenburg
* Kurden-Komitee Hannover e.V.
* PRO ASYL
* Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
* Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein
* Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern
* AK Asyl Rheinland-Pfalz
* Flüchtlingsrat Baden-Württemberg
* Ökumenische Ausländerarbeit Bremen
* Bayerischer Flüchtlingsrat
* Flüchtlingsrat Berlin
* Flüchtlingsrat Thüringen
* Sächsischer Flüchtlingsrat
* Hessischer Flüchtlingsrat
* SAGA – Südbadisches Aktionsbündnis gegen Abschiebungen
* P. Wolfgang Jungheim, Pax Christi Nassau-Lahnstein
* Lothar Flachsbart, Wedemark
* Marianne Brückl — Reporterin für Menschenrechte (Assyrische Vertreterin)
* Flüchtlingsrat Brandenburg