*Den Abgordneten des Kreistags Oberspreewald-Lausitz ging in der letzten Woche ein Schreiben desInnenministeriums zu, in dem Landrat Siegurd Heinze recht gegeben wird: Der Kreistag darf nicht darüber entscheiden, ob Sozialleistungen für Flüchtlinge als Bargeld oder Gutscheine ausgegeben werden.*
Zur Erinnerung: Zweimal hatte eine Mehrheit aus SPD, Linken und Grünen/FDP für Bargeld statt Gutscheine gestimmt. Zweimal hatte Siegurd Heinze den Beschluss beanstandet und damit außer Kraft gesetzt. Aufgrund der ersten Beanstandung mussten die Abgeordneten den Beschluss noch einmal fassen. Siehe Bericht und Kommentar zur damaligen Kreistagssitzung

Die zweite Beanstandung durch den Landrat musste, so regelt es das Kommunalgesetz, vom Innenministerium bewertet werden. Der Bescheid der „Obersten kommunalaufsichtsbehörde“ liegt jetzt vor und sagt: Der Kreistag hätte diesen Beschluss nicht fassen dürfen, denn er sei – formal rechtlich – nicht zuständig. Für die Umsetzung des Asylbewerberleistungsgesetzes sei ausschließlich der Landrat zuständig. Der Beschluss sei „rechtswidrig“.
Das mag – formal rechtlich – richtig sein. Richtig ist aber auch, dass das Beharren des Landrat auf Gutscheinen moralisch und rechtlich ebenfalls fragwürdig ist.
Aufgabe des Landrates, als Leitung der zuständigen Behörde, ist es im Rahmen des Entscheidungsspielraums, den das Asylbwerberleistungsgesetz lässt, zu begründeten Entscheidungen zu kommen. Das Gesetz sieht zwar den Vorrang von Sachleistungen vor, räumt aber unter der Voraussetzung, dass es nach den Umständen erforderlich ist, ein verhältnismäßig weites Ermessen bezüglich der Alternativleistungsformen ein. „Bei der Bewertung des nach den Umständen Erforderlichen können sowohl Gesichtspunkte aus Sicht der Behörde als auch aus Sicht der Betroffenen selbst eine Rolle spielen.“ (Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes vom 14. Oktober 2011) Auf die Sicht von Landrat Siegurd Heinze scheinen aber weder Gesichtspunkte aus Sicht der Betroffenen noch der erklärte politische Wille der Mehrheiten im Landkreis irgendeinen Einfluss zu haben und eine Begründung für die Wahl der Alternativleistungsform Gutscheine anstelle der Alternativleistungsform Bargeld ist bis heute nicht erfolgt.
*Verantwortungsvolles und begründetes Verwaltungshandeln sieht anders aus.*