* Infodienst
* Termine
* Bücher und Broschüren
* Rundbriefe anderer FRs und Gruppen
* Urteile
* Tipps und Sonstiges
* Brandenburg Live
* Pro Asyl Infomappe Infodienst: Neues bis 10.09.08
h2. LÄNDERINFOS
* Das Innenministerium Rheinland-Pfalz hat für zwei Monate einen Abschiebestopp nach Georgien angeordnet. Auf Grund der aktuellen kriegsähnlichen Ereignisse in Südossetien/Georgien hat das Ministerium des Innern und für Sport die Ausländerbehörden des Landes Rheinland- Pfalz angewiesen, die Abschiebung ausreisepflichtiger Ausländer nach Georgien vorläufig für die Dauer von zwei Monaten -auszusetzen“, so Innenminister KarlPeter Bruch. Unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklung vor Ort wird dannerneut zu entscheiden sein.
* Problemen bei der Passbeschaffung im Kosovo (IM Rheinland-Pfalz): „wie das BMI soeben mitteilte, erhielt es gestern aus Pristina die Mitteilung, dass UNMIK keine neuen Travel Documents mehr ausstellt. Nach Informationen der UNMIK werden seit dem 21. Juli keine Anträge auf Ausstellung von UNMIK-Reisedokumenten mehr entgegen genommen. Seit diesem Tag können kosovarische Bürger in den Gemeinden Anträge auf Ausstellung kosovarischer Pässe stellen. Da der Andrang sehr groß sei(innerhalb vom 3 Tagen 20.000 Passanträge) und es auch seitens der Bürokratieeher weniger geordnet zuginge, sei damit zu rechnen, dass die Bearbeitungsdauervier Wochen (deutlich) übersteigen könne. Ganzes Schreiben beim FR
* MI Pressemitteilung: Unterzeichnung des Rückübernahmeabkommens mit Syrien Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble und sein syrischer AmtskollegeBassam Abdelmajid haben heute in Berlin ein bilateralesRückübernahmeabkommen unterzeichnet. Das Abkommen regelt im Rahmen derGegenseitigkeit die Voraussetzungen für die Rückübernahme ausreisepflichtigerPersonen aus dem Gebiet der jeweils anderen Vertragspartei. Ebenfallsunterzeichnet wurde ein Durchführungsprotokoll, das die Verfahren zur Feststellungder Staatsangehörigkeit und weitere Einzelheiten regelt. Hierzu erklärtBundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble: „Auf der Grundlage diesesAbkommens wird es künftig möglich sein, nicht nur ausreisepflichtige syrischeStaatsangehörige, sondern auch Drittstaatsangehörige und Staatenlose, wenn dieseüber einen Aufenthaltstitel oder ein Visum der syrischen Seite verfügen oderunmittelbar aus dem Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei rechtswidrigeingereist sind, dorthin zurückzuführen. Damit entspricht dasRückübernahmeabkommen den modernen europäischen Standards. Es stelltzugleich einen wirksamen Beitrag zur Bekämpfung der illegalen Migration aus demNahen Osten dar. Die Ausländerbehörden in Deutschland werden die Rückübernahmeverfahren mit Syrien in Zukunft unter erleichterten Bedingungenund in kürzerer Zeit durchführen können.“ Die Ende November 2006 aufgenommenVerhandlungen waren nach nur einer Gesprächsrunde zum Abschluss gebrachtworden. Der schnelle Abschluss unterstreicht die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen beiden Regierungen auf dem Gebiet der illegalenMigration. Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble richtete anlässlich derUnterzeichnung die Bitte an seinen syrischen Amtskollegen, sich für ein zügiges Inkrafttreten des Abkommens einzusetzen. Für Deutschland handelt es sich um das erste bilaterale Rückübernahmeabkommen mit einem Herkunftsland aus dieser Region. Bundesministerium des Innern, E-mail: poststelle@bmi.bund.de, Internet: http://www.bmi.bund.de/, Alt-Moabit 101D, D-11014 Berlin, Telefon: 01888 681-0, Telefax: 01888 681-2926
h2. DUBLIN und EUROPA
* FR Hamburg: Der Text des von Sarkozy vorgeschlagenen „Europäischen Pakts zu Einwanderung und Asyl“ ist zu finden auf http://www.statewatch.org/news/2008/jul/eu-european-pact-on-immigration- verII.pdf (in Englisch). Er ist vom 4.7.08, aber ich denke, es ist die verabschiedeteVersion, denn der Passus zu Legalisierungen entspricht dem, was in dem jw-Artikelunten steht. Nach Einschätzungen aus Frankreich und Spanien ist dieser Passus imübrigen keine Niederlage Sarkozys, wie die taz vom 8.7. schreibt, sondernentspricht Interessen der französischen und deutschen Regierung, Legalisierungenallenfalls im Einzelfall-Verfahren und nicht (wie es sie in Spanien gab) massenhaftdurchzuführen. Auch die übrigen Punkte lassen den Hardlinern nichts zu wünschenübrig, wie Passagen zu Abschiebungen, Frontex und besserer Kooperation mitDrittstaaten belegen. Und insbesondere die Formulierungen mit den „Pflichten“ vonMigrantInnen zur „Integration“ in das hiesige Wertesystem tragen auch deutschenVorstellungen Rechnung (siehe der grade veröffentlichteEinbürgerungsfragenkatalog). Also, wir sollten uns dringend mit diesem „Pakt“ beschäftigen, der ja am 13./14.10.08 auf dem EU-Ministerratstreffen in Parisverabschiedet und dann am 20./21.10. auf dem EU-Afrika-Gipfel zu Migrationpräsentiert werden soll -dazwischen (17./18.10.) ist ja ein Gegengipfel mit Demound Konferenz geplant (siehe www.fluechtlingsrat-hamburg.de unter EU- Migrationspolitik). Siehe dazu auch: junge Welt vom 08.07.2008 / Ausland / Seite 5
* Kleine Anfrage der GRÜNEN zu FRONTEX und den Einsätzen aus Deutschland in 2007 (Mai 2008), zu beziehen über den FR Brandenburg
* Bericht Fortress Europe Juni 2008: 185 Menschen sterben an den EU-Außengrenzen, 173 von ihnen allein im Kanal von Sizilien. Vier Opfer auf den Kanarischen Inseln, zwei Iraker werden tot auf einer griechischen Fähre im Hafen von Venediggefunden. In der Türkei sterben zwei Migranten in einem Laster bei einemAutounfall, ein Somali wird bei einer Razzia in Kirklareli in der Nähe der bulgarischen Grenze erschossen. Drei Migranten wurden an der ägyptischenisraelischen Grenze erschossen -der Sinai ist eine der neuen Fluchtrouten für afrikanische Flüchtlinge… www.fortresseurope.blogspot.com
* Beschluss VG Oldenburg, 23.07.08, untersagt Überstellung eines afghanischen Flüchtlings nach Griechenland, ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass es ohne Bedeutung sei, ob der Antragsteller minderjährig oder volljährig sei ZUWANDERUNGSGESETZ-SOZIALES/ARBEIT/AUFENTHALTSGESETZ…
* Die Fragen zur Einbürgerung sind da, der Fragenkatalog ist online mit 10Länderfragen. Auf der Homepage des BMI zu finden: http://www.bmi.bund.de/Internet/Content/Nachrichten/Pressemitteilungen/2008/07/ Fragenkatalog__Einbuergerungstest.html
* Georg Classen: 1. Aktionsprogramm der Bundesregierung v. 16.07.08 zur Sicherung der Fachkräftebasis in Deutschland / geplante Erleichterungen bei Ausbildung undBleiberecht fuer junge geduldete Fluechtlingehttp://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/BMI_BMAS_Arbeitsmigration_160708.pdf 2. Georg Classen: Eckpunkte zur Integration von Flüchtlingen in Ausbildung undArbeit – Was können Behörden und Sozialberater tun? http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/ESF_Integration.pdf, http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Antrag_auf_Arbeitsvermittlung.pdf 3. Projekt Bleiberecht durch Arbeit Das Projekt der Diakonie Berlin Steglitz/Zehlendorf hat seine Arbeit aufgenommen, Kontaktdaten s.u. 4. Tipp: Reemtsma Begabtenförderungswerk -Stipendien für Schüler und Studenten http://www.begabtenfoerderungswerk.de
* Das BSG hat im Zusammenhang mit § 2 AsylbLG entschieden, dass § 44 SGB X (Antrag des Leistungsberechtigten auf rückwirkende Überprüfung und ggf. Aufhebung bereits bestandskräftiger Entscheidungen) auch für den Bereich des AsylbLG anwendbar ist. 17.06.08, http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/docs/C2226.pdfDer vom Leistungsträger angeführte Argument der Nichtwendbarkeit des § 44 SGBfür den Bereich des AsylbLG unter Verweis auf das von der Rechtsprechung desBVerwG im Zusammenhang mit dem früheren Bundessozialhilfegesetz entwickelte“sozialhilferechtliche Strukturprizip“, nach dem „keine Sozialhilfe für dieVergangenheit“ gewährt werden dürfe und § 44 SGB X daher für den Bereich desBSHG (und somit erst recht für den Bereich des AsylbLG) nicht anwendbar sei, hatdas BSG unter Verweis auf den eindeutigen Wortlaut des § 9 Abs. 3 AsylbLG, derauf die Anwendbarkeit der §§ 44-50 SGB X für den Bereich des AsylbLG verweist, zurückgewiesen. Die Entscheidung des BSG ist insbesondere für die rückwirkende Geltendmachung von Ansprüchen nach § 2 AsylbLG wichtig. Mit einem „Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X“ kann unter Verweis auf das BSG- Urteil für bis zu vier Kalenderjahre rückwirkend (vgl. § 44 SGB X) derDifferenzbetrag zu den rechtswidrig nur gewährten geringen Leistungen nach § 3AsylbLG geltend gemacht werden. Dies gilt auch dann, wenn versäumt wurde, gegen die Bewilligung rechtzeitig Widerspruch einzulegen, die Bescheide alsobestandskräftig geworden sind.
* Das SG Wiesbaden hat zu § 5 AsylbLG entscheiden, dass eine Leistungseinschränkung nach § 5 AsylbLG ein hinreichend konkretes Angebot einergemeinnützigen Arbeitsgelegenheit voraussetzt, dass daher die grundsätzlicheWeigerung des Leistungsberechtigten gemeinnützige Arbeitsangelegenhietenanzunehmen (ohne konkretes Arbeitsangebot) für eine Sanktion nicht reicht, unddass bezüglich des Umfangs der Leistungskürzung Ermessen auszuüben ist, eine automatische Kürzung auf Null also unzulässig ist, 04.09.08, http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/docs/C2227.pdf
h2. BLEIBERECHT
* Keine Antragsfrist bei der Altfallregelung nach § 104a AufenthG – Anträge sind weiterhin möglich Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Antragsfrist 01.07.2008 rechtlich nich thaltbar ist. Eine Antragsfrist ist in § 104a nicht geregelt. Weder der Stichtag01.07.2008 noch der 31.12.2009 beinhalten eine Antragsfrist. Den Betroffenen wird zum jeweiligen Zeitpunkt die Aufenthaltserlaubnis nicht erteilt bzw. nicht verlängert, wenn sie die jeweils geforderten gesetzlichen Voraussetzung nicht erfüllen. Zu berücksichtigen ist aber, dass ein Antragsteller spätestens am31.12.2009 im Besitz der Aufenthaltserlaubnis sein muss, damit an diesem Tag nach den Regeln der § 104a Abs. 5 eine Verlängerung in Betracht kommt. Demnach kann ein Antrag auf das Bleiberecht nach der Altfallregelung nur bis zum31.12.2009 gestellt werden. Neue Zahlen zum Bleiberecht per 31.03.2008 (BT-Drs 16/9906 v. 03.07.08) http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/099/1609906.pdf http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/zuwg/Antragsfrist_Altfallregelung.pdf
h2. BRANDENBURG
* Herausgabe der VBB-Kundenkarten für Mobilitätsticket B-Bbg beginnt -der Bereich Soziale Leistungen der Stadtverwaltung Potsdam sowie die PAGA informieren, dassdie Herausgabe der VBB-Kundenkarten für das Mobilitätsticket Berlin-Brandenburgab 1. August 2008 beginnt. Die VBB-Kundenkarte erhalten die Leistungsberechtigten zu den Sprechzeiten der Ämter -also im Sozialamt erst ab Dienstag, d. 5. August. (weitere Informationen beim Flüchtlingsrat – Sozialrechtliche Leistungen)
* NEUE ANLAUFSTELLE DER OPFERPERSPEKTIVE IN COTTBUS. Am Donnerstag, den 24. Juli2008 um 13 Uhr eröffnet die Opferperspektive in Cottbus eine Anlaufstelle. Mit der Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt reagiert der Verein auf die Zunahme von Angriffen organisierter Rechtsextremer in der Lausitz. Die Anlaufstelle in den Räumen des Flüchtlingsvereins im Cottbuser Stadtteil Sachsendorf wird donnerstags nachmittags sowie nach Vereinbarung geöffnet sein. Die Sozialpädagogin Anne Kretzschmar und der Soziologe Ulf Bünermann stehen als Ansprechpartner zur Verfügung. Die Opferperspektive bietet Menschen, die Opferrechter Gewalttaten werden, Beratung und Begleitung vor Ort an. Die Organisation hilft bei der Suche nach Anwälten und Psychologen, begleitet Betroffene zur Polizei und zur Gerichtsverhandlung und unterstützt bei Fragen nach Entschädigung. Auch Freunde und Angehörige von Opfern sowie Zeugen rechter Gewalttaten können sichan die Beraterinnen und Berater wenden. Mit der Anlaufstelle will die Opferperspektive auch einen Ausgangspunkt für die Informations– und Vernetzungsarbeit in der Lausitz schaffen. Denn die meisten rechten Angriffe in Brandenburg ereigneten sich 2007 im Landkreis Spree-Neiße. Insgesamt hat die Opferperspektive für das vergangene Jahr landesweit 155 rechte Gewalttaten erfasst, 15 davon in Spree-Neiße und 13 in Cottbus. Die Aggressivität der Lausitzer Rechtsextremen zeigte sich zuletzt bei einem Fackelzug am 1. Mai in Cottbus, alsetwa 100 rechte Demonstranten Polizeieinheiten angriffen. Opferperspektive – Anlaufstelle für Opfer rechter Gewalt beim Flüchtlingsverein Cottbus Thierbacher Straße 21, 03048 Cottbus donnerstags von 13.30 – 16.30 Uhr und nach Absprache, Kontakt: Anne Kretzschmar (0151 59100085), Ulf Bünermann (0151 59100083), http://www.opferperspektive.de/ Presse/748.html
* Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage: Notdienst im Flüchtlingsratsbüro Brandenburg seit Juni 2008 Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 2432 vom 11.06.2008 der Abgeordneten KarinWeber Fraktion DIE LINKE: Die Verträge für die Mitarbeiter der Geschäftsstelle desFlüchtlingsratsbüros Brandenburg sind zum 31.Mai 2008 abgelaufen. Ab 1. Juni 2008 können keine Gehälter mehr gezahlt werden. Das Büro ist seit dem 01. Juni.2008 geschlossen. Es gibt noch keinen Bescheid über den Fortgang des EFF- Projektes (Europäischer Flüchtlingsfonds). Seit Juni ist ein Notdienst eingerichtet, um die allernötigsten Anfragen bearbeiten zu können. (Ordner 29 c, 29.07.08)
h2. HÄRTEFALLKOMMISSIONEN…
* Neue aktualisierte Synopse der Härtefallkommissionen der Bundesländer von AmnestyInternational. Sie beinhaltet -mit Ausnahme der HFK Hessen – sämtliche Tätigkeitsberichte und Zahlen bis inklusive 31.12.2007 sowie sonstige Änderungen. Erhältlich beim Flüchtlingsrat Brandenburg als pdf-Datei (2008_08_Synopse HFKder Bundesländer) Termine: aktuelle Termine entnehmen Sie/entnehmt bitte der Homepage des FR: www.fluechtlingsrat-brandenburg.de
h2. Hier ein paar Tipps:
auch im 2. Halbjahr 2008 bietet die Friedrich-Ebert-Stiftung zur Professionalisierung politisch und bürgerschaftlich Engagierter in Berlin-Brandenburg Kompetenztrainings an.
19.-20.09.2008 Der öffentliche Auftritt – stringent und überzeugend/Rhetorik
24.-25.10.2008 Aktive Pressearbeit für Vereine und Projekte 31.10.-1.11.2008 Entwickeln und planen meines Kommunikationsprofils 21.-22.11.2008 In und mit Gruppen arbeiten 28.-29.11.2008 Small Talk -Basis für Kontakte und Erfolg info@fes.de
Fachkonferenz des Gesprächskreises Migration und Integration der Friedirch-Ebert-Stiftung
„Die Steuerung der Arbeitsmigration in Deutschland -Reformbedarf und Handlungsmöglichkeiten“ 15.September 2008 von 10:00 bis 17:00; Antworten bis10.September.2008; Umweltforum Berlin Aufstehungskirche GmbH Pufendorfstr. 11 10249 Berlin www.fes.de/wiso
h2. Fortbildung des Jesuiten-Flüchtlingsdienstes, Dublin II Flüchtlinge im Verschiebebahnhof EU
Der JRS bietet eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Probleme der EU- Zuständigkeitsverordnung Dublin II in der Praxis“ an. Diese Verordnung regelt, dassinnerhalb der EU nur ein Asylantrag gestellt werden kann und welcher Staat jeweilszuständig ist. Folge ist in vielen Fällen, dass Flüchtlinge in Deutschland keine Anträgeauf Schutz stellen können, sondern ohne inhaltliche Prüfung in einen andereneuropäischen Staat zurückgeschoben werden. Die Veranstaltungwendet sich vornehmlich an SeelsorgerInnen in der Abschiebungshaft undMitarbeiterInnen von Beratungsstellen. Im Gespräch mit einem Mitarbeiter des UN- Flüchtlingshilfswerks und anderen kompetenten Referenten soll es um Problemegehen, die daraus in der alltäglichen Praxis entstehen. Referenten: -Dr. Constantin Hruschka, UNHCR (Nürnberg) -Rechtsanwalt Peter Fahlbusch (Hannover) -Rechtsanwalt Thomas Krautzig (Berlin) -N.N. + N.N., Dublin-Referat des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Nürnberg) Termin: Do., 04.09.2008, 14 Uhr Ort: Pfarrsaal der St. Canisius-Kirche, Witzlebenstr. 30, 14057 Berlin (U2 SophieCharlotte- Platz / S-Bahn Messe Nord/ICC) Anmeldungen bitte an: info@jesuiten-fluechtlingsdienst.de oder Tel. 0 30 /32 60 25 90
h2. Tagung „Islamischer Antisemitismus“ und „Islamophobie“ am 17. September 2008 von
10.00 -15.30 Uhr in der Friedrich-Ebert-StiftungAnmeldung unter ikd@fes.de Informationen unter: www.fes.de/BerlinerAkademiegespraeche/inhalt/vera.htm Kongress und Fachmesse „Integration verpflichtet -Die Beiträge der Caritas“, des Deutschen Caritasverbandes e. V., 24. bis 26. September 2008 in Berlin,
www.caritas.de/integrationverpflichtet
h2. Seelsorger in der Abschiebungshaft
Sonntag, 14. September, 10 Uhr: Diakonie-Sonntag in Berlin HellersdorfAnschließend: Gespräch über die Abschiebungshaft und die
Seelsorgearbeit Glauchauer Straße 7, 12627 Berlin-Hellersdorf Mittwoch, 1. Oktober, 20 Uhr: Podiumsdiskussion zur Ausstellung
„Auf gepackten Koffern – Leben in der Abschiebehaft“ Ev. Samariterkirche, Samariterplatz, Friedrichshain Freitag, 3. Oktober, 17 Uhr: Gottesdienst für die Menschen in der Abschiebehaft Paulus-Zentrum Lichterfelde, Hindenburgdamm 101Mittwoch, 10. Dezember, 18 Uhr: Gottesdienst feiern mit Flüchtlingen: Familien- Gottesdienst am „Tag der Menschenrechte“ – St. Canisius-Kirche, Witzlebenstraße, Charlottenburg
27. – 29. Januar 2009: Vorankündigung: 2. Tagung „Seelsorge / Kirche und Abschiebungshaft“ Hamburg Widerrufsverfahren – Flüchtlingsschutz mit Verfallsdatum? Montag, den 29.09.2008 9:00 bis 16:30 im Zentrum Ökumene in Frankfurt /Main Veranstalter: amnesty international; Caritasverband für die Diözese Limburg e.V.; Diakonisches Werk in Hessen und Nassau e.V.; Hessischer Flüchtlingsrat; Zentrum Ökumene der EKHN Anmeldung: Zentrum Ökumene z. Hd. Frau Irene Shehata, Praunheimer Landstraße 206, 60488 Frankfurt Tel.: 069 – 97651841 Fax: 069 – 97651819, irene.shehata@zoe-ekhn.de, Anmeldeschluss: 20. September 2008 Bücher und Broschüren
*Von Evian nach Brüssel.* Flüchtlingsschutz und Menschenrechte 70 Jahre nach der Konferenz von Evian. Vom 6. bis 15. Juli 1938 trafen in Evian am Genfer See auf Initiative der US-Regierung Abgesandte von 32 Nationen sowie Vertreter von Hilfsorganisationen zusammen, um über das Problem der jüdischen Flüchtlinge aus Deutschland und Österreich zu beraten. Die Konferenz endete enttäuschend für Hunderttausende, die darauf gehofft hatten, dass die Regierungen sich auf humanitäre Lösungen einigen würden. Kein Land erklärte sich bereit, die Aufnahmebedingungen für die Flüchtlinge zu lockern. Mit der Erinnerung an die Konferenz von Evian werden in diesem Band Fragen an die gegenwärtige Praxis und die Zukunft des Schutzraumes Europa gestellt. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Gruppe der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, die zu allen Zeiten die verletzlichsten und somit schutzbedürftigsten Flüchtlinge waren. Der Band enthält die Beiträge zu der Tagung, die vom 30.6. bis 1.7.2008 in Berlinstattgefunden hat. Weitere Infos unter: http://www.vonloeper.de/Menschenrechte Bestell-Nr.: 0-523 Zum Bestellen bitte hier klicken
*Zähle die Tage meiner Flucht.* Seit 25 Jahren gibt es die Kirchenasylbewegung in Deutschland. Dieser Band, zusammengestellt von der Bundesarbeitsgemeinschaft Asylin der Kirche und PRO ASYL, legt eine Fülle von Materialien, Gebeten und Impulsen vor, mit denen man Gottesdienste und Andachten zum Themenfeld Flucht und Asylgestalten kann. Das Motto „Gib uns Zeit, Gott“ überschreibt Gottesdienstentwürfe ausverschiedenen Städten. Unter die Bitte „Hilf, dass wir aufstehen für die Menschlichkeit“ werden Gebete von Herbert Leuninger, Hildegard Grosse, Martin Affolderbach, Fanny Dethloff, Karl-Helmut Barharn und Andreas Hämer gestellt. „Am Ort der Ohnmacht wächst dieKraft“ ist Thema für Andachten und Gottesdienste im Kontext von Abschiebungshaft. Aus der Perspektive derArbeit mit Flüchtlingen wird die Bibel neu meditiert: „Denn ihr seid auch Fremdegewesen…“ Andachten und Denkanstöße zum voneinander Lernen und miteinanderLeben sowie zahlreiche neue Fluchtgeschichten ergänzen den Band. Bestell-Nr.: 0-439Für weitere Informationen und zum Bestellen bitte hier klicken
*Das uneingelöste Versprechen.* Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wurde am 10. Dezember 1948 von den Vereinten Nationen verkündet. Zu ihrem 60-jährigenJubiläum erscheint dieser Sammelband, in dem bekannte Menschenrechtler, Publizisten und Politiker wesentliche Fragen des Menschenrechtsschutzesthematisieren. Im ersten Teil des Bandes werden positive Entwicklungen desMenschenrechtsschutzes in den letzten 60 Jahren vorgestellt. Dabei interessierenbesonders die Fortschritte in der Normensetzung auf internationaler, europäischer undbundesdeutscher Ebene. Der zweite Thementeil würdigt die Rolle derMenschenrechtsbewegung und ihre Bedeutung als Motor vieler Errungenschaften. Imdritten Abschnitt wird nach bestehenden Defiziten im Menschenrechtsschutz auf nationaler und internationaler Ebene gefragt, bevor menschenrechtspolitische Rückschritte seit dem 11. September 2001 behandelt werden. Der Band schließt miteinem Ausblick auf die Zukunft der Menschenrechte. Bestell-Nr.: 0-522 Zum Bestellen bitte hier klicken
*Deutschland, gefühlte Heimat.* Hier zu Hause und trotzdem fremd?! Elke Reichart hat mit jungen Leuten über ihr Leben gesprochen. Bei aller Unterschiedlichkeit ist ihnen gemeinsam, dass sie oder ihre Familien aus anderen Staaten nach Deutschland gekommen sind. Die Autorin hat gefragt, was für sie Heimat bedeutet. Die Antworten sind so vielfältig wie die Schicksale der Befragten. Bestell-Nr.: 024-62347 Für weitere Informationen und zum Bestellen bitte hier klicken
http://www.ariadne.de/buchdienst/contents/de/d148.html
*Documenatation of the european conference Monitoring forced returns/deportations in Europe 24./25. September 2007 in Frankfurt/Main* Die wichtigsten Flughäfen in der europäischen Union werden zunehmend Dreh-und Angelpunkt für gemeinsam geplante und durchgeführte erzwungene Rückkehrungen. Nichtregierungsorganisationen kritisieren die Tatsache, dass die wachsende Zahl von Abschiebungen per Charterflüge zu einer Grauzone führt, die Anlass zu vielen Fragen gibt. Wie kann die Durchsetzung der Menschenrechte in Verbindung mit diesen Deportationen garantiert werden? Was ist die gemeinsame Grundlage, was sind dieRegelungen und Grenzwerte für den Einsatz von Zwang, wenn Grenzbeamte der verschiedenen Staaten an Abschiebungen beteiligt sind? Welche Regelungen sind verbindlich? Welche Schlupflöcher gibt es? Es liegt in der Verantwortung der Staaten zu gewährleisten, dass gemeinsame und verbindliche humanitären Standards eingehalten werden und in europäischen Regelungen integriert werden. Der Entwurf der sogenannten „Return-Richtlinie“ der Europäischen Kommission im September 2005 bietet solche Regelungen, aber es ist sehr umstritten. Eines der wichtigsten Aspekt der deutschen EU-Ratspräsidentschaft wurde -zusätzlich zu den Abschluss von Rückübernahmeabkommen -die Ausarbeitung einer Verordnung die erzwungene Rückkehr in ganz Europa erleichtert und im Prozess weitgehend den Schutz von Flüchtlingen missachtet. www.proasyl.de www.ekd.de
*Europäische Außengrenzen:* Stoppt das Sterben Pro Asyl; Heft zum Tag des Flüchtlings2008, Europas Außengrenzen: menschenrechtsfreie Räume, Zahlen und Fakten 2007, Flüchtlinge in Deutschland; zu beziehen beim Flüchtlingsrat Brandenburg; Plakat zum Tag des Flüchtlings 2008, Aufruf „Stoppt das Sterben“; PRO ASYL/Medico-Broschüre„Migration und Flüchtlingsschutz im Zeichen der Globalisierung“; zu beziehen beim Flüchtlingsrat Brandenburg
*Asylmagazin 6/2008 Informationsverbund asyl e.V.;* Nachrichten Bund und Europa, Aus der Beratungspraxis Widerruf des Schutzstatus in Altfällen -Perspektiven vor und nach Widerruf bei türkischen Staatsangehörigen, Ländermaterialien u.a. Verfolgung von alleinstehenden Frauen in Afghanistan -Peter Rieck zu Rückkehrbedingungen in Afghanistan -Sicherheitslage im Irak -Vorliegen eines bewaffneten Konflikts im Irak Behandlungsmöglichkeiten von HIV/AIDS in Kamerun -Situation in Tschetschenien und zur Gefährdung von Rückkehrern, Materielles Flüchtlingsrecht und subsidiärer Schutz u.a. subsidiären Schutz bei allgemeinen Gefahren, Asylverfahrens-und -prozessrecht u.a. Feststellung einer psychischen Erkrankung – Abschiebeverbot trotz Ausschlusses subjektiver Nachfluchtgründe -Berücksichtigung von Grundrechten bei Anwendung der Dublin II-Verordnung -Antragsfiktion bei unterschiedlichen Aufenthaltsstatus der Eltern -Schutz der Familie bei drohender Dublin-Überstellung, Allgemeines Aufenthaltsrecht u.a. Lebensunterhaltssicherung bei Familienzusammenführung Auszug aus Gemeinschaftsunterkunft bei subsidiärem Schutz für Ehegatten – Schutz des Privatlebens von Kindern – Aufenthaltserlaubnis zum Schutz des Privatlebens, Abschiebungshaftrecht u.a. rechtswidrigen Festnahme, Sozialrecht für Flüchtlinge und Asylbewerber u.a. anrechenbaren Zeiten nach § 2 Abs. 1 AsylbLG, Staatsangehörigskeitsrecht; www.asyl.net Asly-Info 6/2008 amnesty international; Aslypolitik, Europäische Asylpolitik, Internationales, AI-Länderinformationen, Statistik, Seminare
*“Lokale Gesellschaften und Flüchtlinge: Förderung von sozialer Integration -Die kommunale Integration von Flüchtlingen in Deutschland“* Jutta Aumüller und Carolin Bretl; Berliner Institut für vergleichende Sozialforschung, Flüchtlingsintegration zwischen nationalen und kommunalen Interessen, Kommunale Flüchtlingsintegration in Berlin, Kommunale Flüchtlingsintegration in München, Kommunale Flüchtlingsintegration in Jena, Kommunale Flüchtlingsintegration in Schwäbisch Hall, Die lokale Integration von Flüchtlingen -Ein Vergleich zwischen vier Kommunen, (2008_07_29_Studie_kommunale_Integration _von Flüchtlingen unter Bundespolitik)
*Die Gegenwart der Lager* – Zur Mikrophysik der Herrschaft in der deutschen Flüchtlingspolitik Tobias Pieper, 2008 – 425 Seiten – EUR 29,90; Asylsuchende, de facto Flüchtlinge und geduldete MigrantInnen werden seit 1982 in lagerähnlichen Gemeinschaftsunterkünften untergebracht, die dezentral über das Bundesgebiet verteilt liegen. Dieses System wird als dezentrales halboffenes Lagersystem gefasst, der Lagerbegriff kritisch diskutiert (Agamben, Goffman, Herbert). Die Einwanderungsgeschichte in die Bundesrepublik Deutschland wird unter demG esichtspunkt der Lagerinstallation seit 1945 aufgerollt. Derzeit sind immer noch über
100.000 Menschen davon betroffenen, mit dem ,Zuwanderungsgesetz‘ wurden Ausreiseeinrichtungen (Ausreisezentren/Abschiebelager) zur Forcierung ,freiwilliger‘ Ausreisen als neue Lagerform kodifiziert. Der Einschluss der MigrantInnen in der gesellschaftlichen Exklusion findet weitgehend hinter dem Rücken einer kritischen Öffentlichkeit statt. Diese Forschungsarbeit geht von der Analyse des Sozialraums Lagers aus der Perspektive seiner BewohnerInnen aus und erarbeitet Strukturdimensionen, die diesen analytisch fassbar machen. Es eröffnet sich ein potentiell rechtsfreier Raum, der systematische Menschenrechtsverletzungen produziert. Von raum-, rassismustheoretischen und sicherheitstechnologischen Überlegungen ausgehend wird eine Analyse der politischen, ökonomischen und ideologischen Funktionen das dezentrale Lagersystem erarbeitet. Eingebettet in kritisch-materialistische Theorieansätze wird ein fundierter Begriff des institutionellen Rassismus (Hall, Bourdieu) entworfen. Die Entrechtung von MigrantInnen und deren Einschluss im Lager wird dann in seinen historischen Dimensionen fassbar als wichtiger Regulationsmodus der Einwanderungsbewegungen in die Bundesrepublik Deutschland; http://www.dampfboot-verlag.de/buecher/741-6.html Verborgen – Gesundheitssituation und –versorgung versteckt lebender MigrantInnen in Deutschland und der Schweiz Mareike Tolsdorf, Für Menschen, die sich rechtlich illegal in Deutschland aufhalten bedeutet Krankheit ein fast unlösbares Problem. Theoretisch ist ihnen zwar der Zugang zum öffentlichen Gesundheitswesen möglich, praktisch führt eine solche Inanspruchnahme jedoch zu einer Aufdeckung des illegalen Status, meistverbunden mit Abschiebung. Dieses Dilemma führt dazu, dass Krankheiten verschleppt werden, sich so chronifizieren oder verbreiten können und schwangere Frauen in eine prekäre Situation geraten. Die vorliegende Literaturanalyse untersucht die Gesundheitssituation und –versorgung versteckt lebender _MigrantInnen in Deutschland und in der Schweiz hinsichtlich der folgenden Bereiche: Gesundheitliche Situation und Belastung, Rechtliche Rahmenbedingungen, Gesundheitliche Versorgung, Lösungsvorschläge, Die Rolle der Pflege (32/2) ISBN 978-3-456-84554-8 www.verlag-hanshuber.com
*Menschen ohne Aufenthaltspapiere,* Diakonie in Hessen und Nassa, Evangelische Kirchein Hessen und Nassau, Informationen für kirchliche und diakonische Einrichtungen inHessen und Nassau; 2008_09_08_Menschenohneaufenthaltspapiere Mit Kopftuch außen vor? Die umstrittene Broschüre des Berliner Integrationsbeauftragten. Schriften der Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, 2008_09_08_Senatsverwaltung_Kopftuch
*Erwachsene Neulinge erobern die Schrift* 2, orthografische Stufe des Spracherwerbs, Eingebettet in alte und neue Themen, z.B. „Schule und Beruf“, „Körper undGesundheit“ oder „Ämter und Behörden“, werden verschiedene Rechtschreibproblemewie Konsonantenverdopplung, Vokaldehnung oder Auslautverhärtung usw. thematisiert. Methodenvielfalt, reiche Bebilderung, Anlässe für freieres Schreiben undThemenzentrierung sollen zur Motivation und Lernbereitschaft beitragen 22,00 EUR(inklusive Porto, Versand und MwSt) Die dazugehörige Begleit-CD ist noch in Arbeit, wird aber bald über unsere Homepage direkt bei uns zu bestellen seinFalls Sie Interesse an Band 2 haben, können Sie gern bereits jetzt eine Vorbestellungschicken. Falls Sie einen Flyer als Aushang wünschen, teilen Sie dies mit und wirsenden Ihnen ein Informationsblatt im Anhang. http://www.alpha-basis-projekt.de
h2. Rundbriefe anderer Flüchtlingsräte und Gruppen
* Zweierlei Grundrechtsschutz Birgit v. Criegern, 25.05.2008, Immer wieder mahnen Juristen und Flüchtlingsorganisationen auf die Einhaltung der Menschenrechte in Deutschland. Während die Bundesregierung bei anderen Staaten auf Einhaltung der Menschenrechte pocht, leben hier Flüchtlinge im rechtlichen Abseits. Alltägliche Realität: Die Grundrechte von Flüchtlingen werden in Deutschland dauerhaft angegriffen. Tatsächlich gebe es „zweierlei Grundrechtsschutz für MigrantInnen und Deutsch“ – so urteilen die Flüchtlingsorganisationen Pro Asyl und kritische Juristen . Dieses Thema beleuchteten sie auf einem Berliner Kongress über den Sicherheitszustand und die Zukunft der Bürgerrechte am 23. und 24. Mai (Ordner25 b(2), 29.07.08) · Irak-Kampagne: Neue Chancen, Termine und Endspurt bis November Aufruf Unterzeichnen unter http://www.fluechtlingsrat-bayern.de/irak.html, BayerischerFlüchtlingsrat, 01.08.2008, Neueste Entwicklung: Die Widerrufsverfahren werden größtenteils eingestellt und auch für die 14.000 langfristig von der Abschiebung bedrohten Iraker, die z.Zt. mit dem Angststatus Duldung hier leben, bestehen nun Chancen. Diese Chance wollen wir nicht verstreichen lassen und bis zur nächsten Innenministerkonferenz im November 2008 noch einmal den Druck erhöhen. Dabei sind wir nicht alleine: Unseren Aufruf „Keine Abschiebungen in den Irak – Aufenthalts eralubnisse jetzt!“ haben Organisationen wie ProAsyl, Terres des Femmes oder Handicap International genauso unterschrieben wie über 100 weitere Organisationen und über 1000 Einzelpersonen. Auch Kirchen und Menschenrechtsorganisationen arbeiten unabhängig von uns daran eine politische Lösung herbeizuführen. Ziel ist weiterhin einen dauerhaften Schutz, d.h. Aufenthaltserlaubnisse, für alle irakischen Flüchtlinge in Deutschland zu erreichen. Am 3. September 2008 wollen wir im Rahmen einer Aktion vor dem Bundesinnenministerium den Aufruf mit allen UnterzeichnerInnen übergeben. Je mehr Menschen zu dem Termin kommen desto besser. Wir rufen auch noch einmal dazu auf den Aufruf und diese Email weiterzuverbreiten sowie Unterschriften zu sammeln. Unter http://www.fluechtlingsratbayern.de/irak.html kann direkt online unterzeichnet werden. Folgeanträge stellen. Auf der Basis des BVerwG Urteils vom 24. Juli 2008 können viele der von Abschiebung bedrohte Iraker nun aussichtsreiche Folgeanträgestellen. Dies sollte in großem Stil passieren: Gehen beim BAMF tausende Folgeanträge ein erhöht dies den Druck eine politische Lösung zu finden von der alle Iraker, auch die die nicht das Geld haben Gerichtsverfahren durchzustehen, profitieren können. Protestaktion zur IMK im November. Bei der nächsten Innenministerkonferenz wird das Thema Irak-Flüchtlinge wahrscheinlich auf der Tagesordnung stehen. Wir wollen die IMK durch eine Protestaktion und Öffentlichkeitsarbeit begleiten
* Datenaktivisten ist es gelungen, sämtliche Datenbanken des internationalen Online- Forums der seit 2000 in Deutschland verbotenen Gewalt-Gruppe Blood & Honour (Codezeichen 28) zu hacken. Sämtliche Daten wurden jetzt online gestellt. Unter den Verzeichneten 30.000 weltweiten Nutzern sollen auch aktuell rund 500 deutsche Neonazis (trotz Verbot!) sein. Näheres unter: http://www.heise.de/ Artikel: /“Datenantifa“ attackiert Neonazi Netzwerk/
h2. Urteile
* Das VG Schleswig hat am 16.6.2008 (Aktenzeichen 8 B 18/08) in einem Eilverfahren die Überstellung eines irakischen Flüchtlings nach Griechenland im Rahmen des DublinII- Verfahrens untersagt. Einstweiliger Rechtsschutz sei hier ausnahmsweise zugewähren, weil die Lage in Griechenland Zweifel wecke, ob der erforderliche Schutzkonkret gewährt werde. Das Gericht folgt in vollem Umfang dem Beschluß des VGGießen vom 25.4.2008, Az. 2 L 201/08.
* FR Hessen: Es gibt eine neue Verwaltungsvorschrift zur Sicherheitsabfrage (§73 Abs. 2&3 AufenthG, diese gelten seit 1.5. auch in neuer Fassung). Demnach muss dieSicherheitsabfrage ab sofort binnen 22 Tagen (plus noch 72 Stunden“Erinnerungsfrist“) erledigt sein, was ja gegenüber der jetzigen Situation eineerhebliche Verbesserung darstellt. Im Anhang die BT-Drucksache dazu (dieeigentliche Verwaltungsvorschrift findet sich etwas weiter unten im Dokument), imNetz steht sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/brd/2008/0299-08.pdf
* RA Ton, Dresden, 24.6.08 – Abschiebungsschutz Iraker : a.. Pressemitteilung desBundesverwaltungsgerichtes Nr. 36/2008 vom 24.06.2008 betreffendAbschiebungsschutz für irakische Staatsangehörige Diese Pressemitteilung istzugänglich über die Web-Seite des Gerichtes: www.bverwg.de
Das Gericht berichtet über die Revisionsentscheidung zugunsten von subsidiärem Abschiebungsschutz bei irakischen Flüchtlingen. Der Volltext der Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Im Unterschied zur Mitteilung des Bayerischen Flüchtlingsrates halte ich es nicht generell für angeraten, dass geduldete Iraker jetzt einen neuen Asylantrag stellen und sich auf die neue Rechtsprechung des BVerwG beziehen. Ich halte es für angeraten, erst einmal den Volltext der Entscheidung des BVerwG abzuwarten. Dringende Eile ist meist nicht geboten, da gegenwärtig geduldete Iraker nach der Erlasslage in allen Bundesländern in der Regel die Abschiebung nicht befürchten müssen. Die neue Rechtsprechung des BVerwG betrifft anscheinend nur Iraker aus dem Zentral-und Südirak, nicht jedoch aus dem Gebiet der kurdischen Regionalregierung des Nordirak. (Gesamtinfo beim FR Brandenburg, 2008_06_BVerwG_Abschiebungsschutz_Iraker – diverse Urteile 2008)
* Beschluss OVG BB 12 S 28.08 vom 24.06.2008 zu § 104a AufhG: Das OVG hebt damit den positiven Beschluss VG Berlin 15 A 415.07 auf und erklärt en passant, mit „auch“ auf Art. 6 GG beschränkter „Prüfung“, die Sippenhaftregelung für verfassungsmäßig. (unter diverse Urteile 2008, 2008_06_24_104a_Sippenhaft_ok))
* „OVG Hamburg“, 29.05.2008, OVG Hamburg bejaht Möglichkeit eines Rechts zur Erwerbstätigkeit, das in zeitlicher Hinsicht das AufenthaltsR übersteigt und in Anwendung des Diskriminierungsverbots (hier: Art.10 ARB 1/80) zu einem weitergehenden AufenthR
* Schleswig-Holstein, 05.07.2008, VG Schleswig-Holstein untersagt im einstweiligen Rechtsschutzverfahren die Dublin-II-Überstellung nach Griechenland, Aktenzeichen 6 B 18/08
* „OVG Niedersachsen“, 10.06.2008, Untersagung einer Abschiebung nach Heirat mit einer Deutschen wegen Ungewissheit der Wiedereinreise, obwohl Ehe in Kenntnis einer bestandskräftigen Ausweisung geschlossen wurde -Verweis auf § 25 V AufenthGund Befristungsantrag ohne Ausreise, Aktenzeichen 7 ME 78/08
* VG Berlin, 06.06.2008, Widerrufsverfahren Türkei -kein Widerruf auch ohne vorverfolgte Ausreise aus der Türkei, Aktenzeichen VG 36 X 4.08
* Bundesratsdrucksache, 02.05.2008, Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 73 II und III Satz 1 AufenthG, Aktenzeichen Drucksache 299/08
* LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2008, Kinder bis zum Alter von drei bzw. vier Jahren erhalten keine Leistungen gem. § 2 Abs. 1 AsylbLG, nicht rechtskräftig Aktenzeichen L 20 AY 5/07
* SG Berlin, 02.07.2008, Im Wege der einstweiligen Anordnung wurde ZLA verpflichtet, dem Antragsteller vorläufig Leistungen zum Lebensunterhalt und zur Behandlung akuter Erkrankungen zu gewähren, weil nicht geklärt werden konnte welches Bundesland für ihn zuständig ist, Aktenzeichen S 51 AY 50/08 ER
* VG Berlin, 02.06.2008, Unterhaltsvorschuss kein öff. Mittel Einkommen i.S.v §2 III. Feiertagslohn und regelmäßige Überstunden sind zu berücksichtigen, Atypik, wenn alleinerziehende Mutter von 3 Kindern, dennoch den LU der Bedarfsgemeinschaft mit mehreren Jobs erarbeitet. Aktenzeichen VG 15 V 28.07
* LSG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2008, Nach Änderung der Rspr. des BSG zur Rechtsmissbräuchlichkeit -Bloßes Verbleiben von geduldeten Roma aus dem Kosovo im Bundesgebiet kein Rechtsmissbrauch , Aktenzeichen L 20 B 77/07 AY ER
* Innenministerium Niedersachsen, 30.06.2008, Runderlass zur Durchführung des AsylbLG als Folge der Rechtssprechung des BSG vom 17.06.08 zur Frage der rechtsmissbräuchl. Selbstbeeinflussung der Dauer des Aufenthalts, Aktenzeichen41.22-12235-8.4.2
* LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2008, Vergleichsvorschlag des LSG NRW aufgrund neuer Rechtsprechung zur Rechtsmissbräuchlichkeit des BSG bzgl. § 2 AsylbLG vom 17.06.08, Aktenzeichen L 20 B 12/08 AY ER
* UNHCR, 01.06.200, UNHCR Präsentation -Die Bedeutung der EU Qualifikationsrichtlinie für das deutsche System des Flüchtlingsschutzes, Normen RL 2004/83/EG, Qualifikationsrichtlinie
* BVerwG , 24.06.2008, Pressemitteilung BVerwG -Ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen Konflikts setzt keinen landesweiten Konflikt voraus, Aktenzeichen 10 C 42/07 u.a.
* VG Würzburg, 08.07.2008, Aufgrund Rspr. des BVerwG vom 24.06.08 zur Qualifikationsrichtlinie wurde dem Eilrechtsschutzantrag eines Afghanen stattgegeben, der im Klageverfahren die Verpflichtung des BAMF zur nochmaligen Prüfung von Abschiebungsschutz nach dieser Vorschrift, Aktenzeichen W 6 E 08.30095
* KG Berlin, 19.06.2008, KG stellt erstmals fest, dass es keine mittelbare Falschbeurkundung darstellt, wenn ein Mahalmi-Kurde mit Identitäten aus der Türkei und dem Libanon nur die arabische Identität angibt, Aktenzeichen (4) 1 Ss 415/07 (95/08)
* IMI, 01.01.2008, Was ist Frontex ? Reader zur FRONTEX-Agentur, der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen
* Behörde für Inneres Hamburg; 22.12.2004, Leitlinien zur Befristung bei Ausweisung und Abschiebung, immer noch in Anwendung
* Bundesgesetzblatt, 26.08.2002, Deutsch-mazedonisches Rückübernahmeabkommen vom 28.August 2002
* OVG Berlin-Brandenburg, 25.02.2008, AufenthG § 60 a, GG Art.6 besagt die Duldung für Vater bei bevorstehender Geburt eines ausländischen Kindes, das aber ein deutsches Geschwister hat, Aktenzeichen OVG 2 S 22.08
* AG Hohenschönhausen, 22.04.2008, Beschluss BerHG Länder und Volksgruppen, besagt, grundsätzlich ist Beratung durch Ausländerbehörde ausreichend, bei fehlerhafter Beratung durch die Ausländerbehörde ist jedoch Beratungshilfe zu bewilligen, Aktenzeichen 70 II RB 903/08
* OVG Sachsen-Anhalt, 13.07.2006, GG Art.6, AufenthG § 60a II stellt Ehe zwischen Ausländern, in denen ein Ehegatte über eine Niederlassungserlaubnis verfügt, einer Ehe mit deutscher Staatsangehörigkeit eines Ehegatten gleich, Aktenzeichen 2 M189/06
* Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, 16.04.2008, AufenthG § 26 IV, AufenthG § 9 II, AufenthG § 104 II Länder und Volksgruppen, Sicherung des Lebensunterhalts – Absehen hiervon, wenn durch Beeinträchtigung nicht erbracht werden können – theoretische Betrachtungsweise, Aktenzeichen 19 B 07.336
* Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, 18.06.2008, AufenthG § 23 I, AufenthG § 104 a Länder und Volksgruppen, Bleiberechtsregelung -im Grenzbereich zur schwerwiegenden und vorsätzlichen Täuschung oder Behinderung hat eine Abwägung gegenüber den Integrationsanstrengungen und -perspektiven des Betroffenen zu erfolgen, Aktenzeichen 19 ZB 07.2316
* VG Berlin, 14.07.2008, Länder und Volksgruppen, Unterhaltsvorschuss für Visum zum Familiennachzug ist unschädlich, Aktenzeichen VG 35 V 38.08
* Bundesregierung steuert nach dem Beschluss von Meseberg vom 16.07.2008 die Zuwanderung hochqualifizierter Fachfräfte, verfasst vom Bundesministerium für Arbeit uns Soziales und Bundesministerium des Innern zum 1.Januar 2009
* Bundesverfassungshof, vom 2.7.2008, ordnet die unverhältnismäßige Verbringungshaft zur Verbringung eines Betroffenen in einen anderen Landkreis an Norme, AsylVfG § 59 II, AsylVfG 56 III 1, Aktenzeichen 2 BvR 1073/06
* OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2008, nach AsylVfG § 51 II, AufenthG § 12 III Ausländerbehörde Berlin nicht zuständig für „2. Duldung“, aber Untersagung der Durchsetzung der Verlassenspflicht bis zur Entscheidung über Umverteilungsantrag möglich, Aktenzeichen OVG 2 S 6.08
* VG Düsseldorf, 26.06.2008, Aufenthalt (§ 60 Abs. 7 AufenthG) wegen PTBS, obwohl Flüchtling über traumatisierendes Ereignis nicht spricht, aufgrund drohender Retraumatisierung, Aktenzeichen 11 K 4931/07.A
* VG Schleswig-Holstein, 08.07.2007, Normen AsylVfG § 34 II, AsylVfG § 27 a, Dublin II, keine Abschiebung eines Irakers nach Griechenland nach Dublin II -Abwarten eines Petitionsverfahrens nicht zumutbar, Aktenzeichen 6 B 30/08
* SG Münster, 11.07.2008, AsylbLG § 1 a, unabweisbar geboten ist auch die Sicherung der Ernährung; Aufwandsentschädigung für Arbeitsgelegenheit hat anderen Zweck, Aktenzeichen S 12 AY 19/08 ER
* Europäischer Gerichtshof, 10.7.2008, Richtlinie 2000/ 43/ EG -Diskriminierende Kriterien für die Auswahl des Personals -Beweislast – Sanktionen, als PDF beim Flüchtlingsrat abrufbar
* BverwG, 30.06.2008, VwVfG § 48, Die Rücknahme einer erschlichenen Einbürgerung wegen Täuschung ist 5 Jahre nach Aushändigung der Urkunde nicht zeitnah. Für Kinder offen gelassen, 5 C 32.07
* VG Göttingen, 02.07.2008, Duldung -zur örtlichen Zuständigkeit beiunterschiedlichen Zuständigkeiten für die Eltern -zum Anordnungsgrund bei Anspruch auf Duldungserteilung, Aktenzeichen 1 B 171/08
* OLG Braunschweig, 30.06.2008, AufenthG § 62 IV, keine hypothetischen Erwägungen – Freiheitsentziehung nach § 62 IV AufenthG kann nur dann vorliegen, wenn die Behörde ihr Handeln auch ausdrücklich und nach außen erkennbar auf diese Regelung stützt, Aktenzeichen 6 W 23/08
* LG Osnabrück, 09.06.2008, RVG § 14, VV 6300, Kostenfestsetzung im Abschiebungshaftverfahren -Ansetzung 20% über Mittelgebühr ist im Hinblick auf Bedeutung der Tätigkeit im Freiheitsentziehungsverfahren angemessen, Aktenzeichen 9 T 383/08
* OLG Braunschweig, 05.06.2008, Nicht ordnungsgemäße Anhörung macht Haftanordnung, Aktenzeichen 6 W 22/08
* VG Braunschweig, 12.06.2008, Abschiebungskosten für gescheiterte Abschiebung Aufgrund Nichtanwesenheit des Betroffenen sind nur zu ersetzen, wenn der Abschiebungstermin gesondert angekündigt wurde, Aktenzeichen 3 A 74/07 13
* VG Münster, 23.07.2008, GK Art. 33 I, Dublin II, keine Dublin-Überstellung eines irakischen Yeziden nach Schweden, da Kettenabschiebung in den Irak droht, Aktenzeichen10 L 43/08.A
* Innenministerium Niedersachsen, 29.10.2007, Umsetzung des zwischen der EU und der Russischen Föderation vereinbarten Rückübernahmeabkommens, Aktenzeichen 42.10-46119/62-99 RUS, http://anwaltsdatenbank.net/adb/servlet/upload/root/Laender/Russische%20Fderation/Rueckuebernahmeabkommen%20Russland%20-%20EU%20%20Umsetzung%20%20IM%20Nds.pdf
* VG Göttingen, 21.05.2008, AufenthG § 25 III, erst Jahre nach dem traumatisierenden Ereignis begonnene Therapie spricht nicht gegen PTBS – Abgrenzung zielstaatsbezogenes -inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis, Aktenzeichen 1 A 445/06
* VG Braunschweig, 01.07.2008, AsylVfG § 73, kein Widerruf Asyl eines Ende der 90er Jahre mit Haftbefehl wegen Unterstützung PKK gesuchten Kurden trotz zwischenzeitlicher Verfolgungsverjährung, Aktenzeichen 5 A 112/08
* SG Hildesheim, 03.07.2008, AsylbLG § 2, SGB X § 29 II analog, Zur Übernahme privater Unterkunftskosten bei Bezug von Leistungen nach § 2 AsylbLG -keine Verpflichtung zum Wohnen in Gemeinschaftsunterkunft, wenn Ausländerbehörde dies nicht durch VA bestimmt, Aktenzeichen S 42 AY 95/08 ER
* PRO ASYL, 24.07.08, Verschiebung der Entscheidung über ein Aufnahmeprogramm für irakische Flüchtlinge, Religiöse und ethnische Minderheiten schauen weiter mit Sorge in die Zukunft, Ministerpräsident al-Maliki stellt zusätzlichen Schutz für Firmen im Irak in Aussicht, einfache Iraker leben jedoch ohne solche Sicherheitsstandards besonders im Zentral-und Südirak weiter gefährlich
* Gesellschaft für bedrohte Völker, 25. 07 2008, Landesinnenminister Uwe Schünemann hatte gegen die Aufnahme von Flüchtlingen aus dem Irak am vergangenen Wochenende Sicherheitsbedenken geäußert und gemutmaßt, Terroristen könnte so der Weg nach Deutschland geebnet werden, neuaramäischsprachigen Christen werden dort systematisch verfolgt, ermordet, gekreuzigt, enthauptet, vergewaltigt, zwangsislamisiert, gekidnappt oder sie verschwanden für immer, Über 40 ihrer Kirchen wurden zerstört, auf ihre Schulen, Geschäfte und Institutionen wurden Bombenanschläge verübt, Hunderttausende sind vor diesem Terror in die Nachbarstaaten Jordanien und Syrien geflüchtet. „Dort müssen sie kläglich ihr Leben fristen, oft ihr letztes Hab und Gut verkaufen, weil sie meist keine Arbeit finden“, „Einige der Ärmsten unter ihnen mussten sich verkaufen, um wenigstens ihre Kinder ernähren zu können.“ Die große Mehrheit dieser Flüchtlinge wage es nicht und wolle nicht mehr in den Irak zurückkehren. Sie suchten Schutz im Westen
* Europäische Gerichtshof, 25.07.08, § 2 Abs. Politik eines Mitgliedstaats, den mit einem Gemeinschaftsangehörigen eines Mitgliedstaats verheirateten Staatsangehörigen eines Drittstaats versuche in sein Hoheitsgebiet einzureisen, ohne über einen gültigen Personalausweis, Reisepass oder ein Visum zu verfügen, an der Grenze zurückzuweisen, wenn der Betroffene seine Identität und die Ehe nachweisen könne und es keine Anhaltspunkte dafür gebe, dass er eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit darstelle, verletze die gemeinschaftsrechtlichen Einreiseregelungen; Visaregelungen welche es einem Mitgliedstaat nicht gestatteten, dem Staatsangehörigen eines Drittstaats, der seine Identität und die Tatsache, dass er mit einem Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats verheiratet sei, nachweisen könne, die Erteilung einer AE zu verweigern und ihm gegenüber eine Maßnahme zur Entfernung aus dem Hoheitsgebiet zu ergreifen, nur weil er illegal in das Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats eingereist sei, Die Prüfung im Visumsverfahren beschränkt sich daher auf die Frage, ob der Familienangehörigen Ehegatte des EU-Bürgers ist und ein abgeleitetes Freizügigkeitsrecht beanspruchen kann, Steht aufgrund der Prüfung fest, dass der Familienangehörige Freizügigkeit genießt, kann das Visum nicht versagt werden, weil der Ehegatte unzureichende deutsche Sprachkenntnisse hat oder die Eheleute noch keine 18 Jahre sind, http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl? lang=de&newform=newform&
* Presseerklärung Bündnis 90/Die Grünen, 25.07.2008, Keine Deutschkurse vor der Einreise für Ehegatten von EU-Bürgern, Stellung von Menschen aus Nicht-EU-Staaten, die mit einem EU-Bürger verheiratet sind, gestärkt, Für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner aus Drittstaaten das europäische Freizügigkeitrecht gilt -und nicht das jeweilige nationale Aufenthaltsgesetz
* Bundespolizeipräsidium, 08.07.2008, Projektbeschreibung für das Programm „Return 2006“ mit konkreten Daten für geplante Vorführungen zu Delegationen der sog. Problemstaaten (Ägypten, Elfenbeinküste, Gambia, Ghana, Liberia, „Sierra Leone“), >
* Innenministerium Hessen, 30.07.2008, AufenthG § 25 III, Hessisches Innenministerium stellt klar, dass Rechtsansicht des BMI, wonach AE nach § 25 III die Erfüllung der Passpflicht voraussetzt, „zu revidieren“ ist
* VG Berlin, 31.03.2008, Werdende Mutter hat Rechtsschutzbedürfnis im einstweiligen Rechtsschutzverfahren um die Abschiebung des werdenden Vaters, Aktenzeichen VG 24 A 125.08
* OVG Hamburg, 11.07.2008, AuslG § 53 IV, EMRK Art. 3, AufenthG § 60 II, AufenthG § 25 III, AufenthG § 10 I, AufenthG §10 III 3, OVG bewilligt PKH für Klage auf Erteilung einer AE nach § 25 III AufenthG statt angebotener § 25 V trotz Ausweisung und möglicher Sperrwirkung nach §§ 10 I und III AufenthG -OVG deutet an, dass Klägerunter Art 15 b der QualifikationsRiLi fällt, Aktenzeichen 2 So 64/08
* LG Frankfurt (Oder), 29.07.2008, AufenthG § 62, Abschiebungshaft ist keine Beugehaft -Ausführungen zum Beschleunigungsgebot -wenn Betroffener Mitwirkung verweigert, darf nicht einfach nur darauf gehofft werden, dass er sein Verhalten ändert und doch noch mitwirkt, Aktenzeichen 15 T 87/08
* SG Berlin, 17.07.2008, Verpflichtung der Arbeitsagentur zur Erteilung einer Arbeitserlaubnis-EU im Eilverfahren wegen Zweifeln an der von der Agentur als angemessen angesehenen Vergütung. Andernfalls wäre zu befürchten, dass der Arbeitgeber einen anderen Interessenten einstellt, Aktenzeichen S 58 AL 2807/08
* Georg Classen, 31.07.2008, SGB II, SGB III, AufenthG, BeschVerfV, Bleiberecht durch Arbeit -Eckpunkte zur Integration von Flüchtlingen in Ausbildung und Arbeit -Was können Behörden und Sozialberater tun?
* Georg Classen, 31.07.2008, SGB II, SGB XII, AsylbLG, FreizügG/EU, Überblick über Anspruchsberechtigung und Leistungen für Ausländer nach SGB II, SGB XII und AsylbLG
* EuGH und Anmerkung Dienelt, 25.07.2008, RiLi 2004/38/EG, EuGH Metock: Drittstaatsangehörige Familienangehörige eines Unionsbürgers können sich auch auf die Freizügigkeit nach Art. 3 Abs. 1 RL 2004/38/EG berufen, wenn sie sich zuvor nicht legal, sondern z.B. als Asylbewerber, in einem EU-Staat aufgehalten haben, Aktenzeichen C-127/08
* Kanalan, Ibrahim u. Classen, Georg, 29.07.2008, AufenthG § 104 a, Keine Antragsfrist bei § 104a AufenthG -Anträge sind weiterhin möglich -letztmöglicher Zeitpunkt der Antragstellung ist der 31.12.2009,l
* AG Tiergarten, 28.07.2008, FEVG § 15, FEVG § 14, KostO § 137, AG Tiergarten will Dolmetscherkosten auf Betroffenen abwälzen, Aktenzeichen 383 XIV 134/08 B
* LSG Berlin-Brandenburg, 22.07.2008, AsylbLG § 1 a, AsylbLG § 2, Bescheide über Leistungen nach § 2 AsylbLG können Dauerwirkung über bestimmten Leistungszeitraum hinaus haben. Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegendie Kürzung der Leistungen von § 2 AsylbLG auf § 1a AsylbLG, Aktenzeichen L 23 B9/08 AY ER
* OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2007, AufenthG § 9, Bei nur eingeschränkter krankheitsbedingter Erwerbsfähigkeit keine Privilegierung nach § 9 Abs.2 Satz 6 AufenthG -PKH-Beschluss, Aktenzeichen 12 M 114.07
* Politik 4220 -Aus Parlament und Gesellschaft, 15.07.2008, Deutsch-syrisches Rückübernahmeabkommen
* VG Berlin, 18.07.2008, VG 36 X 33.08,l, kein Widerruf der Asylanerkennung Türkei – keine erhebliche Änderung der maßgeblichen Verhältnisse, Aktenzeichen VG 36 X 33.08
* VG Chemnitz, 23.07.2008, § 104a Abs.1 S. 1 AufenthG, § 104a Abs. 2 AufenthG, § 104a Abs. 1 S. 1 AufenthG, Eilrechtsschutzverfahren die Hauptsachevorweggenommen und die örtliche Ausländerbehörde zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach der Altfallregelung verpflichtet, weil sonst keine ausreichende Gelegenheit bestünde, vor dem Stichtag 31.12.2009 den Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit zu sichern. ausserdem Auffassung, dass die Spezialregelung für minderjährig eingereiste, inzwischen volljährige Ausländer nicht den Zugang zur „Aufenthaltserlaubnis auf Probe“ verdrängt
* Innenministerium Hessen, 01.08.2008, AufenthG § 21, selbständige Erwerbstätigkeit von Türken: das Niederlassungsabkommen ist über § 21 Abs. 2 AufenthG zu berücksichtigen. positive Ermessensausübung intendiert
* Innenministerium Hessen, 01.07.2008, ARB 1/80, hessische Weisung: türkische Studenten und AuPair haben nach einjährigem Aufenthalt einen Anspruch aus ARB1/80 (nach EuGH Rs. Payir u.a.)
* Bundesministerium des Innern, 06.08.2008, Einbürgerungstest, Zusatzfragen Berlin
* Bundesministerium des Innern, 06.08.2008, Einbürgerungstest, allgemeine Fragen
* OVG Berlin-Brandenburg, 09.07.2008, AufenthG § 26, AufenthG § 102, keine Anrechnung von Duldungszeiten nach dem 01.01.2005 auf die Zeiten für die Erteilungeiner Niederlassungserlaubnis (entgegen VAB), Aktenzeichen OVG 12 M 119.07
* OVG Berlin-Brandenburg, 07.07.2008, AufenthG § 60 VII, Traumatisierte sind keine Gruppe. keine Sperrwirkung nach § 60 Abs. 7 S. 3 AufenthG, Aktenzeichen OVG 12 N 187.07
* OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2008 -OVG 2 B 15.07, Asylgewährung nach Art. 16a GG für kolumbianische Staatsangehörige, die eine Gefährdung seitens rechtsgerichteter Paramilitärs geltend machen, Dieses Berufungsurteil enthält sehr klare Ausführungenüber die Verbindungen zwischen rechtsgerichteten Paramilitärs und staatlichenStellen in Kolumbien. Die Gefährdung seitens der Paramilitärs wird deshalb nichtnur als nicht-staatliche Verfolgung im Sinne von § 60Abs. 1AufenthG, sondern alsstaatlich zurechenbare Gefahr politischer Verfolgung gemäß Art.16a GG eingestuft, als PDF beim FR (2008_05_25_OVGBerlinBbg_Kolumbien)
* Senatsverwaltung für Inneres Berlin, 01.11.2007, StAG § 10 III S.2, Rundschreiben der SenInn Berlin zur Prüfung ausreichender Sprachkenntnisse, Aktenzeichen I B 52-0206/331
* VG Dresden, 23.07.2008, AsylVfG § 73, Derzeit kann trotz Veränderungen in der Türkei einer Rückkehr von Yeziden (noch) nicht von einer hinreichenden Sicherheit ausgegangen werden -keine Belege für nachhaltige Veränderung
* VG Hannover, 04.08.2008, AsylVfG § 73, AufenthG § 60 VII, kein Widerruf eines Abschiebungsverbots (wegen Nichtbezahlbarkeit notwendiger medizinischerBehandlung) trotz Kostenübernahmezusage der ABH für 2 Jahre, Aktenzeichen 4 A2335/08
* Bundesregierung, 29.07.2008, Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz -Gesetzentwurf der Bundesregierung (Stand: 29.07.2008)
* SG Oldenburg, 28.07.2008, AsylbLG § 2, Anrechnung der Leistungen nach § 2 AsylbLG auf die 48-Monatsfrist stehen Wortlaut und Sinn und Zweck der Norm nicht entgegen, Aktenzeichen S 21 AY 17/08 ER
* UNHCR, 04.08.2008, GK Art. 33 I, Dublin II, UNHCR-Stellungnahme zur Abschiebungspraxis aus Schweden in den Irak -Bezug zu VG MS v. 23.7.08, drohende Kettenabschiebung
* SG Magdeburg, 04.08.2008, AsylbLG § 2, Anordnungsgrund -SG Magdeburg folgt „mit Bedenken“ der Rechtsprechung des LSG Sachsen-Anhalt -kein Rechtsmissbrauch im Zusammenhang mit PEP-Bemühungen, Aktenzeichen S 1 AY 5/08 ER
* Bundesministerium des Innern, 25.06.2008, Allgemeinverfügung über die Nichtanerkennung von Pässen aus Somalia
* Deutcher Akademischer Austausch Dienst, 01.09.2007, Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für Einreise und Aufenthalt von ausländischen Studierenden und Wissenschaftlern
* AG Potsdam, 08.08.2008, AsylVfG § 85 II, AufenthG § 95 I Nr.7, StPO § 359 Nr.5, Wiederaufgreifen eines Strafverfahrens wegen Verstoß gegen § 85 II Nr.2 AsylVfG, da Asylverfahren zum Zeitpunkt des Residenzpflichtsverstoßes bereits beendet war -Keine Verurteilung wegen § 95 I Nr.7 AufenthG wegen Rückwirkungsverbot, Aktenzeichen 87 Ds 4110 Js 50121/07 (190/08)
* OVG SH in Schleswig, 22.04.2008, stärkt politische Flüchtlinge aus der Türkei gegen Widerruf-Verfahren des Bundesamtes (BAMF), http://www.frsh.de/behoe/gerichte/OVGSH_Widerruf_TR_22-04-2008.PDF
* OVG Schleswig bestätigt VG-Urteil, demnach eine nachhaltige Veränderung der Lage und ein Ausschluss wiederholter Verfolgungsmaßnahmen für die Türkei bis dato nicht festgestellt werden können, http://www.frsh.de/behoe/rechtsprechungSH.html
* Das BVerwG hat die Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg bstätigt. Die Freibeträge nach SGB II sind bei der Berechnung der Sicherung desebensunterhaltes zu Lasten des Ausländer zu berücksichtigen
* SG Hildesheim, 14.08.2008, AsylbLG § 2, Die Vorbezugszeiten nach § 2 AsylbLG sind im Rahmen der 48-Monatsfrist zu berücksichtigen, Aktenzeichen: S 42 AY 105/08ER
* VG Chemnitz, 18.08.2008, AufenthG § 104a, fehlende Deutschkenntnisse eines Familienangehörigen gehen nicht zu Lasten der anderen, Rechtsschutz nach § 123 VwGO, Aktenzeichen: 5 L 292/08
* SG Hildesheim, 28.07.2008, AsylbLG § 2, AsylBLG § 3, bei behaupteter Identitätstäuschung trifft den Leistungsträger die Darlegungslast, Aktenzeichen: S 39 AY 11/08 ER
* VG Bremen, 20.06.2008, Für einen Widerspruch mit dem Ziel der Leistungsgewährung gem. § 2 statt § 3 AsylbLG ist die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten notwendig, Aktenzeichen: S 6 K 2432/06
* VG Oldenburg, 11.07.2008, Rechtschutzbedürfnis für Untätigkeitsklage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis wegen Reiseunfähigkeit neben Antrag beim BAMF aufFeststellung von Abschiebungshindernissen, Aktenzeichen: 10 A 1340/08
* Senatsverwaltung für Inneres Berlin, 27.08.2008, Schutzfristen für Schwangere werden verlängert
* BverfG, 25.07.2008, FEVG § 10, AufenthG § 62, Abschiebungshaft ist dann unzulässig und zu beenden, wenn eine Aufenthaltsbeendigung bis zum angeordneten Haftende nicht mehr zu erwarten ist -Unzulässigkeit der Zurückweisung einesFeststellungsantrags im Haftaufhebungsverfahren wegen Rechtskraft, 2 BvR 31/06
* SG Osnabrück, 21.08.2008, AsylbLG § 2, Rechtsmissbrauch -vorwerfbares Verhalten muss sich kausal in dem streitgegenständlichen Zeitraum auswirken, S 16 AY 37/08ER
* SG Hildesheim, 19.08.2008, SGG § 101 II, AsylbLG § 2, AsylbLG § 3, Auslegung eines Schreibens des Sozialamts als Anerkenntnis -Anerkenntnis wird nicht dadurch nichtig, dass sich Sozialamt zu gesetzeswidriger Leistung verpflichtet, Aktenzeichen S 39 AY 233/07 ER
* BSG, 17.06.2008, SGB X § 44, AsylbLG § 2, § 44 SGB X (Antrag des Leistungsberechtigten auf rückwirkende Überprüfung und ggf. Aufhebung bereits bestandskräftiger Entscheidungen) ist auch für den Bereich des AsylbLG anwendbar, Aktenzeichen B 8 AY 5/07 R
* OVG Schleswig-Holstein, 27.08.2008, Dublin II, Zurückweisung einer“außerordentlichen Beschwerde“ des BAMF wegen „greifbarer Gesetzeswidrigkeit“ gegen Abschiebungsverbot nach Griechenland, Aktenzeichen 1 MB 19/08
* FG Düsseldorf, 31.07.2008, EStG § 62, Kindergeld für eine nichterwerbstätige geduldete türkische Staatsbürgerin nach dem Vorl. Europ. Sozialabkommen vom 11.12.53. Die Voraussetzungen des „Wohnen“ in einem Vertragsstaat nach dem Sozialabkommen ist auch in Gemeinschaftsunterkunft erfüllt, Aktenzeichen 14 K 2206/06 Kg
* Präsident des OLG Thüringen, 23.06.2008, EMRK Art. 5 V, Präsident des OLG Thüringen hält als Schadenersatz für rechtswidrige Abschiebungshaft 150,00 ? pro Tag für angemessen, Aktenzeichen 1070 E -10/08
* OLG Celle, 21.07.2008, AufenthG § 62, Bei der Überprüfung vermeidbarer Verzögerungen im Abschiebungshaftverfahren ist das Verhalten aller im Rahmen des Vollzugs der Abschiebungshaft herangezogenen Stellen maßgeblich, Aktenzeichen22 W 28/08
* LG Münster, 12.08.2008, AufenthG § 62, Auch am Samstag Abend sind Voraussetzungen für Richtervorführung zu gewährleisten -keine mündliche Haftanordnung, Aktenzeichen 5 T 259/08
* VG Köln, 13.08.2008, AsylVfG § 30, AsylVfG § 26, Asylantrag eines Kindes darf nicht als offensichtlich unbegründet abgelehnt werden, solange über die Asylerstanträge der Eltern nicht rechtskräftig entschieden worden ist, Aktenzeichen 25 L 1039/08. A
* Senator für Inneres Bremen, 17.07.2008, AufenthG § 104a, fortgesetzte Identitätstäuschung nach Vollendung des 16. Lebensjahres führt nicht zwingend zum Ausschluss von der Bleiberechtsregelung, Aktenzeichen 20.5-25.02/08
* SG Lüneburg, 16.07.2008, AsylBLG § 3, das Überbrückungsgeld wird nach Haftentlassung auf nicht Leistungen nach AsylbLG angerechnet, wenn es zurTilgung eines Darlehens zur Begleichung der Geldstrafe verwendet wird und die Begleichung erforderlich für die Haftentlassung war, Aktenzeichen s 26 AY 21/08 ER
* AG Aachen, 11.08.2008, RVG, Die Inhaftierung im Abschiebungshaftverfahren rechtfertigt eine Erhöhung der Mittelgebühr um 20%, Aktenzeichen 41 XIV 5866 B
* Auswärtiges Amt, 28.08.2008, AufenthG § 28, Sprachkurs wird nur vom Goethe- Institut oder Lizenznehmern anerkannt
* VG Lüneburg, 22.08.2008, AsylVfG § 50, VwGO § 80 V, Die Mutter eines deutschen Kindes -und erst recht nicht das deutsche Kind -darf gezwungen werden, an einem bestimmten Ort Wohnsitz zu nehmen -ZAAB hat dafür zu sorgen, dass sich Mutter und Kind innerhalb der EU frei bewegen können, Aktenzeichen 1 B 49/08
* OVG Bremen, 04.06.2008, AufenthG § 60 a, Erteilung einer Duldung – die Antragstellung bei einer bestimmten Behörde reicht aus, um deren Zuständigkeit zu begründen, Aktenzeichen 1 B 163/08
* LG Berlin, 04.09.2008, AufenthG § 62, Abschiebungshaft darf nicht über einen längeren Zeitraum verhängt werden als beantragt -LG sieht es aber in diesenFällen als zulässig an, dass der Haftantrag im Falle der Rüge nachträglich erweitert werden kann, Aktenzeichen 84 T 341/08 B
* Behörde für Inneres Hamburg, 08.08.2008, Hamburger Weisung zur Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln
* OLG Celle, 16.07.2008, AufenthG § 62, GG Art.6, Bei hinreichenden Anhaltspunkten ist von den Haftgerichten auch zu prüfen, ob aufgrund der staatlichen Schutzverpflichtung aus Art.6 GG die ausländerrechtlichen Gesichtspunkte, die für eine Abschiebung sprechen, zurücktreten müssen, Aktenzeichen 22 W 26 u. 30/08
* FR Hessen, 2.8.2008, neue Erlasse aus Hessen:
Erteilung von AEs nach §25.3 auch bei selbstverschuldeter Passlosigkeit
Einbeziehung türkischer Aupairs und Studierender in die Regelungen des Assoziationsabkommens EWG-Türkei
Wegfall der Voraussetzungen des §21.1 (=500.000¤ investieren und 5 Arbeitsplätze schaffen) für türkische Staatsangehörige, die eine AE wegen selbständiger Tätigkeit bekommen wollen aufgrund eines Niederlassungsabkommens zwischen der Türkei und dem Deutschen Reich von 1927. als PDF beim FR
(2008_08_01_Selbstständige_Erwerbstätigkeit_türk_Staatsang;
2008_07_30_AE_Nichterfüllung_Passpflicht; 2008_07_30_Aufenth_türk_Studierender)
* „Arbeitsmigrationssteuerungsgesetzes“: http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/GE_ArbeitsmigsteuerG_290708.pdf Er beinhaltet die neue Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG, die Entfristung der Härtefallregelung (§ 23a AufenthG) sowie Regelungen über biometrische Merkmale in Ausweispapieren von Ausländern. Neuregelungen zum Arbeitsmarktzuganghttp://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/BMI_BMAS_Arbeitsmigration_160708.pdfdie u.a. folgendes beinhalten sollten:
* Für neu zuwandernde Akademiker aus den neuen EU-Ländern freier Arbeitsmarktzugang (Arbeitserlaubnis ohne Vorrangprüfung).
* Für junge geduldete Ausländer wird vor Ablauf von 4 Jahren der Zugang zu beruflicher Ausbildung erleichtert (Wegfall der Vorrangprüfung).
* Für junge geduldete Ausländer, die in Deutschland eine berufliche Ausbildungoder ein Studium abgeschlossen haben, wird eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweckder Beschäftigung erteilt, wenn ein entsprechendes Arbeitsangebot vorgelegt wird.
* Für geduldete Ausländer, die im Ausland eine in Deutschland anerkannte berufliche Ausbildung oder Studium abgeschlossen haben und in Deutschland mindestens zwei Jahre entsprechend qualifiziert tätig waren, Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung, wenn ein entsprechendes Arbeitsangebot vorgelegt wird oder besteht. Rechtlich konsistent ist das Ganze allerdings nicht Der Personenkreis, der von dem neuen Aufenthaltstitel profitierten könnte, dürfte angesichts des arbeitserlaubnisrechtlichen, leistungsrechtlichen) sowie ggf. auch residenzpflichttechnischen) faktischen Arbeits-, Ausbildungs-und Studierverbotes für Geduldete gegen Null gehen. Weitere Informationen bei Flüchtlingsinfo-Berlin
* Das VG Oldenburg hat auf Klage von RA Dündar Kelloglu mit Urteil vom 28.05.2008 (Az. 3 A 3334/07) entschieden, dass auch ein unanfechtbar gewordener Widerrufsbescheid eines Irakers vom BAMF erneut zu überprüfen ist. Zwar liegen, sodas Gericht, im konkreten Fall keine zwingenden Gründe für ein Wiederaufgreifendes Verfahrens gemäß § 51 Abs. 1 VwVfG vor, es besteht insofern kein Anspruchauf eine Aufhebung des Widerrufsbescheids. Das Bundesamt habe aber gemäß § 51 Abs. 5 i.V.m. §§ 48 Abs. 1 Satz 1 und 49 Abs. 1 VwVfG eine Ermessensentscheidung zu treffen. Wörtlich heißt es in dem Urteil: „Dabei wird die Beklagte u.a. zu erwägen haben, ob die Gründe, die sie in anderen Fällen derzeit zur Aussetzung schon anhängiger Widerrufsverfahren oder sogar zur Nichteinleitung solcher Widerrufsverfahren veranlassen, es nicht auch gerechtfertigt erscheinen lassen könnten, in einem Einzelfall wie dem Vorliegenden einen bereits bestandskräftig gewordenen Widerruf -ggfs. auch aufgrund besonderer persönlicher Verhältnisse wie des Grades der Integration und dergleichen mehr -zurückzunehmen oder zu widerrufen. http://www.ndsfluerat. org/aktuelles/vg-oldenburg-bamf-musswiderrufsentscheidungen- zu-irak-ueberpruefen/
* Berlin, Tagesspiegel, 21.08.08, Schwangere Ausländerinnen, denen die Abschiebung droht, werden künftig drei Monate vor und nach der Geburt nicht mehr abgeschoben und für diesen Zeitraum geduldet. Das teilte die Innenverwaltung mit. Die Ausländerbehörde sei darüber informiert worden. Bislang galten die allgemeinen Mutterschutzpflichten, die Abschiebungen sechs Wochen vor und nach der Entbindung sowie zwölf Wochen bei Früh-und Mehrlingsgeburten untersagten. Mitder neuen Regelung wolle man sicherstellen, dass sich illegal hier lebende Schwangere ohne Angst vor Abschiebung um medizinische Betreuung bemühen können, teilte Staatssekretär Ulrich Freise mit.
* Gesetz zur Neuregelung des Rechts Rechtsberatungsrechts – Rechtsdienstleistungsgesetz vom 12. Dezember 2007; Handreichung zu unentgeltlichen Rechtsdienstleistungen i.S.d. § 6 RDG und Rechtsdienstleistungen durch Verbände der Freien Wohlfahrtspflege (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 RDG); 2008_09_08_Rechtsberatungsgesetz Rechtsdienstleistungsgesetz
h2. Tipps und Sonstiges
*Volkshochschule Potsdam „Albert Einstein“ Deutsch als Fremdsprache *
Die Integrationskurse zum Erlernen der deutschen Sprache umfassen 600Unterrichtsstunden plus 45 Unterrichtsstunden für einen Orientierungskurs, der in die Gesellschaft und Kultur Deutschlands einführt. Ein Einstieg in die einzelnen Module ist entsprechend dem individuellen Leistungsstand möglich. Für ein Modul von 100Unterrichtsstunden zahlen Sozialhilfeempfänger: 73,20€ und Asylbewerber: 52,30€. Der Eigenanteil für nach dem Zuwanderungsgesetz geförderte Teilnehmer, die nichtvon den Kosten befreit sind, beträgt 100,00€ je Modul. Sie entscheiden selbst über Lerntempo und Lernzeit. Ihren Lernerolg können Sie durch Teilnahme an Prüfungen unter Beweis stellen. Übersicht zu den von der Volkshochschule angebotenen Kursen und Prüfungen: Integrationskurs: Basissprachkurs Deutsch A1 – A2; Aufbausprachkurs Deutsch: A2 – B1; Orientierungskurs: Abschlussbaustein des Integrationskurses Deutsch B1/B2: Brückenkurs von der Grund-zur Mittelstufe Deutsch B2/C1: am AbendDeutsch B2/C1: Mittelstufe am Vormittag – intensiv Deutsch C1/C2: Oberstufe Deutschzertifikat: Wochenendseminare zum Vorbereiten auf die Prüfung, Vorkenntnisse auf der Stufe B1 sind erforderlich Einbürgerungskurs: Vorbereitung auf den Einbürgerungstest(Ordner 9, 29.07.08)
*Technische Universität Dresden – Erasmus Mundus-Stipendien für einen Studienaufenthalt an 8 europäischen Universitäten,* Innerhalb des EU-Programms Erasmus Mundus External Cooperation Window werden Stipendien an Russische Staatsbürger (Studierende und Graduierter aller Fächer) für Studien-und Forschungsaufenthalte an der TU Dresden und 7 weiteren Partneruniversitäten in der Europäischen Union vergeben. Stipendienleistung: monatliche Zuwendung zum Lebensunterhalt, Übernahme der Studiengebühren, anteilige Übernahme der Reise-und Versicherungskosten Bewerbung bis zum 17.10.2008 z.H. Frau Kerstin Kruse Bewerbungsunterlagen im Internet unter http://tudresden. de/internationales/news/mundus_lot_russia
Nähere Infos erhalten sie im Akademischen Auslandsamt TOE bei Frau Kerstin Kruse, Tel: 463-3398, R. 214, Oder im InfoCenter, Tel: 463-33048, R. 322, Oder im Internet
http://tu-dresden.de/internationales/news/mundus_lot_russia
(Tschetschenien-Materialien-Russland-2008-2008_08_12_Stipendien_TUDresden)
h2. Brandenburg live
Quelle: www.opferperspektive.de
02.09.2008 » Neuruppin / Ostprignitz-Ruppin
Neuruppin Auf dem Nachhauseweg von der 15-Jahresfeier des alternativen Jugendzentrums »Mittendrin« wurden vier Jugendliche am frühen Morgen von einer Gruppe Rechter am Busbahnhof angegriffen. Zuvor hatten sie die Rechten zur Redegestellt, weil eine Person mehrmals »Heil Führer« gerufen hatte. Zwei junge Frauen mussten sich mit Verletzungen in ärztliche Behandlung begeben.
10.08.2008 » Templin / Uckermark
Templin/Uckermark Ein 16-järiger Hiphopper wird von einem Rechtsextremen zu Boden geworfen und gegen den Kopf getreten. Der 16-jährige erleidet einen Kieferbruch. (Quelle: OPP;PNN)
06.08.2008 » Potsdam / Potsdam
Potsdam gegen 3:00 versuchten Unbekannte, die Wohnungstür einer Frau aus Drewitz einzutreten. Aus der gleichen Gruppe wurde sie dann als »Scheiß Türkin« beleidigt und aufgefordert. »in den nächsten 24 Stunden in ihr Land zurück zu gehen«, anderenfalls werden sie und ihre Kinder umgebracht. (Quelle: OPP)
26.07.2008 » Templin / Uckermark
Templin/Uckermark Auf einem Dorffest wird ein junger Mann von einem Angehörigen der rechten Szene von hinten mit der Faust geschlagen (Quelle: gegenrede.info)
25.07.2008 » Brandenburg an der Havel / Brandenburg an der Havel
Brandenburg an der Havel Zwei afrodeutsche Jugendlichen wurden von Rechten rassistisch beleidigt und ins Gesicht geschlagen. Die Täter konnten unerkannt entkommen. (Quelle: Quelle: MAZ 29.7.2007)
22.07.2008 » Templin / Uckermark
Templin Ein 55-jähriger Mann wurde in seiner Werkstatt tot aufgefunden. Die Leiche wies Spuren schwerer Misshandlungen auf. Zwei einschlägig vorbestrafte Rechte wurden als Tatverdächtige ermittelt. Gegen sie wurde Haftbefehl wegen gemeinschaftlichen Totschlag erlassen. Das Motiv ist noch nicht geklärt. (Quelle: Sta. Neuruppin, OPP)
18.07.2008 » Perleberg / Prignitz
Perleberg/Prignitz Ein 23-jähriger Mann schritt ein, als aus einer dreiköpfigen Gruppeheraus „Sieg Heil“ gegrölt wurde. Als er die Jugendlichen zur Rede stellen wollte, wurde er mit der Faust ins Gesicht geschlagen und in den Rücken getreten. Nur dasEingreifen anderer konnte weitere Attacken verhindern. (Quelle: MAZ)
h2. Pro Asyl Newsletter
Gesamter Newsletter erhältlich unter: www.proasyl.de
Newsletter 136 Pro Asyl Juni 2008
* Bundesverwaltungsgerichte präzisiert Anforderungen an eine sogenannte inländische Fluchtalternative
* Große Anfrage „Soziale Existenzsicherung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz“ beantwortet
* Antworten auf „Aktuelle Fragen zur Abschiebehaft“
* Einzelcharterabschiebungen vom Flughafen Frankfurt am Main
* Prüfung der Flugreisetauglichkeit durch Abschiebeärzte
* USA: Seit 2003 83 Abschiebehäftlinge unter dubiosen Umständen in Gefängnissen gestorben
* Werden Menschen auf Abschiebungsflügen auch auf Flughäfen der EU-Staatenzwangssediert?
* Proteste der Bewohner und Bewohnerinnen des Flüchtlingslagers Katzhütte im Thüringer Wald
* Hamidur Rahman ist tot
* Schäuble: Shakespeare-Interpretation zur Tagung „Extremgewalt“
* Ärgerliche Rede des Bundesinnenministers zum Gedenken an die Opfer des Brandanschlags in Solingen vor 15 Jahren Europameldungen
* PRO ASYL startet Kampagne: Stoppt das Sterben!
* Europäische Gerichtshof erklärt verschiedene Bestimmungen der Richtlinien über die Zuerkennung und Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft für nichtig
* FRONTEX-Operation Nautilus gestartet
* Europäischen Gerichtshof: EMRK verpflichtet nicht, sozio-ökonomischen Differenzen auszugleichen Meldungen aus: a.. Dänemark, b.. Frankreich, c.. Griechenland, d.. Großbritannien, e.. Italien, f.. Norwegen, g.. Spanien
*AUFRUF ZUR MOBILISIERUNG FÜR EINEN REGIERUNGSUNABHÄNGIGEN MIGRATIONSGIPFEL*
Frankreich hat das Thema Migration zur einer seiner Prioritäten während der französischen EU-Präsidentschaft im zweiten Halbjahr 2008 gemacht.
Am 13. und 14. Oktober trifft sich der Ministerrat der EU in Paris, um einen „Europäischen Pakt über Einwanderung und Asyl“ zu verabschieden. Außerdem wird, nach einer ersten Konferenz 2006 in Rabat, am 20. und 21. Oktober diesen Jahres in Paris die zweite interministerielle euro-afrikanische Konferenz zu Migration und Entwicklung stattfinden.
Frankreich will seinen europäischen Partnern Verträge vorschlagen zum „konzertiertenManagement der Migrationsströme und zur gemeinsamen Entwicklung“, als Modell fürVerhandlungen, in denen auf der einen Seite Frankreich Werbung macht für eine „immigration choisie“ (ausgewählte oder selektive Einwanderung) und auf der anderenSeite von den Ländern des Südens fordert, ihre Staatsangehörigen und diejenigen ausDrittländern, die ihr Territorium durchquert haben, zurück zu nehmen.
Wir sind besorgt über den wesentlich von sicherheitspolitischen Prinzipien bestimmtenUmgang mit Migration, der den Tod Tausender von Menschen in Kauf nimmt, und überdie Umsetzung ökonomischer Entscheidungen, die den afrikanischen Kontinent auch inZukunft jeglicher Entwicklungsmöglichkeiten berauben werden, und haben deshalbentschieden, eine europäische Mobilisierung zu organisieren, um die Stimmen dereuropäischen und afrikanischen Zivilgesellschaften zu Gehör zu bringen.
Es ist höchste Zeit, dass die Frage von Migration und Entwicklung wirklich unter demBlickwinkel gegenseitiger Interessen gedacht wird: denen der Herkunftsländer, der Transitländer, der Aufnahmeländer und vor allem der MigrantInnen selbst.
Europa verwandelt sich in eine geschlossene Festung und benutzt unverhältnismäßigeMittel, um den Zugang zu seinem Territorium zu verhindern und Papierlose abzuschieben. Wir lehnen die Systematisierung der Auffanglager und die kompromisslose Abschiebepraxis ab.
Wir sehen uns in der Kontinuität der ersten regierungsunabhängigen Konferenz zwischen Europa und Afrika zum Thema „Migration, Bewegungsfreiheit und Grundrechte“:
Für den 17. und 18. Oktober rufen wir zu einer großen Mobilisierung nach Paris auf, mit der wir für einen anderen Umgang mit dem Thema der Immigration und für anderepolitische Beziehungen zwischen der Europäischen Union, Afrika und den übrigenTeilen der Welt eintreten wollen. Wir werden die zweite regierungsunabhängigeKonferenz zwischen Europa und Afrika, einen großen Protestzug und ein spektakuläresKonzert organisieren.
Kontakt : sommet.citoyen.migrations@gmail.com
Unterzeichnerorganisationen : ACCUEIL PAYSAN, ACORT (Assemblée Citoyenne des Originaires de Turquie), ADESCAM Maroc (Association de Sensibilisation et de développement des Camerounais migrants au Maghreb), AFVMC Cameroun (Aide auxFamilles et Victimes des Migrations Clandestines), AIPDRDA (Association Interafricainepour la Promotion et la Défense des Droits des Réfugiés et Demandeurs d’Asile), AMDH Mauritanie (Association Mauritanienne des Droits de l’Homme), ANAFE (Association Nationale d’Assistance aux Frontières pour les Etrangers), ARSF (Association des Réfugiés Sans Frontières), ATMF (Association des Travailleurs Maghrébins de France), ATTAC France (Association pour la Taxation des Transactionsfinancières pour l’Aide aux Citoyennes et citoyens), ATTAC Maroc (Association pour laTaxation des Transactions financières pour l’Aide aux Citoyennes et citoyens), AUTREMONDE, CEDETIM, CFDT (Confédération Française Démocratique du Travail), CIEMI (Centre d’Information et d’Etudes sur les Migrations), CIMADE, CNCD (Centre Nationalde Coopération et Développement), Collectif « Immigration Fonction publique“ – CGT (Confédération Générale du Travail), CONFEDERATION PAYSANNE, CRID (Centre deRecherche et d’Information pour le Développement, DROITS DEVANT !!, EMDH (Enfants du Monde-Droits de l’Homme), EMMAUS EUROPE, EMMAUS INTERNATIONAL, FAL (France Amérique Latine), FASTI (Fédération des Associations de Solidarité avecles Travailleurs Immigrés), Fluechtlingsrat Hamburg (Conseil de réfugiés Hambourg), FTCR (Fédération des Tunisien-ne-s pour une Citoyenneté des deux Rives), FEMMESSOLIDAIRES, FSU (Fédération Syndicale Unitaire), GREF (Groupement des RetraitésEducateurs sans frontière), IDD (Immigration Développement Démocratie), IPAM (Initiatives Pour un Autre Monde), LDH (Ligue des Droits de l’Homme), MRAP (Mouvement contre le Racisme et pour l’Amitié entre les Peuples), OBSERV.I.X (Observatoire de l’Institutionnalisation de la Xénophobie), PEUPLES SOLIDAIRES, RACORT (Rassemblement des Associations Citoyennes des Originaires de Turquie), REMDH (Réseau Euro-Méditérranéen pour les Droits de l’Homme), RESF (Réseau Education Sans Frontières), RSF MAROC (Réfugiés Sans Frontières), SECOURS CATHOLIQUE, SURVIE, TERRE DES HOMMES France, UCIJ (Uni-e-s Contre une Immigration Jetable), UNION SYNDICALE SOLIDAIRES
*Presseerklärung PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V., 21. Juli 2008*
Aufnahmepläne für Irakflüchtlinge Unionsinnenminister fallen Schäuble in den Rücken PRO ASYL: Eine konstruktive Lösung darf nicht zerredet werden
Am Wochenende haben die Innenminister der unionsgeführter Bundesländer Niedersachsen und Bayern versucht, die Pläne für ein Aufnahmeprogramm für Irakflüchtlinge in Frage zu stellen. Hatte Bundesinnenminister Schäuble noch eine Woche zuvor angekündigt, die ersten Flüchtlinge würdenvoraussichtlich bereits im Herbst auf der Basis einer europäischen Verständigung aufgenommen werden, so fallen ihm jetzt die Minister Schünemann und Herrmann inden Rücken. Sie versuchen, das dringend notwendige Projekt zu zerreden. PRO ASYLerwartet von Bundesinnenminister Schäuble, dass er die Linie des Papiers, das die deutsche Delegation beim Rat der Justiz-und Innenminister in Luxemburg am 5. Juni 2008 präsentiert hat, konsequent vertritt. In dem Papier heißt es, dass die Aufnahmekapazitäten in den sicheren Regionen des Iraks und den Nachbarstaaten erschöpft sind und Flüchtlinge großenteils unterelementarem Mangel leiden. Deshalb müssten besonders schutzbedürftige Personen in einer gemeinsamen Anstrengung der EU-Mitgliedsstaaten in Zusammenarbeit mit dem Flüchtlingshochkommissariat der Vereinten Nationen aufgenommen werden. Wenn der bayerische Innenminister Hermann jetzt also immer noch vom Nordirak alsfür Christen relativ sicheres Gebiet redet, dann hat er den Ernst der Lage nicht erkannt. Der Nordirak kann keine Lösung für alle verfolgten Christen aus dem gesamten Irak sein, von denen zwei Drittelgeflohen sind. Das Lob des kurdischen Nordirak ist auch deswegen bigott, weil Deutschland die Region aus außenpolitischen Erwägungen bisher kaum unterstützt hat. Herrmanns Argument, das Christentum in der Region werde durch eine Aufnahmeaktion geschwächt, mag zutreffen. Auf ein Bleiben im Lande inklusive des möglichen Martyriums sind irakische Christen von den bayerischen Glaubensbrüdern und -schwestern allerdings nicht zu verpflichten. Mit seiner Forderung, nur Christen aufzunehmen, steht Herrmann ohnehin allein. Die beiden großen Kirchen in Deutschland haben sich gegen die exklusive Christenaufnahme ausgesprochen und für die Schutzbedürftigkeit als Kriterium plädiert. Schutzbedürftig können sowohl Muslime als auch Angehörige von Minderheiten sein, die weder christlich noch muslimisch sind. Auch bei Anwendung des Kriteriums der größten Schutzbedürftigkeit werden Christenvermutlich die Hauptgruppe der Aufzunehmenden stellen. Niedersachsens Innenminister Schünemann zieht die Karte der Sicherheitsbedenken. Im Rahmen eines Aufnahmeprogramms könnten auch Terroristen kommen. Und wer es in die Nachbarstaaten des Iraks als Flüchtling geschafft habe, sei doch gar nicht mehr verfolgt. Damit wird -im Gegensatz zum deutschen Papier vom 5. Juni 2008 -die ständig prekärer werdende Situation der Flüchtlinge in Syrien und Jordanien bagatellisiert. Auf eine Daueraufnahme aller Flüchtlinge aus dem Irak sind dessen Nachbarstaaten nicht vorbereitet. Mit seinen sicherheitspolitischen Bedenken stilisiert Schünemann die Opfer von Verfolgung zu potentiellen Tätern. gez. Bernd Mesovic, Referent
h2. Aktionsprogramm „Hier Geblieben!“ Für das ganze Bleiberecht! Für die vollständige Umsetzung der UNO -Kinderrechte!
Der Flüchtlingsrat Berlin versucht wieder einmal die Politik zu ändern und hat die erfolgreiche Kampagneidee des Flüchtlingsrates aus München aufgegriffen. Uns geht es um die großzügige regelmäßige Aufnahme von besondersschutz bedürftigen Flüchtlingen aus Kriegs-und Krisengebieten, die hier einunbefristetes Aufenthaltsrecht und entsprechende soziale Rechte erhalten sollten. Die Aufnahme von irakischen Flüchtlingen wäre ein erster Schritt in diese Richtung. Die Bundesregierung sollte unabhängig von einer europäischen Vereinbarung eine eigene Regelung verabschieden und Berlin ein eigenständiges Aufnahmeprogramm entwickeln. Über unsere Website könnt Ihr Euch als Botschafterin oder Botschafter für die großzügige Aufnahme (Resettlement) von Flüchtlingen einsetzen. Es dürfen auch nicht BerlinerInnen BotschaftlerInnen werden! Es geht um das Zeichen und um eine menschliche Politik!!! „Save me! Eine Stadt sagt ja“ -„Sei offen! Sei Berlin!“.
http://www.save-me-berlin.dehttp://www.hier.geblieben.net/
http://www.grips-theater.de