* Infodienst
* Termine
* Bücher und Broschüren
* Rundbriefe anderer FRs und Gruppen
* Urteile
* Tipps und Sonstiges
* Brandenburg Live
* Pro Asyl Infomappe
* Erste Pressemitteilung Camp08: Schwarz Grün kommt – wir kommen auch! Internationale Antirassistische Aktionstage kommen nach Hamburg
* VG Gießen setzt Überstellung einer afghanischen Flüchtlingsfamilie nach Griechenland aus „Fairer und effektiver Zugang zum Asylverfahren nicht gewährleistet“ PRO ASYL: Die Menschenrechtsverletzungen der griechischen Asylpraxis werden endlich von der deutschen Justiz wahrgenommen
* Den Einen erhöhte Diäten, den Anderen die Zwangsdiät. Seit 1993 wurden die geringen Leistungen für Asylsuchende niemals erhöht. Pro Asyl: Ganz selbstverständlich nehmen die Parlamentarier für sich in Anspruch, was anderen seit 15 Jahren mit allen Tricks verweigert wird. Infodienst: Neues bis
h2. DUBLIN und EUROPA
* 21.4.2008 Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (16/8722) zur „Bewertung des Dublin-Systems und der Möglichkeiten der zeitweisen Aussetzung des Dublin- Verfahrens. Ulla Jelpke kritisiert immer geringeren Beitrag zur Flüchtlingsaufnahme
h2. ZUWANDERUNGSGESETZ-SOZIALES/ARBEIT/AUFENTHALTSGESETZ…
* Interkulturelles Integrationsprojekt (Potsdam April 2008). Zum 1. Januar 2008 konnte das Interkulturelle Integrationsprojekt seine Arbeit aufnehmen. Träger des Projektes ist der Verein zur Förderung innovativer Wohn-und Lebensformen e.V. (InWoLe, www.foerderverein-inwole.de), der es in enger Kooperation mit dem Flüchtlingsrat Brandenburg durchführt. Das Projekt bietet jugendlichen Flüchtlingen individuelle Beratung und Unterstützung bei der Entwicklung einer beruflichen perspektive nach dem Schulabgang. Nähere Informationen und Flyer: Harald Glöde 0171-5047416 gloede[at]fluechtlingsrat-brandenburg.de
* Broschüre “Arbeit bekommen, Arbeit behalten” Handlungsempfehlungen zur Arbeitsmarktintegrierung Erwachsener mit Migrationshintergrund Einleitung: Einführung -große Ziele für umfassende Zielgruppen Fördern und fordern – Handlungsempfehlungen an die Politik Chancen geben, Chancen nutzen – Handlungsempfehlungen für Unternehmen Informieren und integrieren – Handlungsempfehlungen für Kammern Leitbilder entwickeln, Leitbild werden – Handlungsempfehlungen für Öffentliche Verwaltungen Passgenau beraten, qualifizieren, vermitteln – Handlungsempfehlungen für Arbeitsverwaltungen Wege weisen, Brücken bauen – Handlungsempfehlungen für Migranten-Communitys Verantwortung wahrnehmen, Potenziale erkennen und fördern – Handlungsempfehlungen für Sozialpartner Aus der Informationsflut auftauchen – Handlungsempfehlungen Presse-und Öffentlichkeitsarbeit Die Herausforderung – Ansprache an eine breit gefasste Zielgruppe von Pro Qualifizierung „Wir brauchen einen Perspektivenwechsel!“ – Ausblick: Wie geht es weiter nach dem Ende des Projekts? Liste der Strategischen Partner von Pro Qualifizierung Schlusswort von Leo Monz Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Teilprojekte
h2. ABSCHIEBUNG/ABSCHIEBUNGSHAFT
* Ärzte-Pool für „Flugmedizin“ Abschiebung leicht gemacht VON MATTHIAS THIEME Künftig sollen in Deutschland nicht mehr Fachärzte die Reisefähigkeit von Abzuschiebenden beurteilen, sondern sogenannte Ärzte für Flugmedizin. Das ist das erklärte Ziel des niedersächsischen Innenministeriums, das derzeit den Vorsitz in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Rückführung“ inne hat. Man wolle Hindernisse bei der Abschiebung beseitigen und die Rückführung von Ausländern beschleunigen, so der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann. „Mehr als jede zweite Abschiebemaßnahme scheiterte kurz vor der Durchführung und verursachte dadurch erhebliche Kosten.“ Von 1360 Abschiebeversuchen im Jahr 2007 in Niedersachsen seien 697 gescheitert, so der Minister. Einer der häufigsten Gründe dafür: „Die Reisefähigkeit wurde von einem Arzt nicht bestätigt.“ Deshalb müsse das Verfahren der ärztlichen Begutachtung zur Feststellung der „Flugtauglichkeit“ von abzuschiebenden Personen „verbessert“ werden. Nach dem Willen des Ministers sollen künftig „zur Beurteilung der Flugtauglichkeit vermehrt Fachärzte für Flugmedizin gewonnen werden“. Dass es diese Fachärzte in der Medizin gar nicht gibt, sondern lediglich Allgemeinmediziner mit einer Fortbildung gemeint sind, sagt der Minister nicht.
http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/?em_cnt=1318371
h2. DIVERSES
* Dankenswerter Weise hat der FR Niedersachsen die Infos zum Thema „Reiseausweis für Ausländer zusammengefasst: Vorläufiges Fazit: Es ist sinnvoll, einen Reisepass für Ausländer zwecks Passbeschaffung im Herkunftsland zu beantragen, wenn die Betroffenen davon ausgehen können, dass ihnen dort nichts passiert und ferner die begründete Hoffnung besteht, dass sie auch Dokumente bei persönlicher Vorsprache erhalten – dies sollte zuvor abgeklärt werden. Natürlich muss eine Aufenthaltserlaubnis im Pass enthalten sein, und es muss sichergestellt sein, dass der Aufenthaltstitel nicht mit Rückkehr in das Heimatland oder mit Vorlage eines Passes erlischt. Die in der Vergangenheit auch schon versuchte Abschiebung von Flüchtlingen mit deutschen Reiseausweisen ist natürlich grundsätzlich abzulehnen. Wenn eine Passerteilung im Herkunftsland eher unwahrscheinlich ist, erscheint eine Reise ins Herkunftsland zum Nachweis der Unmöglichkeit einer Passerteilung fragwürdig. Hier sollte vor einer Reise zumindest vorher sichergestellt werden, dass die Ausländerbehörde bei Glaubhaftmachung der Passverweigerung im Herkunftsland eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG erteilt. Es gibt auch Fälle, wo die Aufforderung der Ausländerbehörde, mit Hilfe eines deutschen Reiseausweises ins Herkunftsland zu fahren und dort Heimatpässe zu besorgen, dem augenscheinlichen Zweck dient, Flüchtlingen unter Hinweis auf ihre „mangelnde Mitwirkung“ eine Aufenthaltserlaubnis oder höhere Sozialleistungen zu verweigern. Hier gilt es im Einzelfall zu prüfen, ob eine Reise ins Herkunftsland sinnvoll und individuell zumutbar ist. Wer eine solche Reise nicht finanzieren kann, darf deshalb keine aufenthaltsrechtlichen oder leistungsrechtlichen Nachteile erfahren, solange die Behörden zu einer Kostenübernahme nicht bereit sind. Auch kleine Kinder, persönliche Gebrechen oder sonstige besondere Umständen können eine Reise ins Herkunftsland unzumutbar machen. (2008_05_05_Pässe) Termine: aktuelle Termine entnehmen Sie/entnehmt bitte der Homepage des FR: www.fluechtlingsrat-brandenburg.de
h2. Bücher und Broschüren
Wir möchten Sie auf die soeben erschienene Dokumentation einer europäischen Tagung zur Abschiebungsbeobachtung aufmerksam machen, die im September 2007 in Frankfurt am Main stattgefunden hat. Die Tagungsdokumentation kann als Broschüre bestellt und als PDF- Datei heruntergeladen werden.
Documentation of the European Conference: Monitoring forced returns / deportations Frankfurt/Main, September 24-25, 2007
Die Großflughäfen der EU-Staaten werden immer mehr zu Drehscheiben für gemeinsam geplante und durchgeführte Abschiebungsflüge. Kirchen und Nichtregierungsorganisationen kritisieren, dass mit der zunehmenden Zahl gemeinsamer Abschiebungscharterflüge eine Grauzone entsteht, die eine Reihe von Fragen aufwirft: Wie kann bei diesen Abschiebungen die Einhaltung menschenrechtlicher Normen gewährleistet werden? Welche gemeinsamen Grundlagen, Vorschriften und Grenzen gibt es für die Anwendung unmittelbaren Zwangs, wenn die Grenzbehörden verschiedener EU-Staaten an der Durchführung beteiligt sind? Was ist verbindlich geregelt? Welche Lücken gibt es? In mehreren EU-Staaten hat es in den vergangenen Jahren Misshandlungen und Todesfälle bei Abschiebungsflügen gegeben. Acht Todesfälle allein in den Mitgliedsstaaten des Europarates machen deutlich, wie problematisch die Situation ist, wie wichtig ein effektives und unabhängiges Monitoring von Abschiebungen ist, und wie dringend verbindliche gemeinsame Standards für Abschiebungen benötigt werden. Am 24. und 25. September 2007 trafen sich Vertreter von Nichtregierungsorganisationen und kirchlichen Gruppen aus 7 europäischen Ländern zu einer Konferenz in Frankfurt am Main, um sich über die unterschiedlichen Rahmenbedingungen von Abschiebungen in den europäischen Ländern zu informieren und nach Wegen zu suchen, wie ein effektives Monitoring von Abschiebungen in möglichst vielen Staaten entwickelt werden kann. Einig waren sich die Konferenzteilnehmer/innen, dass der Kooperation auf staatlicher Seite eine engere Vernetzung europäischer Nichtregierungsorganisationen gegenüberzustellen ist. Neben dem verstärkten Dialog untereinander müssen aber in den jeweiligen Ländern auch Dialogstrukturen zwischen staatlichen und nichtsstaatlichen Akteuren unterstützt und weiterentwickelt werden.
Die jetzt vorliegende Tagungsdokumentation gibt hinsichtlich der Rahmenbedingungen von Abschiebungen zum ersten Mal einen Überblick über die aktuelle Situation in verschiedenen europäischen Ländern. Eine Synopse geltender Standards für Abschiebungen macht deutlich, wie extrem unterschiedlich diese zur Zeit noch sind. Ein Hintergrundartikel gibt Einblicke in die Chronologie hinsichtlich gemeinsamer EU-Abschiebungscharterflüge und der Versuche, verbindliche gemeinsame Standards zu entwickeln, was allerdings bis zum heutigen Tag nicht überzeugend gelungen ist. In einem Anhang sind die „Zwanzig Richtlinien zur Abschiebung“ nachzulesen, die der Ministerrat des Europarates am 9.5.2005 verabschiedet hat. Ein Literaturverzeichnis listet schließlich die wichtigsten offiziellen Dokumente zum Thema auf.
Die englischsprachige und 90 Seiten umfassende Dokumentation „Monitoring forced returns / deportations“ ist zum Preis von 2,50 Euro (zuzüglich Versandkosten) erhältlich. Bestelladresse: Diakonisches Werk in Hessen und Nassau, Bereich Migration, Ederstraße 12, D-60486 Frankfurt am Main, fon: 069 / 7947 229, fax: 069 / 7947 99229, astrid.fetsch@dwhn.de Eine PDF-Datei der Dokumentation kann im FR bestellt werden. Die Dokumentation und die ins Deutsche übersetzten Artikel können auch heruntergeladen werden: www.diakonie-hessen-nassau.de. Pfarrer Andreas Lipsch, Interkultureller Beauftragter der Evangelischen Kirche und des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau, Ederstraße 12, 60486 Frankfurt am Main fon: 069 / 7947 226, fax: 069 / 7947 99226, andreas.lipsch@dwhn.de
h2. Rundbriefe anderer Flüchtlingsräte und Gruppen
Das von der Heinrich-Böll-Stiftung in Zusammenarbeit mit den Flüchtlingsräten Hessen und Niedersachsen herausgegebene Sonderheft „Leben in der Illegalität“ ist jetzt online: http://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2008/05/illegalitot-i.pdf
Die Veröffentlichung erscheint in Niedersachsen als Ausgabe 123 der Zeitschrift „Flüchtlingsrat“, in Hessen als Ausgabe der Zeitschrift „Gegenwehr“. Wer eine der Zeitschriften als Mitglied oder Abonnent/in ohnehin bezieht, muss sie also nicht extra bestellen. Das Sonderheft kann zum Preis von 5 Euro (inkl. Porto) in gedruckter Form bei den Flüchtlingsräten Niedersachsen und Hessen bestellt werden. Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus sind Teil der gesellschaftlichen Realität überall – auch in allen EU – Mitgliedsstaaten. Über ihre Zahl gibt es nur Schätzungen. Für Deutschland liegt sie irgendwo zwischen 100.000 und einer Million Menschen.Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus werden gemeinhin als „illegale“ oder „irreguläre“ MigrantInnen klassifiziert, was ihren rechtlichen Status beschreibt, den sie in der Regel nicht selbst gewählt oder gar angestrebt haben. Denn nur ein kleiner Teil (15 -30%) von ihnen hat unautorisiert Grenzen übertreten.Nach Schätzungen für das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR sind etwa ein Drittel der irregulären MigrantInnen de facto Flüchtlinge, die aufgrund der niedrigen Anerkennungschancen erst gar keinen Asylantrag in den EU-Ländern stellen (Morrison/Crosland 2000). Den Großteil jedoch stellen Menschen, die auf die eine oder andere Weise ihren legalen Status verloren haben. Sie sind als TouristInnen, StudentInnen, SaisonarbeiterInnen, geduldete Flüchtlinge etc. eingereist und erst mit Ablauf ihres Visums oder der Ablehnung ihres Asylantrags bzw. dem Auslaufen einer Duldung irregulär geworden. Hier die Bestellanschriften: Flüchtlingsrat Niedersachsen, Langer Garten 23 B, 31137 Hildesheim Tel. 05121 – 15605, Fax 05121 – 31609, verwaltung@nds-fluerat.org
h2. Urteile
* UNHCR , 15.04.2008, UNHCR-Positionspapier zur Überstellung von Asylsuchenden nach Griechenland nach der Dublin-II-Verordnung
* Innenministerium Schleswig-Holstein“, 24.04.2008, Sri Lanka: Anordnung der Aussetzung von Abschiebungen
* OVG NRW, 31.03.2008, 8 A 684/08 A, 15 T 51/08, Ablehnung eines Zulassungsantrags des BAMF zur Frage, ob Sympathisanten und Unterstützer der PKK in niedrigprofiligem Umfang
* asylerhebliche Verfolgung befürchten müssen
* LG Frankfurt (Oder), 29.04.2008, Festnahme ohne Vorabhaftbeschluss perpetuiert die
* Rechtswidrigkeit der anschließenden beschlossenen Haft!
* VG Kassel, 24.04.2007, 7 L 599/08.KS.A, Keine Abschiebung eines Ehegatten nach Serbien, wenn
* dem anderen Ehegatten die Einreise nach Serbien nicht möglich ist
* Innenministerkonferenz IMK“, 18.04.2008, IV E 3.13, Abschiebestopp Sri Lanka (2008)
* Bundesgesetzblatt, 01.01.2008, Abkommen über die Rücknahme georgischer und ehemaliger georgischer StAnG
* VG Aachen, 21.04.0008, 8 L 111/08.A , Grundsätzlich kein „offensichlich unbegründet“, wenn Vortrag nur unglaubhaft ist
* RA in Dolk, 03.05.2008, Grundsätzlich kein „offensichlich unbegründet“, wenn Vortrag nur unglaubhaft ist
* OLG Brandenburg, 18.04.2008, 11 Wx 20/08, Bundespolizei für Zurückschiebungshaft für Zurückschiebung ins Heimatland zuständig, aber nur innerhalb 30 km-Grenze und innerhalb von sechs Monaten ab Einreise
* Innenministerium Schleswig-Holstein“, 24.04.2008, IV 601-212-29.29.1.2, Umsetzung des Abschiebestopps in Schleswig-Holstein
* KG Berlin, 23.04.2008, 1 W 48/08, Haftanordnung zur Botschaftsvorführung grundsätzlich zulässig Voraussetzung grundsätzlich vorherige persönliche Anhörung des Betroffenen
* Bundesgesetzblatt, 15.08.1955, Niederlassungsabkommen zwischen dem Deutschen Reich und dem Königreich Persien vom 17.Februar 1929 (Verweis Weisungen LABO E.Iran.1)
* EuGH, 06.05.2008, Presseerklärung -EuGH erklärt verschiedene Bestimmungen der Richtlinie über Zuerkennung und Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft für nichtig
* EuGH, 06.05.2008, EuGH erklärt verschiedene Bestimmungen der Richtlinie über Zuerkennung und Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft für nichtig – Liste sicherer Drittstaaten
* Europäische Union, 18.06.2007, Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über Erleichterungen bei der Erteilung von Visa und Rückübernahmeabkommen
* VG Freiburg, 24.04.2008, 4 K 280/06, Reiseausweis für Staatenlose für Palästinenser mit UNRWA- Registreierung – de-jure-Staatenlosigkeit von Palästinensern – Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
* Innenministerium NRW, 11.04.2008, Antragsteller mit ungeklärter Staatsangehörigkeit – Kein grds. Ausschluss bei Aufgabe von Täuschungshandlung
* VG Düsseldorf, 30.10.2007, 21 K 3831/07.A, In Dublin-Verfahren ist BAMF zuständig für Prüfung inlandsbezogener Vollstreckungshindernisse
* VG Gießen, 25.04.2008, 2 L 201/08.Gi.A, Keine Dublin-Überstellung nach Griechenland -Anordnung der Aussetzung der Vollziehung im Dublin-Verfahren, da in Griechenland erhebliche Rechtsverletzung droht
* VG Düsseldorf, 11.01.2008, 16 K 505/06.A, zur für den Anfall einer Erledigungsgebühr erforderlichen erforderlichen Mitwirkung des Prozessbevollmächtigten
* SG Duisburg, 21.07.2006, S 17 AY 1/06 ER, Keine Kürzung der Mittelgebühr in Eilverfahren, zum Anfall der Einigungs-und Terminsgebühr Tipps und Sonstiges
Otto-Benecke-Stiftung: Es sind noch Fördermittel für Asylberechtigte vorhanden, die an einem Vorbereitungskurs zum Studium interessiert sind. Wir möchten noch einmal darauf hinweisen, dass die Otto-Benecke Stiftung e.V. im Rahmen des Garantiefonds Hochschulbereich die Eingliederung von Asylberechtigten und Flüchtlingen nach der Genfer Flüchtlingskonvention (anerkannt nach § 60 Abs. 1 AufenthG) fördert. Mit der Förderung soll die Vorbereitung auf ein Hochschulstudium, die Fortführung eines im Herkunftsland bereits begonnen Studiums oder die erforderliche Ergänzung eines Studiums in Deutschland ermöglicht werden. Die Bewerber müssen unter 30 Jahre sein.
h2. Brandenburg live
Quelle: www.opferperspektive.de
10.05.2008 » Hohen Neuendorf / Oberhavel
Borgsdorf-Pinnow Etwa 30 Jugendliche, die am Bernsteinsee feierten, wurden von ungefähr 10 Personen, die nach dem äußeren Erscheinungsbild zur rechten Szene gehören, angegriffen. Vier verletzte Personen mussten im Krankenhaus versorgt werden. Gegen einen 19-jährigen Rechten wurde Haftbefehl erlassen. (Quelle: IW, 13.5.2008)
01.05.2008 » Potsdam / Potsdam
Pirschheide Auf einer Tankstelle wurden Jugendliche von Rechten als »Scheiß Punker« beschimpft und verfolgt. Etwas später griffen etwa 40 Personen die Jugendlichen an, wobei sie rechtsextreme Parolen riefen. Die Jugendlichen versuchten, auf das Gelände einer Bootsanlegestelle zu fliehen, sechs von ihnen wurden jedoch geschlagen und verletzt. Die Täter flüchteten vor der eintreffenden Polizei, die einige der Angreifer festnehmen konnte. (Quelle: OPP)
01.05.2008 » Potsdam / Potsdam
Potsdam Am »Herrentag« randalierte eine etwa 40-köpfigen Gruppe, die einheitlich bekleidet war, vor einem Dönerimbiss in der Innenstadt. Als ein Angestellter dies unterbinden wollte, wurde er rassistisch beschimpft, geschlagen und getreten. Weitere Mitarbeiter wurden mit Bierkrügen und Stühlen angegriffen, wobei fünf Personen verletzt wurden. Umstehende sollen die Schläger mit Rufen wie »Türken raus!« angeheizt haben. Zuvor hatte die Gruppe in Babelsberg Schilder migrantischer Geschäfte beschädigt und einen vermeintlichen Italiener angepöbelt. (Quelle: OPP)
30.04.2008 » Potsdam / Potsdam
Potsdam Ein Afrodeutscher wurde vor seiner Wohnung im Schlaatz rassistisch beschimpft, geschlagen und getreten. Dabei wurde er verletzt. Der Täter konnten unerkannt fliehen, als Bewohner des Hauses eingriffen.
(Quelle: rbb, 02.05.2008)
25.04.2008 » Lübben (Spreewald) / Dahme-Spreewald Lübben
Eine Gruppe alternativer Jugendlicher wurde von mehreren Rechten auf ihre Teilnahme an einer AntiNazi-Demonstration angesprochen. Die Rechten verfolgten die Jugendlichen und griffen einzelne Personen aus der Gruppe an. Einige der Betroffenen mussten sich im Krankenhaus ambulant behandeln lassen. (Quelle: OPP; LR, 28.04.2008)
22.04.2008 » Hennigsdorf / Oberhavel Hennigsdorf
An einer Oberschule wurde ein 15-jähriger schwarzer Schüler von einem 16-jährigen Schüler einer anderen Klasse rassistisch beschimpft, geschlagen und mit einem Messer verletzt. Als ihm ein vietnamesischer Mitschüler zu Hilfe kam, wurde dieser ebenfalls rassistisch beschimpft und verprügelt. Der Schläger ist unter SchülerInnen als Rechter bekannt. (Quelle: OPP)
19.04.2008 » Templin / Uckermark Templin
In der Nacht wurde ein Punker von zwei offensichtlich rechtsorientierten jungen Männern auf der Straße geschlagen. Zufällig anwesende Polizisten in Zivil griffen ein und nahmen die Angreifer fest. (Quelle: IW, 22.04.2008; www.gegenrede.info)
08.04.2008 » Eisenhüttenstadt / Oder-Spree Eisenhüttenstadt
Als ein 16-Jähriger auf einem Schulgelände einen gleichaltrigen Mitschüler aufforderte mit dem Rufen rechter Parolen aufzuhören, wurde er von diesem geschlagen und am Boden liegend getreten. Der Betroffene erlitt einen Armbruch. (Quelle: IW, 09.04.2008)
06.04.2008 » Fürstenwalde/Spree / Oder-Spree Fürstenwalde
Eine fünfköpfige Gruppe junger Leute, teilweise mit Migrationshintergrund, wurde in der Nacht von zwei Männern im Alter von 26 und 27 Jahren angegriffen. Der 27-Jährige attackierte einen der Geschädigten mit einem Messer, dabei riefen die Angreifer rechte Parolen. (Quelle: IW, 07.04.2008)
05.04.2008 » Potsdam / Potsdam Potsdam
In den frühen Morgenstunden wurde ein Student aus dem Jemen am Hauptbahnhof von einem bekannten Rechten angegriffen und verletzt. (Quelle: OPP)
03.04.2008 » Wittenberge / Prignitz Wittenberge
Auf zwei Fensterscheiben und der Tür eines türkischen Imbiss wurden Hakenkreuze geschmiert. Unter eines wurde das Wort »Raus« geschrieben. (Quelle: Prignitzer, 04.04.2000)
22.03.2008 » Potsdam / Potsdam Potsdam
Ein Jugendlicher wurde am Nachmittag am Stern vor einem Einkaufscenter von drei Rechten als »Zecke« beschimpft und geschlagen. Er trug leichte Verletzungen am Kopf davon. (Quelle: OPP)
18.03.2008 » Cottbus / Cottbus Cottbus
Eine Gruppe von etwa 20 teilweise vermummten Personen warfen am späten Abend Steine und Flaschen gegen einen linken Szenetreff. Die Angreifer zerstörten zwei Fensterscheiben, Personen wurden nicht verletzt. Zum Zeitpunkt des Angriffs gedachten die Familie, Freunde und Bekannte einem kürzlich verunglückten Antifaschisten. Drei Tage später wurden aus einem vorbeifahrenden Autos Steine und Flaschen auf ein alternatives Veranstaltungszentrum geworfen. Dabei wurde der Geschäftsraum des Verstorbenen beschädigt.
(Quelle: MAZ, 21.03.2008, OPP)
13.03.2008 » Storkow (Mark) / Oder-Spree
Storkow Der 14-jährige Sohn eines afghanischen Flüchtlings wurde auf dem Schulweg angepöbelt und geschlagen. Die jugendlichen Täter beschimpften ihn mit den Worten: »Du Ausländer, mach das du nach Hause kommst« und schlugen ihm mit der Faust ins Gesicht. (Quelle: OPP)
29.02.2008 » Hennigsdorf / Oberhavel
Hennigsdorf Eine junge Antifaschistin wurde gegen 1 Uhr morgens in der Nähe der Stadtbibliothek von zwei Männern angegriffen. Zunächst hörte sie hinter sich Stimmen, die sagten: »Da ist die Antifa-Schlampe«. Dann erhielt sie einen Schlag auf den Hinterkopf und fiel zu Boden. Am Boden liegend wurde sie getreten und ins Gesicht geschlagen. (Quelle: HAI 01.03.2008; OPP)
24.02.2008 » Königs Wusterhausen / Dahme-Spreewald
Königs Wusterhausen In den frühen Morgenstunden wurden zwei Personen zunächst von zwei Rechten angepöbelt und in eine Straße gejagd, wo weitere Rechte hinzustießen. Aus der inzwischen achtköpfigen Gruppe der Angreifer wurde auf die beiden Opfer eingeschlagen und eingetreten. Die Betroffenen trugen Schürfwunden und Blaue Flecken davon. (Quelle: Autonome Antifa Königs Wusterhausen)
Mai 2008
h2. Erste Pressemitteilung Camp08: Schwarz Grün kommt -wir kommen auch! Internationale Antirassistische Aktionstage kommen nach Hamburg
Flüchtlingsinitiativen und antirassistische Gruppen rufen für die Woche vom 16. August bis zum 24. August 2008 zu antirassistischen Aktionen in Hamburg auf. Stattfinden werden die Aktionstage im Rahmen eines Camps, das mit bundesweiter und internationaler Beteiligung organisiert wird. Hamburg hat eine Vorreiterrolle bei europäischen Sammelabschiebungen. So werden von Hamburg aus zentrale Gruppenabschiebungen nach Togo und andere afrikanische Länder vorbereitet und durchgeführt. Hamburg ist zudem Sitz der Chartergesellschaft „Hamburg International“ die sich auf dass Geschäft mit Abschiebeflügen, z.B. nach Afghanistan, spezialisiert hat. Im nahe gelegenem Lübeck unterhält die europäische Grenzschutzagentur Frontex ein Ausbildungszentrum. Frontex spielt eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der Abschottungspolitik der Europäischen Union und ist damit mitverantwortlich für tausende von Toten an der EU Außengrenze. Während des heute stattgefundenen bundesweiten Vorbereitungstreffens in Hamburg, erreichte uns die Nachricht, dass am Wochenende der Togoer Nasser aus unserem Vorbereitungskreis und zwei weitere Flüchtlingsaktivisten über den Hamburger Flughafen nach Togo abgeschoben wurden und befinden sich seitdem dort in Haft. Gleichzeitig wird ein Camp zur Klimaproblematik stattfinden. Die AktivistInnen beider Camps werden auf einem gemeinsamen Gelände campen. Die Organisatoren rechnen mit mehreren tausend TeilnehmerInnen. Informationen erhalten Sie unter: 0162-4134714
Camp08 Vorbereitung, c/o Flüchtingsrat Hamburg, Nernstweg 32-34, 22765 Hamburger Tel: 040-431587, fax: 040-4304490
PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V. Presseerklärung 29. April 2008
h2. VG Gießen setzt Überstellung einer afghanischen Flüchtlingsfamilie nach Griechenland aus
„Fairer und effektiver Zugang zum Asylverfahren nicht gewährleistet“
PRO ASYL: Die Menschenrechtsverletzungen der griechischen Asylpraxis werden endlich von der deutschen Justiz wahrgenommen
Mit Beschluss vom 25. April 2008 hat das Verwaltungsgericht Gießen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verpflichtet, eine asylsuchende Familie aus Afghanistan für vorläufig sechs Monate nicht nach Griechenland zu überstellen. Sie hätten „seitens der griechischen Behörden mit der Abschiebung nach Griechenland ein menschenrechtswidriges und europäisches Recht verletzendes Verfahren fürchten müssen.“ Ein fairer und effektiver Zugang zum Asylverfahren sei in Griechenland nicht gewährleistet. Deshalb müssten die Afghanen mit irreversiblen Nachteilen von einer Inhaftierung bis zur Obdachlosigkeit rechnen. Mit dem Erlass einer einstweiligen Anordnung soll dem Bundesamt die Möglichkeit eingeräumt werden, die Erwägungen des Gerichtes zu berücksichtigen und ggf. die Bereitschaft zu erklären, das Asylverfahren in Deutschland weiterzuführen (Selbsteintritt). Damit hat erstmalig ein deutsches Gericht die erdrückende Faktenlage zur asylrechtlichen Situation in Griechenland und den alltäglichen Menschenrechtsverletzungen zur Kenntnis genommen und angemessen bewertet. Neben Auskünften von UNHCR wurden auch der Griechenlandbericht von PRO ASYL „The truth may be bitter, but it must be told“ und die „für das Gericht glaubhaften Aufzeichnungen“ des Europareferenten von PRO ASYL herangezogen, der das Schicksal eines nach Griechenland Abgeschobenen dort vor Ort recherchiert hat. Bislang hatten deutsche Verwaltungsgerichte in Verfahren, bei denen es um die Zulässigkeit der Verbringung von Asylsuchenden in den für sie formal zuständigen EU-Staat geht, wenig Bereitschaft erkennen lassen, sich mit der tatsächlichen Situation in Griechenland auseinander zu setzen, sondern sich auf die Grundsatzrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zur Drittstaatenregelung zurückgezogen, wonach Asylsuchende sich gegen die Zuständigkeit Griechenlands grundsätzlich nicht wenden können. Die feststellbare Verletzung europäischen Rechts durch Griechenland, die mit Grundrechts-und Menschenrechtsverletzungen einhergehe, sei ein vom Bundesverfassungsgericht im Jahre 1996 noch nicht absehbarer und berücksichtigungsfähiger Sonderfall, so das VG. Der Zuständigkeitsregelung für Asylverfahren, die sogenannte Dublin II-Verordnung, liege die im EU-Recht verankerte Erwägung zugrunde, dass Flüchtlingen in allen EU-Mitgliedsstaaten ein gleichwertiges Asylverfahren offen stehe. Dies sei jedoch in Griechenland nicht der Fall. PRO ASYL begrüßt, dass nach Gerichten in England, Belgien und den Niederlanden nun auch ein deutsches Gericht in dem vom Rechtshilfefonds von PRO ASYL unterstützten Fall gegen eine Überstellung nach Griechenland entschieden hat. Finnland und Norwegen, das nicht Mitgliedsstaat der EU ist, aber das Schengener Abkommen unterzeichnet hat, haben generell die Entscheidung getroffen, bis auf weiteres keine Flüchtlinge mehr nach Griechenland zurückzuschicken. PRO ASYL fordert das Bundesinnenministerium auf, die Entscheidung zum Anlass zu nehmen, Abschiebungen nach Griechenland generell auszusetzen. gez. Bernd Mesovic, Referent
Der Beschluss des VG Gießen ist im FR-Büro erhältlich (17 Seiten, pdf)
h2. Pro Asyl Newsletter 134 April 2008
http://www.proasyl.de/de/archiv/newsletter-ausgaben/nl-2006/newsletter-nr-134/index.html
Allgemeine Meldungen
* PRO ASYL und Bayerischer Flüchtlingsrat: Gemeinsamer Aufruf für ein Aufenthaltsrecht irakischer Flüchtlinge und das Ende der Widerrufsverfahren gestartet
* Zwei Jahre Abschiebungsbeobachtung am Frankfurter Flughafen
* UNHCR für Resettlementprogramm
* Zahl der in Deutschland lebenden Flüchtling gegliedert nach Aufenthaltstiteln
* Migrationsbericht lückenhaft
* Anforderungen an Sprachkenntnisse wirken sich auf Ehegattennachzug aus
* „Bundesdeutsche Flüchtlingspolitik und ihre tödlichen Folgen“
* VGH Frankfurt: Bund kann Ausländern die Kosten auch für eine gescheiterte Abschiebung in Rechnung stellen
* Prozess gegen den Asylsuchenden Nico Pehounde wegen Verletzung der Residenzpflicht ist eingestellt worden
* Flüchtlinge in Nördlingen protestieren gegen die Zustände am Ort
* Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh nimmt schwerkranken jungen Mann in Krankenhaus fest und bringt ihn in Abschiebehaft
* Herkunftslandbezogene-/ Internationale Meldungen
* UNHCR warnt vor Abschiebungen nach Afghanistan
* UN-Generalsekretär Ban Ki Moon: Afghanistan ein zunehmend gefährliches Pflaster
* Drohungen von Seiten der iranischen Regierung gegen die noch verbliebenen 1,5 Millionen Afghanistan- Flüchtlinge
* Französischer Priester ist in Algerien verurteilt worden
* China: Anhänger von Falun Gong werden zunehmend unter Druck gesetzt und inhaftiert
* China erhöht den Druck auf Regimekritiker
* Irak: Situation von religiösen Minderheiten in den von der KRG verwalteten Provinzen Sulaimaniyah, Erbil und Dohuk
* Die Lage der irakischen Flüchtlinge in den Nachbarstaaten des Irak verschärft sich
* Vor 20 Jahren: Giftgasangriff auf die nordirakische Kleinstadt Halabja
* Europäische Kommission besorgt über mögliche Veränderung des iranischen Strafgesetzes
* Bundesrepublik Deutschland hat die Republik Kosovo anerkannt
* Asylmagazin 3/2008 enthält einen Tschetschenienschwerpunkt
* Serbien verlangt Unterstützung der Weltgesundheitsorganisation zur Bewältigung einer aktuellen Krise im Kosovo
* In Sri Lanka werden kritische Journalisten immer häufiger mundtot gemacht
* Human Rights Watch hat internationale Beobachtermission zum Schutz der Menschenrechte in Sri Lanka gefordert
* Türkei will Asylsystem EU-kompatibel ausgestalten
* Türkei: „Auslieferung trotz Flüchtlings-und Asylanerkennung?“
* Rechtsanwältin Eren Keskin zu sechs Monaten Haft verurteilt Europameldungen
* Erstmals seit fünf Jahren steigt die Zahl der Asylanträge in den Industriestaaten wieder an
* Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bekräftigt den absoluten Charakter von Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention
* Italien und Frankreich nutzen Dubliner Flughafen für Abschiebungen
* „Asylum Airlines“
* EU-Staaten und Libyen forcieren Zusammenarbeit
Meldungen aus:
a.. Frankreich,
b.. Griechenland,
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d.. Schweden,
e.. Schweiz,
f.. Spanien,
g.. Zypern
h2. Pro Asyl Presseerklärung 7. Mai 2008
Den Einen erhöhte Diäten, den Anderen die Zwangsdiät Seit 1993 wurden die geringen Leistungen für Asylsuchende niemals erhöht Pro Asyl: Ganz selbstverständlich nehmen die Parlamentarier für sich in Anspruch, was anderen seit 15 Jahren mit allen Tricks verweigert wird.
Die aktuellen Planungen für eine zweite drastische Diätenerhöhung für die Abgeordneten des Bundestages innerhalb kurzer Zeit nimmt PRO ASYL zum Anlass auf den Skandal hinzuweisen, dass die minimalen Leistungen, die Asylsuchende sowie einige andere Flüchtlings-und Migrantengruppen erhalten, seit 1993 niemals erhöht worden sind. Das Leistungsniveau der Grundleistungen, die im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes gezahlt werden, lag schon bei Verabschiedung des Gesetzes drastisch unter dem der Sozialleistungen für Einheimische. Der Abstand wird ständig größer. Inzwischen liegen die Grundleistungen um mehr als 35 % unter dem Niveau der Sozialhilfe. Jeder weitere Anstieg der Verbraucherpreise vergrößert das Problem. Die Anpassung der Leistungen wird seit 1993 mit fadenscheinigen Begründungen von allen Bundesregierungen verhindert, obwohl in § 3 Absatz 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes ausdrücklich vorgesehen ist, dass eine Anpassung der Beträge „unter Berücksichtigung der tatsächlichen Lebenshaltungskosten“ durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem BMI und dem BMF stattzufinden hat. Die Verbraucherpreise sind seit Inkrafttreten des Gesetzes um mehr als 22,5 % gestiegen. Von der sich ergebenden Unterversorgung und staatlich gewollten Verelendung sind auch fast 50.000 Kinder betroffen. Während die Abgeordneten für sich ganz selbstverständlich einen Erhöhungsautomatismus in Anspruch nehmen wollen, haben Parlamentarier und die Bundesregierungen seit 1993 durch ihre Untätigkeit Menschen sehenden Auges ins Elend getrieben: Den Einen die ganz selbstverständlich erhöhten Diäten, den Anderen die Zwangsdiät. Unter Berücksichtigung der jüngsten Preissteigerungsraten müssten die Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes inzwischen um mehr als ein Drittel erhöht werden. Doch das ist nicht genug: Das rassistische Sondergesetz muss weg. Eine akzeptable Begründung für zweierlei Existenzminima von Flüchtlingen und anderen Leistungsbeziehern hat es nie gegeben. Die Diskriminierung von Staats wegen kommt längst mit allergrößter Selbstverständlichkeit daher. Nicht die Anpassung der Abgeordnetendiäten ist der Skandal, sondern dass seit 15 Jahren keine parlamentarische Mehrheit willens ist, denen, die es dringend benötigen, auch nur einen Bruchteil dessen zukommen zu lassen, was man sich selbst per Automatik genehmigt. gez. Bernd Mesovic, Referent
h2. Die Fakten in Kürze:
Entschädigungen der Abgeordneten des Deutschen Bundestages seit dem Inkrafttreten des Asylbewerberleistungsgesetzes Im Jahr 1993 5.300 Euro/Monat Im Jahr 2008 7.339 Euro/Monat Im Jahr 2010 (geplant) 8.159 Euro/Monat
Grundleistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz für Alleinstehende 224,97 Euro plus 40,90 Euro „Taschengeld“/Monat Die Leistungen blieben zwischen 1993 und 2008 unverändert. Mit Ausnahme eines geringen Bargeldbetrages werden die Leistungen vielerorts in Form (oft minderwertiger) Sachleistungen, bisweilen auch Lebensmittelpaketen, erbracht.