In unserem letzten Infobrief hatte Beate Selders das EUGH Urteil, in dem die Position von Asylsuchenden, die vor religiöser Verfolgung fliehen gestärkt wurde, wie folgt kommentiert: „Unter Umständen könnte dieses Urteil auch Auswirkungen auf die asylrechtliche Beurteilung von Verfolgung aufgrund offen gelebter Homosexualität haben.“
Und tatsächlich diese Auswirkungen hatte es: Auch Homosexuelle können nicht mehr mit der Aufforderung abgeschoben werden, in der Heimat ihre sexuelle Identität zu verstecken.
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