Flyer des Arbeitskreis Asyl Rheinland Pfalz
A.K. stammt aus dem Kosovo; seine Eltern haben in ihrer Heimat Schlimmes erlebt, beide sind dadurch psychisch erkrankt und in Behandlung. Der Vater hat trotz der extremen Belastung durchgängig gearbeitet. Die Kinder, auch A., haben hier die Schule besucht. Wegen Erkrankung und Behandlung und eigener Erwerbstätigkeit haben die Eltern und minderjährigen Geschwister eine Aufenthaltsbefugnis erhalten, die bis 2005 verlängert wurde. Nur A. soll jetzt zurückkehren weil er volljährig geworden ist. Übrigens hat er eine schwere Krankheit in Deutschland gut überstanden!
Familie Kolic, Angehörige der kroatischen Minderheit im Kosovo, katholische Christen. Die Eltern leben mit ihren Kindern seit Dezember 1995 in einer Kleinstadt in Rheinland-Pfalz. Sie arbeiten in der Kirchengemeinde mit und sind bestens integriert. Ein Sohn, 21 Jahre alt, ist in einer Ausbildung im Baubereich, der andere Sohn geht zur Schule, der Vater arbeitet.
Resul C. ist ein 23-jähriger Kurde aus der Türkei. Er kam 1995 mit 14 Jahren als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland. Die Türkei musste er verlassen, weil er von Sicherheitskräften bedroht wurde.
Seit mehr als 8 Jahren läuft sein Asylverfahren. Das Bundesamt prüft nun schon jahrelang einen zweiten Asylantrag. Resul C. arbeitet seit fünf Jahren in einem Restaurant. Die Duldungen werden oft nur um zwei Monate verlängert.
Viele sind Kriegsflüchtlinge, die kein Asyl erhielten, die gleichwohl aber nicht abgeschoben werden durften oder konnten. Soziale Rechte blieben ihnen weitgehend vorenthalten. Dennoch haben sich viele in Deutschland eingelebt. Insbesondere hier aufgewachsene Kinder und Jugendliche betrachten Deutschland als ihr Zuhause. Doch auch nach jahrelangem Aufenthalt sind sie immer noch von der Abschiebung bedroht.
Das Leben mit immer wieder verlängerten Duldungen ist für die Betroffenen äußerst belastend und aus gesellschaftspolitischer Sicht unverantwortlich.
h6. Wir fordern: HIER GEBLIEBEN! Recht auf Bleiberecht.
Langjährig hier lebende Menschen mit Duldung bzw. ohne Aufenthaltsrecht müssen ein Bleiberecht erhalten, das ihren Aufenthalt langfristig absichert und eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht.
Dies umfasst
* eine unbeschränkte Arbeits- und Ausbildungserlaubnis
* das Recht auf Familiennachzug
* keinerlei Wohnsitz- oder Aufenthaltsbeschränkungen
* Anspruch auf Kinder- und Erziehungsgeld, BAföG und sonstige Familienleistungen
* im Bedarfsfall Anspruch auf Leistungen nach dem BSHG.
Im Hinblick auf die bereits erfolgte Integration der Betroffenen ohne Aufenthaltsperspektive und die Überlastung der Verwaltung sollte das Verfahren unbürokratisch und großzügig gehandhabt werden.
Unsere Forderungen im Einzelnen
* Geduldete, sonstige Ausreisepflichtige sowie Asylbewerber, die sich seit mindestens fünf Jahren in Deutschland aufhalten, sollen ein Bleiberecht erhalten.
* Bei Familien, deren Kinder bei der Einreise minderjährig waren oder in Deutschland geboren wurden, sollen drei Jahre Aufenthalt in Deutschland ausreichen. Diese kürzeren Fristen sollen auch für ältere, schwer kranke und behinderte Menschen gelten.
h6. Weitere Informationen:
Arbeitskreis Asyl Rheinland-Pfalz, Postfach 2851, 55516 Bad Kreuznach
Tel 0671-8459152, Fax 0671-8459154, Mail info@asyl-rlp.org
„Internet“:http://www.asyl-rlp.org/
„Flyer des Arbeitskreis Asyl Rheinland Pfalz“:https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/wp-content/uploads/2009/10/rhld_pf_bleiberecht.pdf