Veranstaltung mit Ines Welge, Flüchtlingsrat Wiesbaden
Mittwoch, 9. November 2011, 18 Uhr
Haus der Jugend
Schulstraße 9, 14482 Potsdam
direkt am S-Bahnhof Potsdam-Babelsberg

Auf dem Gelände des neuen Großflughafen in Schönefeld wird eine „Unterbringungseinrichtung“ für Flüchtlinge gebaut, in die sie für die Dauer des Asylverfahrens inhaftiert werden. Dieses Gefängnis soll im Juni 2012 in Betrieb genommen werden.
Als 1993 das Grundrecht auf Asyl massiv eingeschränkt wurde, wurde auch festgelegt, dass Flüchtlinge, die gleich am Flughafen Asyl beantragen müssen, für das Asylverfahren inhaftiert werden können. Eigens für sie wurde ein extrem verkürztes Asylverfahren eingeführt, das sogenannte Flughafenverfahren. Innerhalb von zwei Tagen wird über den Asylantrag entschieden. Nur binnen weiterer drei Tage können die Flüchtlinge aus der Haft heraus Klage gegen eine Ablehnung einreichen. Wird der Asylantrag weiterhin abgelehnt, verbleiben sie in der Haftanstalt, bis sich ein zur Rücknahme bereiter Staat findet.
Derzeit wird das Flughafenverfahren auf den Flughäfen in Frankfurt am Main, Düsseldorf und München durchgeführt. Im Auftrag von PRO ASYL hat Dr. Ines Welge vom Flüchtlingsrat Wiesbaden anhand von Verfahrensunterlagen die Qualität des Flughafenverfahrens untersucht und es scharf als „hastig, unfair und mangelhaft“ kritisiert. Sie stellt in Frage, ob das Flughafenverfahren mit einem Grundrecht auf Asyl vereinbar ist.
Im Rahmen der Veranstaltung wird der Flüchtlingsrat Brandenburg über den Stand der Dinge in Schönefeld berichten und Ines Welge wird die Grundzüge des Flughafenverfahrens erläutern, die zentralen Ergebnisse ihrer Untersuchung darstellen und Einzelschicksale Schutzsuchender im Flughafenverfahren schildern.
FLYER
Einladung
Diese Veranstaltung wird gefördert von