*Gemeinsame Presseerklärung der Flüchtlingsräte Brandenburg und Berlin*
Pressemitteilung als PDF
Rund 5400 Menschen hatten sich in einer Petition der Flüchtlingsräte Berlin und Brandenburg gegen die Inbetriebnahme der Internierungseinrichtung für Flüchtlinge am BER zur Durchführung des sogenannten Flughafen-Asylverfahrens ausgesprochen Dennoch hat die Landesregierung Brandenburg am 1. August die Internierungseinrichtung von der Flughafenbetreibergesellschaft übernommen und will auf dem Flughafen Schönefeld ankommende Asylsuchende dort internieren. Für den 22. August lädt sie zu einem öffentlichen Besichtigungstermin des „Asylknastes“ ein.

Dazu erklären die Flüchtlingsräte Berlin und Brandenburg:
Wir freuen uns, dass sich die Landesregierung Brandenburg auf den öffentlichen Druck hin zu mehr Transparenz bei ihren Entscheidungen veranlasst sieht . Auch die Bundesratsinitiative wurde inzwischen auf den Weg gebracht. Das begrüßen wir!
*Dass die Landesregierung trotz der vielen Proteste die Internierungseinrichtung in Betrieb nimmt, kritisieren wir hingegen scharf.*
In einen Schreiben an die Flüchtlingsräte begründet das Innenministerium diesen Schritt mit dem schlechten Zustand des bisher genutzten Gebäudes am alten Flughafen Schönefeld. Außerdem sei die Landesregierung gegenüber der Flughafenbetreibergesellschaft in der Pflicht, die neu gebaute Internierungseinrichtung zu mieten und sie sei per Bundesgesetz zum Betrieb einer solchen Einrichtung verpflichtet.
Beate Selders vom Flüchtlingsrat Brandenburg kommentiert: *„Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass die Inbetriebnahme kein Sachzwang, sondern eine Frage des politischen Willens ist!* Noch im Jahr 2010 wollte die Landesregierung keine neue Internierungseinrichtung bauen, bevor die eu-rechtliche Situation geklärt ist. Hinzu kommt, dass jetzt auch noch die Entscheidung über die Bundesratsinitiative aussteht und dass der Flughafen, für den gebaut wurde, noch gar nicht existiert.Deshalb dürften auch vertragliche Vereinbarungen dafür nicht bindend sein.“
Und Martina Mauer vom Flüchtlingsrat Berlin stellt klar: „Unabhängig davon wie viele Spielplätze, Gebetsräume und Gemeinschaftszimmer es in der neuen „Unterkunft“ gibt, bleibt es eine geschlossene Einrichtung und somit ein Gefängnis für Kinder und Erwachsene.“
Nach Auffassung der Flüchtlingsräte ist die Inbetriebnahme das falsche Signal
* an die Bundesregierung, die mit der Durchsetzung des Flughafenverfahrens am BER ihre rigide Asylpolitik europarechtlich absichern will,
* an die anderen Bundesländer, die zur Unterstützung der Bundesratsinitiative aufgefordert werden sollen,
* an die Öffentlichkeit, die sich mit zahlreichen Stellungnahmen gegen die Inbetriebnahme der Internierungseinrichtung ausgesprochen hat,
* und an Asylsuchende, die auf dem Flughafen Schönefeld ankommen