*Am 20. Februar 2013,
um 18 Uhr,
im Theatersaal im KUZE,
Hermann-Elflein-Str. 10,
14467 Potsdam*
*Die ‘Residenzpflicht’ wird gelockert- und bleibt bestehen.*
Nachdem Brandenburg und Berlin 2010 den Anfang gemacht hatten, die Residenzpflicht zu lockern, haben mittlerweile zahlreiche Bundesländer, den Aufenthaltsbereich auf das Bundesland erweitert. Aber diese ‘Lockerungen’ bedeuten keineswegs die Abschaffung der ‘Residenzpflicht’, wie das von Politiker/ innen und Medien bisweilen verkündet wird. Denn viele Betroffene sind von den Lockerungen ausgenommen und in vielen Fällen muss nach wie vor eine Einzelverlassenserlaubnis beantragt werden.
Anstelle einer bundesweit und für alle Asylsuchenden und ‚Geduldeten‘ einheitlichen ‚Residenzpflicht‘ ist nun ein Gewirr von unterschiedlichen Regelungen entstanden.
*Kay Wendel, Flüchtlingsrat Brandenburg, hat die Regelungen aller Bundesländer und die dabei entstandenen neuen Schikanen und bürokratischen Gängelungen untersucht und stellt die Ergebnisse dieser Recherche zur Diskussion.*
Die Einladung als PDF