Pressemitteilung Fesselungspraxis im Abschiebegefängnis Eisenhüttenstadt ist rechtswidrig – Flüchtlingsrat fordert sofortige Abschaffung der Fesselungsvorrichtungen und Ruhigstellungszellen
Am 10. März entschied das Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, dass die Praxis der Fesselung im Abschiebegefängnis Eisenhüttenstadt jeglicher Rechtsgrundlage entbehrt. Seit Jahren fordert der Flüchtlingsrat die Beendigung dieser Praxis und die Abschaffung der Vorrichtungen dafür. Die Betroffenen werden dabei in „Ruhigstellungsräumen“ auf einer Liege so fixiert, dass sie schließlich nur noch den Kopf bewegen können.
Vor dem Oberverwaltungsgericht wurde der Fall einer Kenianerin verhandelt, die im Jahr 2003 versuchte, sich in der Abschiebehaft das Leben zu nehmen. Sie wurde an mehreren Tagen stundenlang in Bauchlage einer solchen Total-Fesselung unterworfen. Das Oberverwaltungsgericht stellte nun fest, dass es für einen so weitreichenden Eingriff keinerlei Rechtsgrundlage gibt und diese im vorliegenden Fall außerdem unverhältnismäßig war.
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TAZ-Bericht vom 17.März 2011