Der Flüchtlingsrat Brandenburg hat Berichte von Inhaftierten aus der Abschiebehafteinrichtung des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt erhalten und selbst Inhaftierte dort besucht.
Die Ergebnisse belegen, dass seit dem Besuch des CPT, des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter und erniedrigender oder unmenschlicher Strafe im Jahr 2000 längst nicht alle Empfehlungen des Komitees umgesetzt wurden.
Insbesondere im Bereich der Gesundheitsfürsorge und der psycho-sozialen Betreuung gibt es große Defizite. Dass selbst leicht zu lösende Aufgaben wie Dolmetschen bei einer Behandlung (sowohl in der Einrichtung als auch im Klinikum in Eisenhüttenstadt) nicht zufrieden stellend gelöst werden, ist nicht nachvollziehbar. Trotz eines schlechten Gesundheitszustandes werden Menschen weniger als 14 Tage nach einer Operation abgeschoben.
Eine vietnamesische Inhaftierte berichtete, dass sie in der Haft etwa drei Wochen während dem 2./3. Monat der Schwangerschaft unter Schmerzen litt und Blutungen hatte. Nach ihrem Bericht ist sie erst nach drei Wochen ins Krankenhaus eingeliefert worden, wo der Tod des Kindes festgestellt wurde. Es ist unbedingt zu prüfen, ob die Behandlung in der Einrichtung den Ansprüchen einer schwangeren Inhaftierten gerecht geworden ist.
Weitere besorgniserregende Schilderungen erhielt der Flüchtlingsrat Brandenburg durch eine Inhaftierte, die an einem Tag annährend 10 Stunden an einem Bettgestell mit Gurten an Beinen, Rumpf und Armen fixiert wurde. Nach ihren Schilderungen wurde sie an mindestens 6 Tagen in die so genannte Beruhigungszelle (Zelle 2007) gebracht und an dem Bett fixiert.
An diesem Fall wird deutlich, dass das Personal mit der Betreuung von unruhigen Inhaftierten überfordert ist.
Die Ausbildung und Sensibilisierung des Personals hat das CPT in seinem Bericht von 2000 bereits ausführlich kritisiert. Die Berichte der Inhaftierten lassen den Schluss zu, dass das Personal nicht ausreichend für den Umgang mit Menschen, die in einer extremen Angst- und Stresssituation sind, geschult ist.
Der Flüchtlingsrat Brandenburg fordert sofortige Verbesserungen für den Haftalltag der Abschiebehäftlinge. Eine Gesundheitsfürsorge, die den geforderten Standards europäischer Kommissionen wie dem CPT entspricht, muss unverzüglich umgesetzt werden. Auch die psycho-soziale Betreuung bedarf dringend weiterer Verbesserungen.
Die Beruhigungszelle darf nicht die einzige Reaktion auf unruhige Insassen sein. Der Flüchtlingsrat Brandenburg fordert eine Schließung der Beruhigungszellen zugunsten einer zügigen Untersuchung in Hinblick auf die psychische Situation unruhiger Häftlinge.
Der tägliche Umgang sollte zwischen Personal und Inhaftierten sollte so gestaltet werden, dass Missverständnisse durch mangelnde Sprachkenntnisse verhindert werden und der speziellen Situation der Inhaftierten Rechnung getragen wird.
Da es sich bei der Abschiebehaft um keine Strafhaft handelt, ist alles zu tun, um die Abschiebehaft bundesweit abzuschaffen. Die Inhaftierung von Menschen zum Zwecke eines Verwaltungsvorganges lehnt der Flüchtlingsrat Brandenburg ab.