*Eine geplante Rückführung des schwerbehinderten afghanischen Flüchtling Naser Naurozi nach Italien wurde per Eilrechtsschutz vorläufig gestoppt.*
Herr Naurozi ist schwer gehbehindert und hätte in Italien keinerlei soziale und medizinische Versorgung. Deshalb hatte er bei der Kirchengemeinde St. Nikolai in Prenzlau Schutz gefunden und dann vorübergehen eine Duldung erhalten.
Eine für den 2.8.2012 angesetzte Überführung konnte nicht stattfinden, da er mit seinem Rollstuhl eine Treppe herunter gestürzt war und ins Krankenhaus eingeliefert werden musste.
Für den 30. 08. war erneut eine Überführung geplant. Sie wurde durch viele Bemühungen unterschiedlicher Akteure, der Kirchengemeinde, des Flüchtlingsrats und der Anwältinnen, vorläufig durch einen richterlichen Beschluss untersagt, bis ein Gericht darüber entscheidet, ob Naser Naurozi sein Asylverfahren hier durchführen kann.
Das Gericht stellte fest: Es „besteht die konkrete Gefahr, dass er im Falle einer Überstellung nach Italien nicht nur Rechtsnachteile erleidet, die nachträglich wegen Zeitablaufs nicht mehr rückgängig zu machen sind, sondern auch Gesundheitsbeeinträchtigungen zu befürchten hat.“ (VG 6L 461/12A)