h6. Pressekonferenz des Flüchtlingsrats Brandenburg zur Situation in DR Kongo
Am 30.07.2003 sollte der Kongolese Steve Wantamba Ntamba nach 8 Jahren Leben und Arbeit in Deutschland (Brandenburg) zum dritten Mal in die DR Kongo abgeschoben werden. Bereits die ersten beiden Abschiebeversuche wurden abgebrochen, weil der Flüchtling ankündigte, er werde sich gegen die Abschiebung wehren. Auch die dritte Abschiebung kam nicht zu Stande, weil sich bundesweit – unter anderem der Flüchtlingsrat Brandenburg – Menschen für Herrn Ntamba einsetzten und sich die Fluggeslleschaft KLM weigerte, Flüchtlinge gegen ihren Willen zu transportieren.
Herr Ntamba ist kein Einzelfall! Der Flüchtlingsrat Brandenburg fordert einen sofortigen Abschiebestopp nach DR Kongo!
h6. Zur Situation in der DR Kongo laden wir ein zu einer
p=. *Pressekonferenz*
mit Vertretern der Oppositionspartei UDPS, von Abschiebung bedrohten Kongolesen, Pater Schmid (ehemal. Missionar in Zaire/DR Kongo), A. Bunga Paulo von der Afrikanischen Ökumenischen Kirche (angefragt)
am 7.8.2003, 10:30 Uhr, im al globe, Charlottenstr. 31, 14467 Potsdam, 1. Stock
h6. Viele Gründe sprechen für einen Abschiebestopp:
Von Menschen, die in letzter Zeit die DR Kongo bereisen konnten, war zu erfahren, dass Personen afrikanischer Herkunft sofort bei Ankunft am Flughafen intensiv durchsucht und zunächst einmal festgehalten werden. Wer Geld anbietet und am Flughafen von Angehörigen erwartet wird, kann den Flughafen dann vielleicht verlassen.
In dem Reisebericht ( Juni 2003 ) von Alfonso Bunga Paulo von der Afrikanischen Ökumenischen Kirche heißt es :“Kongolesische Staatsangehörige, die sich längere Zeit außerhalb des Kongo aufgehalten haben, werden besonders scharf kontrolliert, insbesondere wenn davon ausgegangen wird, dass es sich um einen ehemaligen Asylsuchenden handelt, der längere Zeit in Europa gelebt und anlässlich seiner Asylantragstellung den Kongo verraten hat.“ In diesen Fällen könne davon ausgegangen werden, dass sie inhaftiert werden. Im Gefängnis erwartet sie Folter, aber mit Sicherheit kein fairer Prozess. Menschenrechtler und Journalisten, die z.B. über das Massaker von Kisangani 2002 berichteten, wurden schikaniert und gefoltert.
Menschenrechtsorganisationen werden systematisch in ihrer Arbeit behindert und bedroht. So ist der Präsident der international angesehenen und bedeutendsten Menschenrechtsorganisation im Land, „La Voix des sans Voix“ ( VSV) gezwungen, seit Ende Dezember 02 versteckt zu leben. Er hatte zuvor öffentlich gegen die Wiedereinführung der Vollstreckung der Todesstrafe protestiert.
Mit dem Friedensvertrag von Pretoria vom 17.12.2002 wurde zwar eine Übergangsregierung mit allen am Krieg beteiligten Parteien gegründet, aber die UDPS unter Etienne Tshisekedi ist seit dem nicht mehr dabei. Somit sind auch die Mitglieder der UDPS, die in Deutschland um Asyl bitten, als Oppositionspolitiker von Verfolgungen und Folter bedroht. „Die Bildung dieser Allparteienregierung wird indes den Krieg in der DR Kongo nicht automatisch beenden.“, so die Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. in einem politischen Kurzbericht. Die UPC hat bereits ihre Ablehnung der Übergangsregierung zum Ausdruck gebracht, da sie sich nicht ausreichend vertreten sieht. Auch die Bundeszentrale für politische Bildung ist der Ansicht: „Die DR Kongo befindet sich bereits im fortgeschrittenen Stadium des Staatszerfalls … eine Wiederherstellung der staatlichen Einheit ist nicht absehbar.“ (Heft 264, Afrika).
Gesundheitsversorgung und hygienische Verhältnisse sind lebensbedrohlich gerade für Menschen, deren Immunsystem der ausserordentlichen Belastung aufgrund der Gewöhnung an europäische Verhältnisse nicht standhält. Selbst in der Hauptstadt Kinshasa gibt es keine funktionierende Strom- und Wasserversorgung. 40 % der Bevölkerung haben gar keinen Zugang zur Gesundheitsversorgung. Die Sterblichkeitsrate ist die höchste der Welt. Das zeigt auch die extrem hohe Kindersterblichkeit z.B. durch Krankheiten wie Typhus, Malaria oder ganz einfach durch Unterernährung.
Für die in der DR Kongo lebenden Menschen gibt es keine Arbeit, aber noch viel weniger für Menschen, die nach langem Aufenthalt in Europa hierher abgeschoben werden und deren familiäre und freundschaftliche Kontakte völlig abgebrochen sind. Es herrscht Armut und Kriminalität, Kinder leben auf der Straße und sind gezwungen sich zu prostituieren um überleben zu können. Den Schulbesuch können sich nur die wenigsten Eltern leisten, was zur Folge hat, dass nur 14 % aller schulpflichtigen Kinder die Schule besuchen. Ohne Geld gibt es keine Überlebenschance und Rückkehrer haben keine Möglichkeit, ihren Lebensunterhalt zu sichern. Es gibt keine Arbeit und keine Unterkünfte für sie.“ Reisewege über Land gelten als absolut unsicher.
Trotz dem Abkommen vom Dezember ´02 halten Kämpfe in allen Landesteilen an. Am 17. April 03 hat die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen ausdrücklich ihre Sorge über die anhaltenden Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts in der Demokratischen Republik Kongo, besonders – aber nicht nur – in Ituri und dem Osten des Landes ausgedrückt. Die Fälle willkürlicher Hinrichtungen des „Verschwindenlassens“, von Folter, Misshandlungen und Inhaftierung halten an.
Kann man also wirklich guten Gewissens in die DR Kongo abschieben?
Dazu erhalten Sie am 7.8.2003 bei der Pressekonferenz weitere Informationen!
Über Ihr Erscheinen würden wir uns sehr freuen!
Vera Everhartz Judith Gleitze
Flüchtlingsrat Brandenburg Flüchtlingsrat Brandenburg