*an Herrn Jürgen Reinking Landrat a.D. Märkisch-Oderland für den Erhalt der katastrophalen Flüchtlingsunterkunft Waldsieversdorf*
*weitere Verantwortliche sind: Herr H.-G. Klepzig, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben; Herr H. Seeländer, Sozialpark Märkisch-Oderland; Herr T. Böduel, Sozialamtsleiter MOL; der Filz des „Gesamtbürokraten“*
*Begründung:*
Anfang Februar 2003 wurde das Flüchtlingsheim Waldsieversdorf eröffnet – es sollte als „Durchgangsheim“ dienen, den Flüchtlingen wurde eine Unterbringung in Strausberg versprochen. Doch nichts dauert länger als ein Provisorium – mehr als 3 Jahre warten die Flüchtlinge nun auf den versprochenen Umzug aus einem Heim, das völlig isoliert und schwer zugänglich mitten im Wald liegt.
Die Verzögerung des Umzugs war das Gemeinschaftswerk vieler Akteure. Es ist nicht unsere Absicht, diesen Akteuren eine rassistische Einstellung zu unterstellen. Das Ergebnis des Handelns und Unterlassens der zuständigen Geschäftsführer und Behördenchefs jedoch ist die Verlängerung von Lebensbedingungen, die Flüchtlinge ausgrenzen und durch Isolation krank machen. Die Verantwortung für die katastrophale Lage der Flüchtlinge in Waldsieversdorf wollte jedoch niemand übernehmen – sie wurden zwischen den verschiedenen Lagern zerrieben und haben die Konsequenzen dieser Art der Unterbringung zu tragen.
Aus diesem Grunde geht der DENKZETTEL 2006 an alle beteiligten Akteure – so u.a. an den ehemaligen Landrat des Landkreises Märkisch-Oderland, Herrn Jürgen Reinking. Die letztendliche Aufsicht über die Verteilung der Flüchtlinge im Landkreis obliegt dem Landrat, denn nach dem Landesaufnahmegesetz Brandenburg ist jeder Landkreis verpflichtet, Flüchtlinge in Übergangswohnungen und -heimen unterzubringen. Waldsieversdorf – das „katastrophale Heim“ laut Aussage des Sozialamtsleiters – kann wohl kaum als eine zu vertretende Unterkunftsleistung des Landkreises gewertet werden.
Alle in dieser Sache Verantwortlichen weisen die Schuld der jahrelangen Verzögerung von sich, ein typisches Merkmal des strukturellen Rassismus. Doch für alle Handlungen und Taten gibt es immer einen, der sich verantwortlich zeichnen muss, auch wenn er nicht direkt am Geschehen beteiligt sein sollte. Das ist in diesem Falle bis 2005 der zuständige Landrat.
„Dieser DENKZETTEL als PDF“:https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/wp-content/uploads/2009/10/DZ_2006_4__Reinking.pdf