*an Herrn Thomas Böduel Sozialamtsleiter Märkisch-Oderland für den Erhalt der katastrophalen Flüchtlingsunterkunft Waldsieversdorf*
*weitere Verantwortliche sind: Herr H.-G. Klepzig, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben; Herr H. Seeländer, Sozialpark Märkisch-Oderland; Herr J. Reinking, Landrat a.D. MOL; der Filz des „Gesamtbürokraten“*
*Begründung:*
Anfang Februar 2003 wurde das Flüchtlingsheim Waldsieversdorf eröffnet – es sollte als „Durchgangsheim“ dienen, den Flüchtlingen wurde eine Unterbringung in Strausberg versprochen. Doch nichts dauert länger als ein Provisorium – mehr als 3 Jahre warten die Flüchtlinge nun auf den versprochenen Umzug aus einem Heim, das völlig isoliert und schwer zugänglich mitten im Wald liegt.
Die Verzögerung des Umzugs war das Gemeinschaftswerk vieler Akteure. Es ist nicht unsere Absicht, diesen Akteuren eine rassistische Einstellung zu unterstellen. Das Ergebnis des Handelns und Unterlassens der zuständigen Geschäftsführer und Behördenchefs jedoch ist die Verlängerung von Lebensbedingungen, die Flüchtlinge ausgrenzen und durch Isolation krank machen. Die Verantwortung für die katastrophale Lage der Flüchtlinge in Waldsieversdorf wollte jedoch niemand übernehmen – sie wurden zwischen den verschiedenen Lagern zerrieben und haben die Konsequenzen dieser Art der Unterbringung zu tragen.
Aus diesem Grunde geht der DENKZETTEL 2006 an alle beteiligten Akteure – so u.a. an den Sozialamtsleiter des Landkreises Märkisch-Oderland, Herrn Thomas Böduel, da er diese für die Flüchtlinge unhaltbare Situation lange tatenlos hingenommen und seine Aufsichtspflicht verletzt hat. Der Sozialamtsleiter ist verantwortlich für die Umsetzung der erforderlichen Bedingungen zur Führung einer Flüchtlingsunterkunft. Herr Böduel selber hat das Heim im März 2003 als „Durchgangsheim“ und als katasttrophal bezeichnet – ein ‚Durchgang’, der nunmehr seit 3 Jahren geprägt ist von schlechten Lebensbedingungen, Isolation und Desinformation. Der Leiter des Sozialamtes hat nur auf mehrfachen Druck einzelne Anforderungen der in einem Runderlass festgesetzten Mindestbedingungen umsetzen lassen. Eine durchgehende Qualitätskontrolle des Geländes erfolgte nicht.
Herr Böduel war größtenteils nicht bereit, mit den Flüchtlingen und ihren VertreterInnen das Problem zu diskutieren und zu beheben.
„Dieser DENKZETTEL als PDF“:https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/wp-content/uploads/2009/10/DZ_2006_1__Boeduel.pdf