*Residenzpflicht*
*Bei Beantragung von „Verlassenserlaubnis“ auf schriftliche Antwort bestehen*
*Hilfestellungen und Vordrucke*
Wenn Flüchtlinge sich bewegen wollen, müssen sie eine Erlaubnis beantragen – genannt „Urlaubsschein“. Das gesetzlichen Regelungen, die so genannte Residenzpflicht, sind schon an sich mit den Menschenrechten nicht vereinbar, die Anwendung durch die Asylbürokratie setzt dem noch eine Note auf. Es ist den MitarbeiterInnen der Ausländerbehörden überlassen, ob „zwingende Gründe“ oder eine „unbillige Härte“ vorliegt, was zur Erteilung einer Verlassenserlaubnis berechtigen würde. Der Willkür sind Tür und Tor geöffnet. Ablehnungen werden meist sofort und mündlich ausgesprochen – „Nee, das geht nicht.“
Viele Menschen wissen nichts über dieses Unrecht, das sich tagtäglich auf den Behörden abspielt. Es muss dokumentiert werden. Hier ein paar Tipps: unbedingt auf einem schriftlichen Bescheid bestehen! Dazu ist ein schriftlicher Antrag notwendig. Erfolgt die Ablehnung, kann man rechtlich Widerspruch einlegen. Das zeigt den Behörden: das Unrecht wird nicht ohne Murren hingenommen. Und es eröffnet die Möglichkeit, gegen die endgültige Ablehnung zu klagen, und sei es hinauf bis zum Verfassungsgericht. Und die Öffentlichkeit auf das tagtägliche Unrecht aufmerksam zu machen.
Der Flüchtlingsrat hat ein Faltblatt in drei Sprachen veröffentlicht, das zeigt, wie man einen Antrag stellt und einen Widerspruch einlegt.
„Infoflyer deutsch“:https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/wp-content/uploads/2009/10/09060_Infoflyer_Resiinfo_Deutsch_EFF.pdf
„Infoflyer englisch“:https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/wp-content/uploads/2009/10/090608_Infoflyer_Resi_Englisch_EFF.pdf
„Infoflyer französisch“:https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/wp-content/uploads/2009/10/090607_Infoflyer_Frz_EFF.pdf