Prozessbeginn sollte um 09:00 Uhr sein, doch das Gericht erschien, da es andere Dinge zu erledigen hatte, erst eineinhalb Stunden später. Dann wurden erst einmal weitere Dinge im Hinterzimmer besprochen, so dass das Gericht erst um halb 12 wieder in den Saal kommt – um erst einmal eine andere Sache zu verhandeln …
Die Verhandlung beginnt schließlich mit mehr als drei Stunden Verspätung um
12:15 Uhr.
Gefragt wird, ob auf weitere Zeugen verzichtet wird, das wird von der Verteidigung bejaht, aber es werden Hilfsbeweisanträge von z.B. dem Combonianerpater Spadavecchia angekündigt. Darüber hinaus werden eine Reihe von Dokumenten und die Fotos als Beweismittel eingereicht:
* Bericht des Antifolterkomite e s des EU über die Haftzentren für Migranten auf Malta;
* Parlament s zur Situation von Flüchtlingen auf Malta;
* Dossier der Jesuiten über die Haftzentren für Migranten auf Malta;
* Übersetzung ins Italienische von den o.g. Dokumenten;
* Bericht von Padre Cosimo Spadavacchia aus 2005 oder die zusammengefassten Zeugensaussagen über die Geschehnisse auf der Cap Anamur (schon einmal beantragt und vom Gericht abgelehnt);
* Aussage aus der Vernehmung des Fotografen Calogero Rizzo aus Agrigento, dessen Material zum Teil damals veröffentlicht wurde (über die Situation auf der Cap); im besonderen ein Foto, das einen Migranten auf der Cap zeigt, der sich in einem offensichtlich aufgewühltem Zustand versucht ins Meer zu stürzen;
* Das Material des Fotografen Calogero Rizzo;
* Titelseite des “Espresso” und der Tageszeitung “Diario”, die bestätigen, dass die Fotos von Rizzo sind;
* Kopie der hinterlegten Bürgschaft der Cap (des Momitees) für die Auslösung der Cap Anamur.
Die Verteidigung hat zudem die Vernehmung eines ehemaligen Mitglieds der Cap A. beantragt, einem Anwalt, der die Aktivitäten der Cap Anamur (des Komitees) beschreiben sollte, ebenso die Aussagen/Protokolle des Cosimo Spadavecchia, der über die Bedingungen an Bord berichtete. Dann kommt es aufgrund eines anderen Verfahrens zu einer erneuten Unterbrechung.
Schließlich nimmt die Staatsanwaltschaft zu den Anträgen Stellung:
* Sie hat keine Einwände, die Protokolle von Bierdel und Dachkevitch, doch es sollten alle Protokolle sein und es kommt zum Streit darüber, ob bei allen Vernehmungen ein Dolmetscher anwesend und damit die Übersetzung korrekt war (sie erfolgte von einem Polizeibeamten);
* Bei dem Antrag zu den Dokumentationen der EU etc. gibt es keine Einwände;
* Das Protokoll Spadavecchias mit dem Tagebucheintrag will die Staatsanwaltschaft weiterhin nicht haben;
* Beim Fotografen gibt es einen Einwand, da man ihn nicht vernehmen kann aufgrund Abwesenheit;
* Bei den weiteren von der Verteidigung benannten Zeugen Mantscheff, Spadavecchia und Meyer gibt es Einwände.
Das Gericht berät sich und will dann von der Staatsanwaltschaft wissen, ob von Bierdel nun auch das Protokoll vom 3.10.05 in der Questura von Napoli verlesen werden soll. Des Weiteren will es wissen, ob die Staatsanwaltschaft neben den Fotos von Rizzo auch das Vernehmungsprotokoll zu den Akten zu nehmen will.
Das Gericht beschließt dann:
* Es läßt die Fotografien und das Verteidigerprotokoll von Calogero Rizzo, aber nicht die Titelseiten des Espresso und des Diario zu;
* Alle Vernehmungsprotokolle und alle Erklärungen der Angeklagten Bierdel und Dachkevitch werden ebenso zugelassen und zu den Akten genommen;
* Die Resolution des Europ. Parlaments zur Situation auf Malta wird zugelassen ;
* Alle weiteren Dokumente werden abgelehnt, da sie noch nicht oder nur unvollständig übersetzt sind;
* Der Bericht von Pater Spadavecchia wird nicht zugelassen, da er überflüssig sei;
* Alle weiteren Anträge werden abgelehnt, da sie für die Entscheidung des Gerichts nicht erforderlich sind.
Die Sitzung endet zweieinhalb Stunden später um 14:30 Uhr.
Als neuer Termin für alle Plädoyers, Erwiderungen und abschließende Diskussion und als alleiniger Termin für den Prozess Cap Anamur wird der 01.04.09, 09:00 Uhr festgelegt.
Danach erfolgt dann nur noch die Urteilsverkündung, wann, ist – wie immer –
unklar.