Zwei ZeugInnen werden in einer knapp siebenstündigen Sitzung gehört:
Zeuge der Anklage, Giovanni Di Pinto, damaliger direttore des servizio migrazione, also der Chef der Migrationsabteilung des Innenministeriums in Rom. Heute ist der Quästor in Oristano, Sardinien.
Zeugin der Verteidigung, Birgit Geiger, damals Krankenschwester auf der Cap Anamur.
Di Pinto holt länger aus und erklärt das italienische Anti-Migrations-Programm und die gesetzliche Grundlage dafür. Er unterscheidet zwischen den verschiedenen Meereszonen: territoriale Gewässer bis 12 Meilen, die „Zwischenzone“ (zona contigua), circa 12-24 Meilen, und die internationalen Gewässer. Laut Di Pinto hat Italien keine „Zwischenzone“ anerkannt, nur Malta habe eine solche Zone definiert.
Seine Aufgabe sei die technische Leitung der Abwehr von illegal Einreisenden auf See gewesen. Dazu gehöre z.B. auch die Erforschung neuer Routen und die dementsprechende Einleitung der Patrouillen und der Abwehr. Außerdem sei der Transfer z.B. nach Lampedusa zu gewährleisten. 2004 habe die Hafenbehörde ihn am 01.07.04 darüber informiert, dass ein deutsches Schiff, die Cap Anamur, 37 Schiffbrüchige an Bord habe und die Einfahrt nach einem sizilianischen Hafen begehre. Er nennt die Schiffbrüchigen allerdings „clandestini“, was den Einspruch der Verteidigung hervorruft. Im Verlauf der Verhandlung verbessert er sich dann immer wieder, mit dem Kommentar, er wolle ja nicht wieder eine Diskussion lostreten. Durch dieses Verhalten wird die Einstellung Di Pintos allerdings mehr als deutlich.
Er habe dann recherchiert und viele Telefonate geführt, u.a. auch mit dem CIR (dem Italienischen Flüchtlingsrat). Der setze sich für die Rechte von „clandestini, ach, Entschuldigung, von Ausländern ein.“ Außerdem habe er im Internet nachgeforscht und herausbekommen, dass die Flüchtlinge schon am 20.6. gerettet worden seien und nicht erst Ende Juni oder im Juli (!). Am Anfang habe er ja keine Zweifel gehabt, dass es sich um Schiffsbrüchige gehandelt habe, als dann das mit dem 20.6. raus gekommen sei, da habe er doch Zweifel bekommen. Schließlich habe er erfahren, dass Malta nie eine Anfrage erhalten habe, dass man die Schiffbrüchigen da absetzen wolle, obwohl die CA doch in der Nähe von Malta gewesen sei. Das findet die Vorsitzende besonders wichtig. Er habe zwar auch gehört, dass man die Flüchtlinge wohl dort verhaftet hätte, aber dann begannen ja die Verhandlungen wegen der Asylgesuche. Auf Nachfragen der Verteidigung zieht sich der Zeuge auf die Information zurück, dass das Schiff nach Malta zurückgekehrt sei und auf der „Hurd Bank“ geankert habe. Dies habe er aus einer Information anderer Behörden erhalten, die sich hierfür wieder auf das „Statement of Facts“ aus dem Logbuch bezogen hätten. Dieses Statement habe er selbst aber nie gesehen.
Deutschland habe die Männer auch nicht nehmen wollen, Schily und der damalige italienische Innenminister Pisanu haben Malta als Verantwortliche gesehen. Di Pinto sucht die ganzen Papiere dazu heraus, die zu den Akten genommen und von der anwesenden Dolmetscherin innerhalb eines Monats aus dem Englischen und dem Deutschen ins Italienische übersetzt werden sollen. Schließlich habe man die Einfahrtsgenehmigung für die CA verweigert, damit die Schiffbrüchigen keine Asylanträge in Italien stellen können (!).
In Porto Empedocle, als das Schiff angelegt hatte, habe er sich selber von der Situation überzeugt und die Männer in der Abschiebungshaft „identifiziert“ (wie er das wohl gemacht hat?). Alles sei über das nigerianische und ghanaische Konsulate überprüft worden, die Männer waren keine Sudanesen wie behauptet. Die Verteidigung interveniert, dass diese Konsulatsaussagen nicht glaubwürdig sind. Es habe dann, so weiß auch Di Pinto, Asylgesuche an Italien gegeben, wohl vom Kapitän entgegen genommen. Die Verteidigung möchte die Protokolle der Anhörungen der Asylkommission, die laut dem Zeugen am 14. und 21.7.2004 gewesen seien. Es habe dann am 15.7. sofort laissez-passers für die Nigerianer gegeben, einer habe einen Aufenthalt bekommen, da er kooperiert habe. Für die Ghanaer wurde ein emergency travel certificate ausgestellt. Auch das sudanesische Konsulat habe bestätigt, dass es sich nicht um Sudanesen handele.
Am Ende spricht Di Pinto nur noch von naufraghi fuori termine, Schiffsbrüchigen außerhalb des üblichen Begriffes, denn für ihn sind die Männer nach der Rettung und so vielen Tagen auf dem Schiff keine Schiffbrüchigen mehr.
Nachdem der Kapitän eine Notsituation gemeldet hatte und die starken Spannungen an Bord als gefährlich angab, wurde ein Boot der Misericordia mit einem Arzt gesandt. Die Misericordia habe ja Erfahrungen mit so was, sie leiten ja schließlich Flüchtlingslager – so z.B. haben sie bis Mai 2007 Lampedusa geleitet, Skandale waren an der Tagesordnung…Der Arzt habe aber nur festgestellt, dass die Männer körperlich gesund seien, alle hätten Cap Anamur T-Shirts angehabt und seien „zufrieden“ gewesen.
Di Pinto ist in den 3 Stunden seiner Vernehmung sehr darum bemüht, all seine Entscheidung, vor allem im ausländerrechtlichen Sinne, als richtig darzustellen. Im Laufe der Verhandlung ist ihm der Stress immer mehr anzumerken. Wie oben erwähnt, muss er nun seinen Dienst in der etwas entlegenen Station von Oristano, Sardinien versehen…
Birgit Geiger berichtet nach einführenden Worten über ihren Beruf und ihren Einstieg beim Komitee Cap Anamur von den Tagen an Bord, als die Flüchtlinge gerettet wurden.
Sie seien am 25.-26.5.04 in Malta gewesen, da es Probleme mit der Maschine gab, die dort in der Vertragswerkstatt repariert werden sollte. Nach den Reparaturen sollte die CA nach Akaba in Jordanien fahren. Am 20.6. dann habe man bei Testfahrten für die Maschine das Schlauboot mit den Flüchtlingen entdeckt. Geiger beschreibt die ersten Tage und bestätigt die Aussagen des Kapitäns. Sie bestätigt auch, dass die Rettung der Schiffbrüchigen ein vollkommen unerwartetes Ereignis gewesen sei. Das Komitee habe Anweisungen gegeben, abzuwarten, der Chef solle an Bord kommen. Die Testfahrten mit stop and go seien wegen der immer noch kaputten Maschine derweil fortgesetzt worden. Am 1.7. 04 sei man nahe an den ital. Gewässern gewesen, doch die Einfahrt sei ihnen verweigert worden. Vom 1.-8.7. sei die Nervosität der Schiffbrüchigen noch von der intensiven Betreuung durch die Mannschaft aufgefangen worden, es sei angespannt und unruhig gewesen, aber kontrollierbar. Es seien Hilfsgruppen und Journalisten an Bord gewesen, doch ihres Wissens nach habe die CA diese nicht gerufen. Ab dem 9.-10.7. sei die Situation gekippt. Vorher hatten die Flüchtlinge noch Hoffung, doch dann habe die Hoffnungslosigkeit um sich gegriffen. Sie schildert die diversen gefährlichen und angespannten Situationsmomente bis hin zur Eskalation am Morgen des 11.7.04. Die Richterin möchte Beisiele hören, die Frau Geiger auch nennt, um sie dann jedoch zu unterbrechen, man habe jetzt begriffen. Geiger berichtet von den Anzeichen des Stimmungswandels: die jeden Abend vollzogenen muslimischen und christlichen Gottesdienst/gemeinsamen Gebete werden nicht mehr abgehalten. Ein Besatzungsmitglied (Dominik Berg), der eigentlich einen besonders guten Kontakt zu den Flüchtlingen hatte, wird tätlich angegriffen; die Männer diskutieren sehr aufgeregt in ihren Sprachen; sie reden nicht mehr mit den Besatzungsmitgliedern. Daraufhin seien die Wachen verdoppelt und das Deck faktisch abgeriegelt worden (nur noch ein Zugang). Sie habe den Kapitän gebeten, den Männern, die selber kochten, die Messer abzunehmen. Am 11.7. morgens verweigern die Männer Nahrung und Flüssigkeiten. Ein Mann steht schließlich auf der Rehling und will springen, er kann gerade noch zurückgehalten werden. Der Gerettete und ein weiterer Mann kollabieren schließlich und kommen in die Krankenstation, ein Weiterer von ihnen hört Stimmen und wird ebenfalls in der Krankenstation untergebracht. Geiger berichtet, dass auch unter der Besatzung Angst umging, da sie immerhin mit 10 Besatzungsmitgliedern 37 sehr aufgeregten, hoffnungslosen Männern gegenüberstanden. Da habe der Kapitän den Notruf abgesetzt, da die Situation nicht mehr kontrollierbar gewesen sei. Geiger spricht von allgemeiner Aufregung, die ihr der Staatsanwalt gern im Munde als „dann können Sie die Situation wohl nicht richtig eingeschätzt haben, wenn sie so aufgeregt waren“ auslegen möchte, was ihm aber nicht gelingt. Der Staatsanwalt versucht auch, die Aussage Geigers so zu verdrehen, dass der Kapitän die Schiffbrüchigen mit der Information, es könne nicht in den Hafen eingelaufen werden, zur Aufruhr angestachelt habe, doch auch das gelingt ihm nicht.
Der Arztbesuch mit dem Boot der Misericordia wird von Frau Geiger als sehr deprimierend geschildert: sie habe den Arzt auf Englisch in der Krankenstation informiert, was passiert sei. Ob der Arzt gut englisch gesprochen habe? Das wisse sie nicht, er habe nur kurz geschaut, gesagt, „das haben Sie gut gemacht“, und sei gegangen, ohne ihr zu helfen. Hilfe habe sie nur von der Psychologin des Komitees Cap Anamur via Telefon und email erhalten. Geiger entkräftet die Aussage des Arztes, es sei den Leuten gut gegangen, deutlich.
Mit der Frage, in welche Diskussionen mit dem Kapitän und dem Komitee sie eingeweiht gewesen sei, versucht der Staatsanwalt noch einmal, die Integrität der Zeugin zu kompromittieren, was ihm jedoch erneut nicht gelingt.
Nach der ZeugInnenvernahme wird über das weitere Verfahren diskutiert: Einige Dinge, die längst festgelegt waren (z.B. welche Zeugen noch gehört werden und auf welche schon verzichtet wurde) scheinen dem Gericht entgangen zu sein.
Auf den Zeugen Rechtsanwalt Giorgio Bisagna, der die Asylanträge angeblich an die UNHCR übermittel hat, wird allseits verzichtet.
Beim Zeugen Cosimo Spadavecchia, der Combonianerpater, der einige Tage an Bord war, besteht keine Einigkeit darüber, ob der Auszug aus seinem Tagebuch, den er seiner Vernehmung beigefügt und als deren Bestandteil bezeichnet hat, im Falle des Verzichts auf die persönliche Vernehmung vor Gericht tatsächlich mit verlesen werden können als seine Aussage, oder ob sie nur als Dokument verlesen werden können ( im letzteren Fall geringerer Beweiswert). Die Verteidigung ist mit einer (gesamten!) Verlesung als Zeugenvernehmung einverstanden.
Das vom Gericht erbeten Video von Martin Hilbert (siehe Anhörung Juni 2008) wird als unvollständig kritisiert, da der Staatsanwaltschaft nicht klar war, dass das gesamte Material 24 Stunden lang sei. Das Gericht ist daraufhin einverstanden mit dem Auszug.
Es wird deutlich, dass das Gericht den Prozess zu Ende bringen möchte. Es zieht sich kurz beratend zurück und bittet dann die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung, auf weitere ZeugInnen zu verzichten und damit auch die Beweisaufnahme abzuschließen.
In nachfolgenden Gesprächen mit den italienischen Verteidigern wird deutlich, dass diese denken, das Gericht schenke den Aussagen des Kapitäns und damit auch der Bestätigung durch Frau Geiger Glauben. Weitere ZeugInnen würden in der Tat keine neuen Erkenntnisse bringen, sondern nur das schon Gesagte im Sinne der Verteidigung bestätigen.
Die Verteidigung weist jedoch darauf hin, dass die gemachten wichtigen Aussagen die eines Angeklagten sind, und dass diese ZeugInnen und Materialien bestätigt werden sollten. Doch das Gericht meint, dass sei nicht notwendig.
Die Verteidigung hat nun die Möglichkeit, sich bis zum 30.Januar 2009 zu entscheiden, wie sie weiter verfahren will mit der ZeugInnenvernahme und weiteren Beweismaterialien.
Als nächster Termin wird der 16. Februar 2009 festgelegt.
Sollte nur noch ein Zeuge bzw. der noch nicht gehörte Angeklagte Elias Bierdel gehört werden, könnten sich am 16.2. auch die Plädoyers der Anklage und der Verteidigung – und damit vielleicht sogar ein Urteil – anschließen!
Die Anhörung wird um 16:30 Uhr geschlossen, da die Justizangestellten für heute einen Streik ab 17:00 Uhr angekündigt haben.