Für den heutigen Prozesstag war das Kreuzverhör durch die Staatsanwaltschaft vorgesehen. Die Anhörung beginnt eine Stunde später als geplant, weil die Verteidigung der Staatsanwaltschaft den Vorschlag machen möchte, Zeugen auf beiden Seiten zu reduzieren, um den Prozess nicht unnötig mit Zeugenaussagen in die Länge zu ziehen, die nichts bringen. Hierbei müssen die 4 VerteidigerInnen aus Italien und Deutschland feststellen, dass der zuständige Staatsanwalt den Fall abgegeben hat, da er versetzt wird, der neue Staatsanwalt ist noch nicht im Dienst, eine Entscheidung kann also nicht getroffen werden.
Im Prozess wird das Verhör der Verteidigung vom 17. Dezember fortgesetzt, es sollen Fragen aus alten Protokollen geklärt werden, damit sich Antworten von Aussagen in 2004 nicht mit den heutigen widersprechen. Liana Nesta fragt nach asylrelevanten Punkten: Kannten Sie die Lage im Sudan 2004 (die Schiffbrüchigen hatten damals fast alle angegeben, aus dem Sudan zu sein)? Ja, durch die täglichen Nachrichten war dem Kapitän bekannt, dass es sich quasi um einen Völkermord handelte, zudem gab es zu der Zeit Projekte von Cap Anamur im Sudan. Ein großer Widerspruch hätte sich aus einem Protokoll aus 2004 ergeben: wusste der Kapitän, dass die Flüchtlinge selber einen Asylantrag gestellt hatten? Damals sagte er nein – was auch stimmt und nun noch einmal genauer aufgedröselt wurde: Stefan Schmidt hatte als Kapitän handschriftliche Zettel mit Gesuchen um Schutz erhalten (von den 37 Flüchtlingen), die er sofort an den Rechtsanwalt des Italienischen Flüchtlingsrats (CIR) weitergegeben habe. Da zu gibt es ein Schreiben der Übergabe, unterzeichnet von RA Bisagna aus Palermo (Vertreter CIR) und Schmidt sowie von einem weiteren RA des CIR. Hier ist vermerkt: am 11.7.2004, an Bord der Cap Anamur, ca. 1 Meile vor Porto Empedocle (AG) warten die Anwälte und Schmidt vertreten und Schmidt hat RA Bisagna insgesamt 37 handschriftliche Anträge auf Asyl von den 37 Schiffbrüchigen an Bord übergeben. Auch die mit übergebenen Fotos erkennt der Kapitän als richtig an. Dann gibt es noch eine Frage zu Malta: Schmidt habe im Dezember 2007 ausgesagt, er habe die Flüchtlinge nicht nach Malta gebracht, weil diese dort bis zu 2 Jahren in Haft kämen, woher habe er das gewusst? Der Kapitän berichtet von Kontakten des Komiteeleiters Bierdel zu dem Jesuit Refugee Service, die das beschrieben haben, zudem habe einer der Besatzungsmitglieder Verwandte, denen genau das auf Malta geschehen sei. Damit ist auch diese Frage geklärt. Aber die Richterin hakt nach: Er habe doch auch ausgesagt, er wolle die Schiffbrüchigen in den nächsten EUROPÄISCHEN Hafen bringen – habe er gewusst, ob Malta zu dem Zeitpunkt schon in der EU war? Ja, es war schon in der EU. Warum also dann nicht Malta? Malta ist kein SICHERER europäischer Hafen, Menschenrechte werden nicht geachtet, somit kommt die Insel trotz EU nicht in Frage. Eine letzte Frage aus dem Protokoll vom 17.12.2007 wird geklärt, ein Transkriptionsfehler, dann übergibt die Verteidigung an die Staatsanwaltschaft. Hier sitzt eine Vertreterin vor den Aktenbergen – und hat keine Fragen!
Kapitän Stefan Schmidt ist somit aus dem Verhör entlassen!
Niemand hatte damit gerechnet, dass die Staatsanwaltschaft sich das Kreuzverhör mit einem der Angeklagten entgehen lässt, doch aufgrund des nun schon zweiten Wechsels des zuständigen Staatsanwalts scheint das Ganze nicht vorbereitet worden oder vielleicht tatsächlich nicht gewollt worden zu sein. Es kann davon ausgegangen werden, dass Stefan Schmidt nicht noch einmal verhört wird, was die Verteidigung nat. als sehr gutes Zeichen wertet. Auch die Richterin ist seit den Verhandlungen mit Stefan Schmidt im Zeugenstand deutlich freundlicher und findet eine Kürzung der Zeugenliste ebenfalls gut. Am 28.1.2008 wird in einer „technischen“ Verhandlung – wahrscheinlich ohne weitere Zeugen – über die Kürzungen entschieden.
Der nächste Verhandlungstermin ist für den 25.02.2008 anberaumt, die Uhrzeit ist noch festzulegen.
Judith Gleitze