Pressemitteilung: Innenpolitik / Asyl
Bundesrat entscheidet über Residenzpflicht
Der Bundesrat wird am kommenden Freitag über einen Antrag zur weitgehenden Abschaffung der Residenzpflicht für Flüchtlinge entscheiden. Der Ausschuss für Familie und Senioren hat auf seiner Sitzung Anfang Dezember empfohlen, dem Antrag des Landes Bremen zu folgen. Danach soll der Aufenthalt von Flüchtlingen nur noch ausnahmsweise räumlich beschränkt werden.
Für mindestens 80.000 Flüchtlinge würde das ein Ende des „Gebietsarrests“ bedeuten, wie die Residenzpflicht von Flüchtlingsorganisationen kritisiert wird. Ob der Vorschlag bei den Ländervertretern eine Mehrheit findet, ist offen.
So gut wie sicher ist die Annahme von zwei anderen Anträgen zur Beschränkung der Residenzpflicht. Brandenburg schlägt vor, dass das Gesetz nach dem Modell der Region Berlin-Brandenburg geändert werden soll: Zukünftig sollen Bundesländer nicht nur für Asylsuchende im laufenden Asylverfahren, sondern auch für geduldete Flüchtlinge die Bewegungsfreiheit über Ländergrenzen hinweg erlauben können.
Das Land Thüringen möchte gesetzlich verankern, dass die Bewegungsfreiheit von Asylsuchenden auf das gesamte Bundesland ausgedehnt werden kann.
Der Flüchtlingsrat appelliert an die Bundesländer, den weitergehenden Antrag von Bremen zu unterstützen mit dem Ziel, die Residenzpflicht ganz abzuschaffen. Damit würde endlich ein Relikt der Abschreckungspolitik der 1980er Jahre Geschichte werden. Es bestünde die Chance, eine Willkommenskultur für Schutzsuchende zu entwickeln.
Link zu den Empfehlungen der Bundestagsausschüsse