*Ausschlussgründe der HFK Brandenburg sind die restriktivsten ganz Deutschlands.*
*Neben der HFK bedarf es dringend einer dauerhaften Bleiberechtsregelung.*
Anfang der Woche beleuchteten Netti Omorodion für den Flüchtlingsrat Brandenburg und ehemaliges Mitglied der Härtefallkommission, Patricia Chop-Sugden, Referatsleiterin im Innenministerium und Rechtsanwalt Rolf Stahmann bei einer Veranstaltung der evangelischen Kirche Potsdam „Chancen und Grenzen der Härtefallkommission des Landes Brandenburg nach 18 Monaten Tätigkeit“ die Arbeit der Kommission. Grundtenor aller drei ReferentInnen: Es ist gut, dass es eine Härtefallkommission im Land Brandenburg gibt, aber es gibt Verbesserungsbedarf.
Besonders die Härtefallkommissionsverordnung stand in der folgenden Podiumsdiskussion mit Hans-Jürgen Scharfenberg (PDS) und den beiden Härtefallbeiratsmitgliedern Simone Tetzlaff (Flüchtlingsrat Brandenburg) und Superintendent i.R. Eckhard Fichtmüller in der Kritik. Bedauerlich ist, dass der geladene innenpolitische Sprecher der CDU, Sven Petke, nicht erschien. Rechtsanwalt Rolf Stahmann hält die Brandenburger Ausschlussgründe für die Aufnahme in die Kommission sogar für die restriktivsten in ganz Deutschland. Als problematisch wurden auch das Mehrheitsverhältnis in der Härtefallkommission, die staatliche Dominanz im Gremium, die fehlende Transparenz für die betroffenen Ausländer und das fehlende Stimmrecht der Ausländerbeauftragten des Landes Brandenburg bewertet. Auf Unverständnis stößt, dass Innenminister Schönbohm in 4 von 30 Fällen dem Votum der Härtefallkommission nicht gefolgt ist und ein Ersuchen abgelehnt hat.
Positiv bewertet wurde, dass in den vergangenen 18 Monaten 26 mal eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG durch Brandenburger Ausländerbehörden erteilt. Begünstigt waren 93 Menschen.
Dennoch ersetzt die Härtefallkommission keine dauerhafte, gesetzlich verankerte Bleiberechtsregelung. Der Flüchtlingsrat wie auch die Landesausländerbeauftragte und die VertreterInnen auf dem Podium fordern die Brandenburger Landesregierung auf, dass sie sich positiv in das Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Zuwanderungsgesetztes einbringt: Bis zu einer solchen Lösung auf Bundesebene sollte das Innenministerium ein Signal an die Ausländerbehörden im Land geben, bis dahin von Abschiebungen langjährig Geduldeter und gut integrierter Ausländer abzusehen.
gez. Katrin Böhme
für den Flüchtlingsrat Brandenburg