Seit Januar 2012 liegt eine Evaluierung der ‚Lockerungen‘ der räumlichen Aufenthaltsbeschränkung in Brandenburg vor. Immer wieder wurden die Ausschlussgründe in diesem Erlass kritisiert. Am vergangenen Donnerstag, 15 Monate nach der Evaluierung, wurde eine Neufassung des Erlasses veröffentlicht. Weiterlesen auf www.residenzpflicht.info