*BGH ruft EuGH an in Sachen Abschiebungshaft wegen möglicher EU-Rechtswidrigkeit
PRO ASYL fordert: Schluss mit den rechtswidrigen Inhaftierungen in Justizvollzugsanstalten
Flüchtlingsrat Brandenburg kritisiert: Das Land Brandenburg missachtet EU-Recht und will im Krankheitsfall in der JVA vollziehen*
Wegen eines möglichen Verstoßes der deutschen Abschiebungshaft-Praxis gegen EU-Recht hat der Bundesgerichtshof (BGH) den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg angerufen. In der jetzt bekannt gewordenen BGH-Vorlage vom 11. Juli 2013 geht es um die Frage, ob die Inhaftierung in einer Justizvollzugsanstalt zum Zwecke der Abschiebung gegen das Trennungsgebot nach EU-Recht verstößt. Da der bloße Umstand, ausreisepflichtig zu sein, keine Straftat ist, will das EU-Recht eine gemeinsame Inhaftierung mit Straftätern verhindern. Bundesweit wird in zehn von 16 Bundesländern die Abschiebungshaft in einer Justizvollzugsanstalt vollzogen.

PRO ASYL befürchtet, dass die Prüfung beim EuGH nun mehrere Jahre dauern könnte und fordert deswegen, die problematische Praxis schon jetzt aufzugeben. „Im Zweifel für die Rechtmäßigkeit! Auch wenn der EuGH noch nicht entschieden hat, muss der Vollzug in Justizvollzugsanstalten endlich beendet werden“, fordert Marei Pelzer, rechtspolitische Referentin von PRO ASYL. Für die Betroffenen sei es nicht länger zumutbar die in den Justizvollzugsanstalten herrschenden Restriktionen – wie übertriebene Sicherheitsmaßnahmen, Handyverbote oder eingeschränkte Besuchszeiten – zu erdulden. Auch der BGH geht von einem Verstoß gegen EU-Recht aus – überlässt die endgültige Klärung jedoch dem EuGH, an dessen Entscheidung auch alle anderen EU-Länder gebunden sind.
Aktuell plant das Land Brandenburg in einem Referentenentwurf, erkrankte Abschiebungshäftlinge nicht mehr im städtischen Krankenhaus versorgen zu lassen, sondern den Vollzug trotz Krankheit in einem JVA-Krankenhaus fortzusetzen. Damit verstößt das Land gegen das vom EU-Recht vorgegebene und nun auch vom BGH hervorgehobene Trennungsgebot zwischen der Abschiebungshaft und der Strafhaft. Auch der Zugang der Inhaftierten zu AnwältInnen, BeraterInnen und NGOs wäre damit gefährdet oder eingeschränkt.
Zudem verletzt das Land mit seinen Plänen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei Freiheitsberaubung: Kranke Flüchtlinge sind besonders schutzbedürftig und gehören von vornherein nicht in Haft. „Kranke Menschen müssen medizinisch versorgt und dürfen nicht inhaftiert werden. Gerade Im Krankheitsfall haben Flüchtlinge einen hohen Beratungsbedarf und können wegen ihrer Krankheit ohnehin nicht abgeschoben werden. Daher sind sie im Krankheitsfall sofort zu entlassen, weil sich die Abschiebungshaft zur Sicherung einer nicht möglichen Abschiebung erübrigt.“ sagte Ivana Domazet vom Flüchtlingsrat Brandenburg.
*Hintergrundinformationen:*
PRO ASYL hat einen Bericht zur Abschiebungshaft verfasst darin u.A. zur Verletzung des Trennungsgebots in Deutschland:
Schutzlos hinter Gittern. Abschiebungshaft in Deutschland
*Weitere Informationen zur Abschiebungshaft:*
* Flüchtlingsrat Brandenburg 17.07.2013: Das Recht auf ein Asylverfahren endet in Eisenhüttenstadt
* PRO ASYL News 13.09.2012: Abschiebungshaft: Zu schnell, zu oft, zu lange
* PRO ASYL News 18.07.2013: Asylsuchende immer häufiger schon bei Einreise inhaftiert