Siehe auch:
MOZ 30.08.2013: BARNIM Kritik an hartem Vorgehen der Behörde
nd 29.08.2013: Abschiebung aus dem Krankenhaus versucht
pnn 29.08.2013: BARNIM Abschiebe-Drama in Berlin / Mutterseelenallein
Tagesspiegel 28.08.2013: Tschetschenische Flüchtlingsfamilie abgeschoben „Vielleicht haben sie sich geschämt, um Hilfe zu bitten“
*Die Ausländerbehörde des Landkreises Barnim betreibt Abschiebung kranker Tschetschenin aus dem Krankenhaus
Einen Monat zuvor wurde sie von ihrem Ehemann und den vier Kindern getrennt, als diese nach Polen abgeschoben wurden
Offensichtlich will die Ausländerbehörde mit ihrem harten Vorgehen ein Exempel statuieren*

Gestern versuchten Mitarbeiterinnen der Ausländerbehörde des Landkreises Barnim in der Klinik in Bernau, eine tschetschenische Patientin nach Polen abzuschieben. Frau B., ist unter anderem an einer schweren posttraumatischen Belastungsstörung erkrankt. Sie hatte im November 2012 mit ihrem Ehemann und ihren vier Kindern im Alter von 10, 12, 15 und 17 Jahren Asyl in der Bundesrepublik beantragt.
Nachdem ihre Asylanträge für unzulässig erklärt wurden, wurde der Vater im Juni 2013 mit den vier Kindern frühmorgens nach Polen geschoben, obwohl sich die Mutter bereits in stationärer Behandlung befand. Die Ausländerbehörde ignorierte geflissentlich, dass eine Petition beim Deutschen Bundestag noch nicht entscheiden worden war. Üblicherweise werden Abschiebungen vorläufig ausgesetzt, wenn eine parlamentarische Prüfung im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages noch im Gange ist. Offenbar wollte die Ausländerbehörde in Eberswalde ein Exempel statuieren und riss die Familie trotz laufendem Petitionsantrag und ohne Rücksicht auf die Krankheit der Mutter auseinander.
Daraufhin erlitt Frau B. im Krankenhaus einen akuten Zusammenbruch. Eine mehrwöchige stationäre Behandlung aufgrund von Suizidgefahr und der mittlerweile diagnostizierten Epilepsie wurde für dringend erforderlich befunden.
Nicht nur, dass die Ausländerbehörde die akut lebensgefährliche Situation von Frau B. durch die Abschiebung ihrer Familie erst verursacht hatte; nun beabsichtigte die Behörde auch noch, die Tschetschenin am letzten Tag der Überstellungsfrist aus dem Krankenhaus heraus um jeden Preis nach Polen abzuschieben. Nur aufgrund nachdrücklicher Intervention der anwesenden Ärzte konnte dies verhindert werden.
Die Vorgehen der Ausländerbehörde des Landkreises Barnim ist skandalös und setzt sich über humanitäre Vorgaben hinweg, die sich aus dem grundgesetzlichen Schutz der Familie und auch aus europäischen Rechtsnormen ergeben. Ohne jede Rücksicht auf schwerwiegende familiäre und gesundheitliche Umstände werden Abschiebungen vollstreckt und die Betroffenen zu rechtsschutzlosen Objekten behördlichen Handelns gemacht. Die Trennung von Frau B. und ihrer Familie widerspricht der Auffassung des Europäischen Gerichtshofs, der dem Schutz der Familie einen hohen Stellenwert einräumt. Aufgrund der andauernden stationären Behandlung war offensichtlich, dass Frau B. nicht reisefähig ist. Insofern stellt die versuchte Abschiebung aus dem Krankenhaus einen eklatanten Eingriff in die körperliche Unversehrtheit dar.
„Dieser Verstoß gegen rechtliche und ethische Normen ist nicht hinnehmbar. Wir fordern die sofortige Wiedereinreise der Familie von Frau B. nach Deutschland. Der Schutz der Familie und die körperliche Unversehrtheit von Flüchtlingen sind zu achten – Vollstreckungsbehörden haben in einem Krankenhaus und bei einer stationär behandelten Patientin nichts verloren.“ sagte Simone Tetzlaff vom Flüchtlingsrat Brandenburg.