*von „www.residenzpflicht.info“:http://www.residenzpflicht.info*
mit vielen anderen haben wir uns sehr über die Erklärung der neuen Landesregierung gefreut, die Residenzpflicht zwischen Berlin und Brandenburg aufzuheben. Die Sache hat aber leider nicht nur einen, sondern gleich vier Haken:

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*Erster Haken:*
Absichtserklärungen von frisch gewählten Regierungen sind eine Sache, die Umsetzung eine andere, und bislang ist noch nichts geschehen. Beständige und nachdrückliche Erinnerung ist hier bestimmt hilfreich. Außerdem wird gemunkelt, dass sich der Berliner Innensenator schwer tut, einer länderübergreifenden Regelung zuzustimmen. Er braucht also auch dringend unsere Entscheidungshilfe!
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*Zweiter Haken:*
Es gibt verschiedene Mittel, mit denen die Landesregierung die Bewegungsfreiheit in Brandenburg und Berlin herstellen kann. Aber egal, welches sie wählt, profitieren werden nur Flüchtlinge, die noch im Asylverfahren sind. Für die weitaus größere Gruppe der Geduldeten bleibt Berlin die verbotene Stadt, in der sie nicht einmal legal umsteigen können, wenn sie von Strausberg nach Potsdam wollen. Aber auch hier kann die Brandenburgische Landesregierung viel tun und wir haben große Erwartungen an sie. Was sie tun kann, dazu unten mehr.
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*Dritter Haken:*
Angenommen, aus der Absichtserklärung wird Realität und AsylbewerberInnen können sich tatsächlich bald in Brandenburg und Berlin frei bewegen, dann bleibt aber immer noch das Reiseverbot in alle anderen Bundesländer. Daran kann die Landesregierung nichts grundsätzlich ändern, weil das Gesetz ein Bundesgesetz ist. Sie kann aber dafür sorgen, dass die Ausländerbehörden Anträgen auf Reiseerlaubnis stattgeben. Auch hier sind wir alle gefragt, der Regierung unsere Hilfe mit sachdienlichen Hinweisen und beständiger nachdrücklicher Erinnerung aufzudrängen. Auch dazu gleich mehr.
Die Beschreibung des vierten Hakens heben wir uns bis zum Schluss auf. Hier erst einmal die Ausführungen zu Haken 1 -3
*Die Situation von Geduldeten*
Sie unterliegen nicht dem Asylverfahrensgesetz, sondern dem Aufenthaltsgesetz. Da greifen die verschiedenen Möglichkeiten, die die Landesregierung bei den Asylbewerbern hat, nicht.
Nach dem Aufenthaltsgesetz dürfen sich Geduldete im zugewiesenen Bundesland frei bewegen, aber nicht darüber hinaus. Das ist allerdings schon schwierig in Brandenburg, denn wer von Osten nach Westen, von Norden nach Süden will, muss durch Berlin. Dabei macht man sich ohne Sondergenehmigung schon strafbar. Und die Leute werden oft „erwischt“, denn es gibt ständig Kontrollen vor allem auf den Umsteigebahnhöfen. Bei dieser geografischen Sonderlage muss eine Regierung, die die Residenzpflicht ablehnt, *mit Berlin eine Vereinbarung treffen, die mindestens den straffreien Transit garantiert.*
Außerdem schränken viele Ausländerbehörden den Bewegungsradius weiter ein. In Frankfurt/Oder oder Brandenburg/Havel dürfen Geduldete nicht einmal die Stadt verlassen. Über Jahre!
Die Ausländerbehörden von Dahme-Spreewald, Potsdam-Mittelmark, Spree-Neiße, Teltow-Fläming und der Uckermark erteilen die Auflage, dass Geduldete sich nur im Landkreis bewegen dürfen. Ein Erlass der Landesregierung kann dem leicht ein Ende setzen und garantieren, dass sich Geduldete wenigstens in Brandenburg frei bewegen können.
Und die Regierung muss die Praxis vieler Behörden beenden, das Verweigern von „Urlaubsscheinen“ bzw. amtsdeutsch: Verlassenserlaubnissen, als Sanktionsmittel einzusetzen.
*Reisefreiheit auch in andere Bundesländer !*
Wir lehnen es grundsätzlich ab, dass Menschen um Erlaubnis bitten sollen, wenn sie sich von A nach B bewegen wollen. Solange aber dieses Gesetz nicht abgeschafft ist, fordern wir, dass die Behörden angewiesen werden, Anträgen auf Verlassenserlaubnis grundsätzlich stattzugeben. In Brandenburg gilt immer noch der Organisationserlass von 1997, der die Erlaubnis nur in Ausnahmefällen vorsieht. Inzwischen wurde das Bundesgesetz mehrfach geändert. Die Regierung kann ganz ohne revolutionäre Energie in einem neuen Erlass festlegen, dass die Erlaubnis nicht in Ausnahmefällen erteilt, sondern umgekehrt, nur in schriftlich begründeten Ausnahmefällen verweigert werden kann.
*Neu-Angekommene aus Eisenhüttenstadt befreien!*
Flüchtlinge, die in der Erstaufnahmestelle in Eisenhüttenstadt wohnen müssen, dürfen gerade in der ersten Zeit, in der sie dringend vertraute Kontakte brauchen, nicht einmal die Stadt verlassen. Das Ergebnis: Die Hälfte der Flüchtlinge hat nach diesen ersten drei Monaten bereits einen Strafbefehl wegen wiederholtem Verstoß gegen die Residenzpflicht.
Für diese Begrenzung auf die Stadt gibt es keine gesetzliche Grundlage. Auch hier bedarf es nur einer klaren Ansage aus Potsdam.
*Und nun:*
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*Der vierte Haken*
Das Asylverfahrensgesetz ist ein Asylverhinderungsgesetz und die Kriminalisierung von Menschen, die nur tun, was für andere als Grundrecht gilt, ein Skandal!
Wir wollen uns nicht daran gewöhnen! Das Asylverfahrensgesetz ist ein Bundesgesetz. Eine Landesregierung kann zwar im Bundesrat fordern, das Gesetz zu verändern, bei den gegebenen Mehrheitsverhältnissen allerdings ohne Aussicht auf Erfolg.
*Veränderung wird es nur durch Druck von unten geben und da sind wir alle gefragt!*
*Wir dokumentieren alle eure Aktionen auf „www.residenzpflicht.info“:http://www.residenzpflicht.info*
Außerdem sammeln und dokumentieren wir alle Fälle, in denen Flüchtlinge keine Verlassenserlaubnis bekommen haben oder ohne gereist und verurteilt worden sind, auf der Webseite. *Bitte Fälle recherchieren und melden!*