h2. Flüchtlingsrat Brandenburg legt Rechtsgutachten vor und fordert Landesregierung zum Handeln auf.
Der Flüchtlingsrat Brandenburg begrüßt die Ankündigung der neuen Landesregierung, die Residenzpflicht für Flüchtlinge abzuschaffen. „Das ist eine gute Nachricht für tausende Flüchtlinge, die bisher an der Ausübung ihres Menschenrechts auf Bewegungsfreiheit gehindert und kriminalisiert wurden,“ so Geschäftsführerin Antje Simnack. „Auch wenn es sich um ein Bundesgesetz handelt, die Landesregierung kann viel tun, wenn der politische Wille da ist.“
„Download des Gutachtens“:https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/wp-content/uploads/2009/11/Stahmann_-_Residenzpflicht-Gutachten.pdf
Zu diesem Schluss kommt auch der Berliner Fachanwalt Rolf Stahmann, der im Auftrag des Flüchtlingsrates eine Rechtsgutachten über den Handlungsspielraum der Landesregierung erstellt hat, das seit heute vorliegt. Mit einer Rechtsverordnung kann die Landesregierung die Beschränkung auf Landkreise aufheben, mit einer weiteren Rechtsverordnung die Residenzpflicht zwischen Berlin und Brandenburg.
Der Berliner Senat müsste ebenfalls eine solche Rechtsverordnung erlassen. „Wir hätten mit Brandenburg schon längst gerne vereinbart, dass die Residenzpflicht für Asylbewerber zwischen den Ländern aufgehoben wird,“ meinte Udo Wolf, Fraktionsvorsitzender der Berliner Linken unlängst im Interview. Mit dem Regierungswechsel in Potsdam stehe dem jetzt nichts mehr im Weg.
Die Vorgaben durch das Bundesgesetz sind bei geduldeten Ausländern enger als bei Menschen im Asylverfahren. Aber auch hier, so zeigt das Gutachten auf, kann die Landesregierung durch Verwaltungsvorschriften, Erlasse und Dienstanweisungen die Bewegungsfreiheit im Bundesland sicherstellen und viele Betroffene ganz von der Auflage befreien. Schnell umsetzbar wäre auch eine Vereinbarung mit dem Berliner Senat über den strafffreien Transit durch Berlin, um zu verhindern, dass Menschen weiterhin wegen des Umsteigens auf Berliner Bahnhöfen zu Geld- und Haftstrafen verurteilt werden.
Der Flüchtlingsrat fordert die Landesregierungen von Brandenburg und Berlin auf, den gesetzlichen Rahmen voll und kreativ auszuschöpfen und darüber hinaus für die allgemeine Abschaffung der Residenzpflicht im Bundesrat initiativ zu werden.
Das Gutachten liegt den zuständigen Abgeordneten und Ministerien vor und ist auf der Website des Flüchtlingsrates abrufbar.