(Karte Stand der Lockerungen)
*Flüchtlingsrat Brandenburg und PRO ASYL legen aktualisierten und erweiterten Überblick über Landesregelungen vor. Das Ergebnis: Die neuen Regelungen in Hamburg, Schleswig-Holstein und Bremen gehen über die geplanten bundesgesetzlichen Änderungen hinaus.*
„Download Synopse“:http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2013/02/Synopse_Residenzpflicht_Update_2014-03-01.pdf
„Karte Stand der Lockerungen“:http://www.residenzpflicht.info/material/karte-stand-der-lockerungen-2/
Seit dem Erscheinen der „»Synopse der Anwendungshinweise zur räumlichen Aufenthaltsbeschränkung von Flüchtlingen nach den ‚Lockerungen‘«“:http://www.residenzpflicht.info/news/gefangen-im-gestrupp-der-lockerungen/ im Januar 2013 wurden die Regelungen in acht Bundesländern geändert. Mittlerweile wurde der Aufenthaltsbereich in zehn Flächenstaaten auf das Bundesland erweitert, aber nur in Thüringen gilt die Bewegungsfreiheit uneingeschränkt. Dessen ungeachtet, werden weiterhin Hunderte von Flüchtlingen wegen Verstößen gegen die ‚Residenzpflicht‘ kriminalisiert. Die Untersuchung zeigt, dass der Großteil der Kriminalisierung bei Reisen in andere Bundesländer anfällt. Etwa 100 Flüchtlinge werden pro Jahr wegen unerlaubten Reisen inhaftiert.
An der Kriminalisierung werden die von der Bundesregierung geplanten Änderungen wenig ändern. Im „Koalitionsvertrag“:http://www.spd.de/linkableblob/112790/data/20131127_koalitionsvertrag.pdf wurde festgelegt, dass der Aufenthaltsbereich grundsätzlich auf das Bundesland beschränkt werden soll. Das wird nur in Bayern und Sachsen zu Änderungen führen, in allen anderen Bundesländern ändert sich nichts. Außerdem sollen Flüchtlinge für Reisen in andere Bundesländer keinen Antrag auf eine Verlassenserlaubnis mehr stellen müssen. Es wird genügen, wenn sie den Zielort der Ausländerbehörde melden.
Diese im Koalitionsvertrag beschlossenen Änderungen fallen weit hinter die vorher von der damaligen Staatsministerin „Maria Böhmer“:http://www.residenzpflicht.info/news/sieg-der-law-and-order-cdu/ ausgehandelte Regelung zurück, die eine fast vollständige Aufhebung der ‚Residenzpflicht‘ vorsahen. Dieser Beschluss wurde von CDU-Hardlinern gekippt.
Die neuen Regelungen in Hamburg, Schleswig-Holstein und Bremen überholen jedoch die geplanten ‚Lockerungen‘. Hier erhalten Flüchtlinge eine Generalerlaubnis für Reisen ins übrige Bundesgebiet bis zu sieben Tagen. Bei der Ausländerbehörde müssen sie diese Reisen nicht anmelden, kontrolliert wird die Reisedauer nicht. Damit werden die bisherigen länderübergreifenden Regelungen – etwa zwischen Berlin und Brandenburg oder zwischen Niedersachsen und Bremen – obsolet. Regelungen wie in Hamburg können alle Bundesländer schon jetzt, bei bestehender Gesetzeslage, erlassen.
Der selbstorganisierte Protest von Flüchtlingen gegen die Beschränkung der Bewegungsfreiheit geht weiter. Die Studie zeigt die Punkte auf, wo eine Intervention auf Landes- wie auf Bundesebene ansetzen kann, um die ‚Residenzpflicht‘ endgültig zu einem Skandal der Vergangenheit zu machen.