original hier
Die Ärztekammer Berlin lehnt das geplante Asylschnellverfahren am Flughafen Berlin Brandenburg International (BBI) in Schönefeld ab. Asylsuchende, die aus so genannten sicheren Herkunftsländern kommen oder keine gültigen Papiere haben, werden im Falle eines solchen Flughafen-Schnellverfahrens (§ 18 a Asylverfahrensgesetz) bei der Einreise auf dem Flughafengelände in Gewahrsam genommen, um über ihren Asylantrag innerhalb von 48 Stunden zu entscheiden. Bei einer Ablehnung des Antrags bleiben nur drei Tage Zeit für einen schriftlichen Widerspruch, um einer Abschiebung zu entgehen.
Dr. med. Jürgen Hölzinger vom Ausschuss für Menschenrechtsfragen der Kammer erklärt zu dieser Praxis: „Flüchtlinge sind oft traumatisiert und daher ohne rechtzeitige anwaltliche Hilfe völlig überfordert, in solch kurzer Zeit ihr Asylgesuch korrekt zu begründen.“
Hinzu kommt, dass in Deutschland die Richtlinien des Europäischen Rates mit Regelungen zum Umgang mit besonders schutzbedürftigen Personen 2003/09/EG und 2004/83/EG immer noch nicht umgesetzt worden sind. Diese Richtlinien verlangen, dass unbegleitete Minderjährige, Behinderte, ältere Menschen, Schwangere, Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern und Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben, bei ihrer Einreise identifiziert werden, um für medizinische Versorgung und entsprechende Aufnahmebedingungen zu sorgen. Auch die UN- Kinderrechtskonvention und die Genfer Flüchtlingskonvention verlangen einen besonderen Schutz dieser Gruppen.
Insbesondere Flüchtlinge mit posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS) sollten dem Druck des Flughafen-Schnellverfahren aus medizinischer Sicht nicht unterworfen werden. Die Diagnose ist allerdings oft schwierig und nicht auf den ersten Blick zu stellen. Darum fordert der Menschenrechtsausschuss der Ärztekammer Berlin, dass unabhängige Ärzte oder Psychologen mit Erfahrung auf diesem Gebiet an der Identifizierung der ankommenden Flüchtlinge beteiligt werden.
Hölzinger verweist außerdem auf die Erfahrungen am größten deutschen Flughafen in Frankfurt/Main. Dort wurden nach Auskunft der Bundesregierung im Jahr 2010 von 1027 einreisenden Asylsuchenden 587 dem Flughafenschnellverfahren zugeführt und inhaftiert. Das Ergebnis: Nur 48 Personen wurde dabei die Einreise verweigert, 539 Flüchtlinge aber wurden wieder entlassen und konnten das normale Asylverfahren durchlaufen. Dies lässt aus Sicht von Hölzinger kein effizientes Verfahren erkennen. Seit 1999 seien am Flughafen Schönefeld überhaupt nur 48 Asylanträge gestellt worden. Auf den meisten deutschen Flughäfen werde bisher auf die Durchführung von Flughafen-Schnellverfahren verzichtet.
„Das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen, ist ein Menschenrecht (Artikel 14 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO von 1948). Wer dieses Recht wahrnimmt, sollte ein sorgfältiges und faires Asylverfahren erwarten können und darf bei seiner Ankunft nicht als erstes in Haft genommen werden“, betonte Hölzinger.
ÄRZTEKAMMER BERLIN
– Pressestelle –
Sascha Rudat, Tel. 030/ 40 80 6-4100/-4101
Michaela Peeters, Tel. 030/ 40 80 6-4102
E-Mail: presse@aerztekammer-berlin.de