Bildungsteilhabe von Geflüchteten sichern!

Kindern und Jugendlichen in Sammelunterkünften fehlen oftmals wesentliche Grundvoraussetzungen, um am digitalen Fernunterricht teilzunehmen. So ist in den Unterkünften für Geflüchtete in der Regel kein WLAN im Wohnbereich verfügbar, Laptops oder Computer und Drucker sind selten vorhanden, Internetkontingente auf Handys nach wenigen Tagen verbraucht. Über den sog. Digitalpakt konnte leider bisher noch nicht erreicht werden, dass alle Schüler_innen mit Bedarf durchgängig mit digitalen Endgeräten ausgestattet werden.

Von daher ist die Entscheidung des Bundesarbeitsministers, Schüler_innen im SGB II-Bezug, bei der Anschaffung von digitalen Endgeräten zu unterstützen, äußerst begrüßenswert (siehe Infos des BMAS hier).

Die Bundesagentur für Arbeit hat am 01.02.2021 eine Weisung an die Jobcenter herausgegeben, die vorsieht, dass für Schüler_innen aus Familien, die Grundsicherung nach dem SGB II beziehen, rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres im Bedarfsfall die Kosten für die Anschaffung eines digitalen Endgerätes für den Schulunterricht übernommen werden. In der Regel sollen bis zu 350,- Euro zur Anschaffung von Tablets/PCs, Druckern und Druckerpatronen durch die Jobcenter bewilligt werden.

Mit Schreiben vom 09.02.2021 hat das BMAS den obersten Landesbehörden Hinweise gegeben, wie auch Geflüchtete, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten, mit digitalen Endgeräten für den Unterricht versorgt werden sollen.

Das heißt konkret Empfänger_innen von Leistungen nach § 2 AsylbLG können für die Anschaffung von digitalen Endgeräten für den Unterricht auch bis zu 350,- Euro beim Sozialamt beantragen. Das Geld wird als Darlehen gewährt, das jedoch nicht zurückgefordert wird. Zudem können Personen, die Leistungen nach § 3 AsylbLG erhalten, für die Anschaffung von digitalen Endgeräten für den Unterricht beim Sozialamt einen Antrag auf Kostenübernahme stellen und dann einen Zuschuss auf Grundlage des § 6 AsylbLG erhalten, wie dies in einem Länderinformationsschreiben des BMAS vom 12.02.2021 beschrieben wurde.

Anträge stellen!

Sofern die Schulen keine Geräte zur Verfügung stellen können, sollten Schüler_innen bzw. deren Eltern, die im SGB II-Bezug sind oder Leistungen nach dem AsylbLG erhalten, Anträge auf Kostenübernahme für digitale Endgeräte für das Homeschooling beim Sozialamt beantragen.

Dazu hat Tacheles e.V. Musteranträge entworfen, die für die Antragstellung hilfreich sind:

Weitere Ausführungen dazu siehe auf der Webseite von Tacheles e.V

Ergänzung vom 19. März 2021:
Das Sozialministerium (MSGIV) hat dem Flüchtlingsrat per Email mitgeteilt, dass es in einem Rundschreiben an die kommunalen Aufgabenträger inhaltlich auf die Weisung der BA vom 1. Februar 2021 sowie auf die Hinweise des BMAS verwiesen hat. Das MSGIV bestätigte in der Email, dass die Anerkennung des Mehrbedarfs mit Wirkung zum 1. Januar 2021 in Betracht kommt.