Pressenotiz des Flüchtlingsrat Brandenburg

Flüchtlingsrat Brandenburg drängt auf umgehenden Impfbeginn für Geflüchtete in Sammelunterkünften

Geflüchtete und Wohnungslose in Sammelunterkünften sind angesichts ihrer beengten Wohnverhältnisse besonders durch die Corona-Pandemie gefährdet, wie unter anderem die Ergebnisse des Kompetenznetz Public Health COVID‐19 zeigen. Der Flüchtlingsrat Brandenburg machte bereits mit Ausbruch der Pandemie auf das massiv erhöhte Ansteckungsrisiko in Gemeinschaftsunterkünften aufmerksam.

Aufgrund der besonderen Bedrohungslage sind Personen, die in Gemeinschaftsunterkünften leben (müssen) in der Priorisierungsgruppe 2. Das bedeutet: Geflüchtete und Wohnungslose in Sammelunterkünften können theoretisch seit Februar geimpft werden (§ 3 CoranaImpfV).

Nach Kenntnisstand des Flüchtlingsrats sollen die Impfungen für geflüchtete Menschen in Brandenburg durch mobile Impfteams durchgeführt werden. Aber bisher passiert noch nichts. Nach wie vor ist offiziell nicht bekannt, wann mit einem Impfangebot für Geflüchtete in den Erstaufnahmeeinrichtungen und Kommunen zu rechnen ist.

Geflüchteten muss angesichts der spezifischen Gefährdungslage dringend – systematisch und flächendeckend – ein Impfangebot unterbreitet werden. Darüber hinaus braucht es allgemeinverständliche mehrsprachige Informationen für Geflüchtete zur Wirkungsweise von Impfungen etc. Diese Informationen müssen niedrigschwellig sowohl schriftlich als auch mündlich vermittelt werden.

Mehrsprachige Informationen zur Erstorientierung zu Corona-Schutzimpfung und Corona-Hotline (Auswahl):


Hintergrund
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  • Bericht des ARD Mittagsmagazin vom 22.04.2021: Geflüchtete bei Impfungen benachteiligt