Schon im Sommer dieses Jahres hat das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) festgestellt, dass die Unterbringung in Mehrbettzimmern durch eine mögliche Infizierung mit dem Coronavirus für die Betroffenen ein Gesundheitsrisiko darstellt. Durch Geltendmachung eines Anspruchs auf Einzelunterbringung auf Grundlage von § 53 Abs. 1 AsylG sei dieser Umstand abwendbar. Um solche Anträge auf Einzelunterbringung zu erleichtern, haben wir einen Musterantrag auf Entlassung aus der Gemeinschaftsunterkunft erstellt. Der Antrag umfasst nicht nur Risikogruppen, sondern alle Geflüchteten, die in Sammelunterkünften wohnen.
Besonders Schutzbedürftige haben in jedem Fall ein Recht auf geeignete Unterbringung, dazu gehören auch Risikogruppen. Sie können je nach Umständen des Einzelfalls die Unterbringung in einer Wohnung mit eigenem Bad und Küche erstreiten, wenn sie ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf im Falle einer Coronainfektion nachweisen können, so wie im Beschluss des VG Potsdam festgestellt. Dazu braucht es eine intensive Begleitung des individuellen Einzelfalls, Nachweis der Erkrankung und individuelle Anträge.
Bei Infektionen in den Zwangsgemeinschaften, die Mehrbettzimmer in einer Gemeinschaftsunterkunft darstellen, besteht zudem der Verdacht einer Körperverletzung. Laut dem oben genannten Gerichtsbeschluss des VG Frankfurt (Oder) widerspricht die Unterbringung in Mehrbettzimmern den Vorgaben der SARS-CoV-2-UmgV, „da der gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 SARS-CoV-2-UmgV grundsätzlich einzuhaltende Mindestabstand von 1,5 Metern in diesen Verhältnissen nicht gewahrt werden kann.“ Für weitere Informationen dazu kann Kontakt mit der Initiative Offenes MOL – Aktionsbündnis für Menschlichkeit und Solidarität aufgenommen werden, die sich mit dieser Frage näher auseinander gesetzt hat.
Außerdem veröffentlichen wir eine Beschluss-Vorlage, die dabei unterstützen kann, sich auf Landkreisebene politisch für eine Unterbringung von Geflüchteten in Wohnungen einzusetzen, nach dem Beispiel des Beschlusses in Potsdam. Damit könnten Sie / könntet ihr Akteure und politische VertreterInnen im Landkreis ansprechen, damit diese eine solche Vorlage in die Kreisparlamente einbringen.