Offensichtlich in Zusammenhang mit einer RBB-Recherche zu syrischen Flüchtlingen in Brandenburg hat sich die Landesregierung entschieden, Schleswig-Holstein zu folgen und ebenfalls einen *Abschiebestopp nach Syrien* zunächst bis August anzuweisen. Nachdem der Abschiebestopp in der gestrigen Sendung angekündigt wurde, kam heute die offizielle Bekanntgabe.
Der TV-Beitrag ist noch ein paar Tage zu sehen
Leider enthält die Anordnung – wie auch in Schleswig-Holstein – Ausschlussklauseln, die wir bei der aktuellen Situation in Syrien, in der Rückkehrer aus dem Ausland immer häufiger nach § 278 des syrischen Strafgesetzbuches wegen “Verbreitung falscher Nachrichten im Ausland mit dem Ziel, das Bild des Staates zu schädigen” nach der Einreise verhaftet und verurteilt weden, inakzeptabel finden. Der § 278 des syrischen Strafgesetzbuches sieht Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 3 zu Jahren vor, Verurteilungen finden willkürlich statt, Folter und Mißhandlungen sind in der Haft an der Tagesordnung.
Schutzanspruch davor haben alle Menschen, auch wenn sie zum Beispiel in im Laufe ihres Aufenthalts in Deutschland aus den unterschiedlichsten Gründen zu Geldstrafen von mehr als 50 Tagessätzen verurteilt wurden.